
"Das Bessere ist der Feind des Guten", wusste schon Voltaire. Heute lässt sich damit ein Teil der stetigen Ausweitung der Mengen im System erklären. Dass diese Ausweitung die Gesundheitskosten massiv stärker beeinflusst als die Preise, zeigt eine neue Studie von santésuisse. Mehr als 30 Prozent der Leistungen sind laut den Akademien der Wissenschaften überflüssig. Ein Tatort unnötiger Behandlungen sind die Schweizer OP-Säle, so die OECD. Gibt es Rezepte gegen die Mengenausweitung und wenn ja, welche? Das erfahren Sie im aktuellen infosantésuisse. Lesen Sie hier einen Artikel der aktuellen Ausgabe.
Gibt es ein günstigeres Generikum zu meinem Medikament? Vergleichen Sie die Preise und helfen Sie mit, die Kosten im Gesundheitswesen und damit die Höhe Ihrer Prämienrechnung zu dämpfen. Achtung: Liegt der Preis eines verschriebenen Medikamentes deutlich über den günstigsten Generika, kann sich Ihr Selbstbehalt auf 20 Prozent erhöhen. Fragen Sie deshalb Ihren Arzt oder Apotheker nach günstigeren Varianten. Wollen Sie Preise vergleichen? Dann benutzen Sie hier eine der Plattformen für Preisvergleiche.
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| 06.07.2011 |
santésuisse und H+ konnten sich nach mehreren Verhandlungssitzungen auf eine gemeinsame Lösung für die Einführung der Fallpauschalen im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung einigen. Das ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die per 1.Januar 2012 in Kraft tretende Reform. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung der Mitgliedspitäler von H+ und des Bundesrats.
santésuisse und H+ erzielten in Bezug auf vier wichtige Umsetzungsziele der Spitalfinanzierung im Rahmen eines Gesamtpakets einen Kompromiss. Die Einigung betrifft die Lieferung der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle, das Konzept für ein Kostenmonitoring mit Korrekturmassnahmen und die Abgeltung der Investitionen in der Einführungsphase, sowie den Zugang zu den für die Berechnung der Tarife erforderlichen Angaben. Die Vereinbarung bedarf gemäss den Statuten von H+ der Zustimmung der Mitgliedspitäler. Die Abstimmung läuft bis am 15. August 2011.
Die beiden Partner unterzeichnen damit eine wichtige Vereinbarung für die Einführung des SwissDRG-Fallpauschalensystems, mit dem jeder Spitalaufenthalt anhand des behandelten Patienten einer Fallgruppe zugeordnet wird. Diese Fallgruppen bestimmen das Kostengewicht eines Falles. Jedes Spital wird basierend auf den schweizweit einheitlichen Kostengewichten und einem vertraglich zu vereinbarenden Basispreis vergütet. Damit lassen sich in absehbarer Zeit Qualität und Preise der von den Schweizer Spitälern erbrachten Leistungen vergleichen.
santésuisse und H+ haben mit der vorliegenden Vereinbarung die Grundlage gelegt für einheitliche Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der Fallpauschalen in den einzelnen Kantonen. Die Vereinbarung muss gemäss KVG durch den Bundesrat geprüft und genehmigt werden. Dies ist für die beiden Vertragsparteien insbesondere in Bezug auf die Regelung der Weitergabe der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle wichtig.
Auf der Basis dieser Einigung können nun die Tarifpartner die konkreten Tarifverträge aushandeln.
Auskünfte erteilen:
Stefan Kaufmann Direktor santésuisse 079 313 04 54 |
Bernhard Wegmüller |
Claude Ruey |
Charles Favre |
Diese Medienmitteilung können Sie im Internet abrufen: www.santesuisse.ch und www.hplus.ch
| Communiqué - SwissDRG: Einigung zwischen Versicherern und Spitälern (30.5 kb) |