Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) und Anpassung des minimal versicherten Verdienstes in der freiwilligen Versicherung
santésuisse vertritt die Interessen der UVG-Versicherer gemäss Art. 68 Abs. 1 lit. c UVG (Krankenkassen im Sinne des KVG). santésuisse erachtet die vorgeschlagene Änderung grundsätzlich als sinnvoll.
Der vorgeschlagene Zeitpunkt (1.1.2016) für die Inkrafttretung der Änderung kann jedoch von den Versicherern unmöglich eingehalten werden. Bereits im November 2014 stand fest, den höchstversicherbaren Verdienst per 1. Januar 2016 auf CHF 148‘200.- zu erhöhen.
In der Zwischenzeit haben die Versicherer die notwendigen Anpassungen (IT, Vertrieb, Underwriting) vorgenommen, so dass ein reibungsloser Ablauf per 1. Januar 2016 gewährleistet ist. Weitere Anpassungen, wie der zur Diskussion stehende minimal versicherbare Verdienst in der freiwilligen Versicherung, hätte bereits zu diesem Zeitpunkt beschlossen werden müssen, um diesen korrekt in die Abläufe der Gesellschaften einbauen zu können.