
2008 machten die stationären und ambulanten Spitalkosten 39,1 Prozent der Kosten der Grundversicherung aus. Zwischen 2007 und 2008 betrug der Spitalkostenanstieg pro versicherte Person 7,1 Prozent. Diese Zahlen gehen aus dem Datenpool von santésuisse hervor. In den kommenden Jahren scheint keine Besserung in Sicht. Die besorgniserregende Entwicklung hat das Parlament veranlasst, eine neue Spitalfinanzierung in die Wege zu leiten, um der Führung und Finanzierung der Spitäler neue Impulse zu verleihen. Stationäre Spitalleistungen werden künftig mit Fallpauschalen nach SwissDRG (DRG – Diagnosis related groups) abgegolten. Qualität und Preise der erbrachten Leistungen lassen sich so besser vergleichen. Parallel dazu werden die Investitionskosten von Spitälern neu in die Preise einbezogen, wie es in der Wirtschaft allgemein der Fall ist. Bis jetzt sind nämlich die Investitionen öffentlicher und halböffentlicher Spitäler von den Kantonen übernommen und nicht in Rechnung gestellt worden!
Die Vorgabe ist klar: Man will Spitäler untereinander vergleichen können und sich dabei vor allem auf Qualitätskriterien stützen. Die Intransparenz von heute soll verschwinden. Das Spitalangebot und die damit einhergehenden Investitionen müssen dabei in erster Linie die WZW-Kriterien erfüllen (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) und sich nicht nach der Gunst der Wähler richten. Qualität und Transparenz muss in Zukunft die Devise im Spitalbereich heissen.
Seltsamerweise hat man indessen – als gut schweizerische Kompromisslösung – den Kantonen die Kompetenz zur Spitalplanung belassen. Das steht im Widerspruch zur anvisierten Vergleichbarkeit der Preise und der Qualität der einzelnen Spitäler. Im Gegensatz zu heute werden jedoch die Kantone nicht einfach auf Protektionismus oder Regionalismus setzen können. Denn sie müssen künftig beim Erstellen der Spitallisten die Qualität und die Preise objektiv und sachlich vergleichen. Man darf hoffen, dass sie das auch konsequent tun werden und nicht auf staatliche Interventionspolitik zurückgreifen, wie dies bisher gang und gäbe war.
Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 könnte die schweizerische Spitallandschaft gründlich umgestalten. Denn die diagnosebezogenen Fallpauschalen bringen schweizweit eine einheitliche Tarifstruktur und ermöglichen damit den Vergleich der Spitalkosten über die Kantonsgrenzen hinweg. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann haben die Spitäler einen Anreiz, qualitativ hochstehende Leistungen zu guten Preisen anzubieten. Ansonsten sähen sie sich über kurz oder lang mit Defiziten konfrontiert, ihr Ruf wäre dahin und die Patienten, die frei wählen können, liessen sich anderswo behandeln.
Die Kantone sollten sich also darauf beschränken, eine gute, ausreichende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Denn die Priorität unseres Gesundheitssystems ist es, qualitativ hochstehende Gesundheitsleistungen zu vernünftigen Preisen zu garantieren und nicht ineffiziente, kostspielige Strukturen aufrechtzuerhalten
Claude Ruey, Verwaltungsratspräsident von santésuisse