Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (An­passungen von Bestimmungen mit internationalem Bezug)

Vernehmlassung
02.02.2015

santésuisse nimmt zu Anpassungen von Bestimmungen mit internationalem Bezug Stellung.

Zusammenfassend die wichtigsten Punkte und Anmerkungen: 

Grundsätzlich begrüsst santesuisse die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversi­cherung (KVG) in allen vier Bereichen.

Beim Bereich betreffend Kostenübernahme bei Spitalbehandlungen sind allerdings noch fol­gende Anpassungen vorzunehmen, bevor santesuisse der Revision in diesem Teilbereich un­eingeschränkt zustimmen kann:

  • Die Schaffung von neuen Ungleichbehandlungen zwischen Rentnern aus einem EU-/EFTA­ Staat und von in der Schweiz wohnhaften Rentnern ist zu vermeiden. santesuisse schlägt eine Alternativlösung vor, damit auch Versicherte aus EU-/EFTA-Staaten Tarifdifferenzen mittragen. Diese Alternative ist zu prüfen.
  • Der Wortlaut von Art. 41 Abs. 1bis KVG und Art. 49a Abs. 2 lit. b KVG ist dahingehend zu präzisieren, dass sich die anteilsmässige Übernahme der Vergütung von EU-/EFTA­ Versicherten mit Anknüpfungspunkt an einen Kanton auf den geltenden Tarif im Er­werbskanton beschränkt.

 

Die detaillierten Informationen finden Sie im angehängten Dokument.

 

 

 


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