
Ein moderner Staat soll Bedingungen schaffen, welche allen Bewohnern ein gesundes Leben ermöglichen. Dazu gehören die aktive Gesundheitsförderung und das Vermeiden und Früherkennen von Krankheiten, dort, wo es zweckmässig ist. Viele Krankheiten treten auf, ohne dass wir sie steuern oder gar vermeiden können. Dafür brauchen wir eine gute medizinische Versorgung. Gesundheitsförderung geht darüber hinaus: «Gesundheit wird als ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als Abwesenheit von Krankheiten und Gebrechen definiert», so die WHO. Diese Definition zeigt auf, in welche Richtung sich die Gesundheitspolitik bewegen könnte: Weg vom rein kurativen Denken hin zum aktiven Fördern der Gesundheit. Der Zeitpunkt für eine derartige Gewichtung von Gesundheitsförderung und Prävention ist günstig: Die Überalterung, die Zunahme von chronisch Kranken, der Anstieg von psychischen Störungen und das Neuauftreten von Infektionskrankheiten fordern unser Gesundheitssystem heraus und tragen zur grassierenden Kostensteigerung bei. Kosten werden gedämpft, indem man Krankheiten früh genug erkennt oder die Gesundheit gar nicht erst gefährdet. Gesundheitsförderung- und Primärprävention helfen dem Individuum, sein Verhalten hin zu einer gesünderen Lebensweise zu verändern, schafft eine gesündere Umgebung, baut Gesundheitsressourcen auf und verringert so die Anfälligkeit des Einzelnen für Krankheiten. Neue Studien belegen am Beispiel von Alkohol, Tabak und Verkehr, dass sich Prävention rentiert. Und mit der Reduktion von Stress am Arbeitsplatz oder mit der Förderung der psychischen Gesundheit generell können massiv Taggelder und IV-Renten gespart werden. Das Präventionsgesetz hat im Vorfeld durch einen umfassenden Einbezug von Gesundheitsförderung und Primärprävention Erwartungen geweckt, die es nun nicht erfüllt. Im jetzt vorliegenden Gesetzestext sind Gegenstand und Zweckartikel auf die direkte Verhütung und Erkennung von übertragbaren, stark verbreiteten oder besonders schweren Krankheiten ausgerichtet. Diese starke Gewichtung der Sekundärprävention, d.h. der Früherkennung von Krankheiten, konzentriert sich auf einen Bereich, der bereits durch bestehende Spezialgesetze geregelt ist (KVG, Art. 26; UVG; Arbeitsgesetz, Epidemiengesetz und in den Gesundheitsgesetzen). Ein weiterer Negativpunkt ist die Finanzierung: Die Beschränkung auf die Bereiche KVG-Prämienzuschlag und Tabakpräventionsabgabe steht im Widerspruch zur Anforderung an das Gesetz, dass die vorhandenen Ressourcen effizienter eingesetzt werden müssen. Dem Präventionsgesetz sollten möglichst alle heute für Präventionszwecke eingesetzten Mittel unterstellt werden, also unter anderem die Präventions-«Töpfe» von BAG, BfU und Suva. Auf der Titelseite steht die Frage: «Welche Prävention brauchen wir?» Die Antwort lautet: Alle, also Gesundheitsförderung, Primär-, Sekundär und Tertiärprävention. Warum das so ist, werden Sie nach dem Lesen dieses Heftes wissen. Ebenso werden Sie wissen, warum wir die Frage «Brauchen wir ein Präventionsgesetz?» trotz allem mit Ja beantworten.
Dr. Reto Guetg, Vertrauensarzt santésuisse