santésuisse begrüsst im Grundsatz den bundesrätlichen Eingriff in den ambulanten Arzttarif TARMED

Vernehmlassung
23.06.2017

santésuisse steht dem bundesrätlichen Eingriff in den ambulanten Arzttarif TARMED im Grundsatz wohlwollend gegenüber. Positiv sind einzelne vorgeschlagene Massnahmen für eine transparente Rechnung gegenüber den Patienten sowie die Umwandlung von Handlungsleistungen in Zeitleistungen und die Präzisierung der Position „Arztleistung in Abwesenheit des Patienten“.
Allerdings soll gemäss Bundesrat der TARMED ein Einzelleistungstarif bleiben, mit den einem Einzelleistungstarif inhärenten Schwächen. Die heute offen gestaltete Einzelleistungstarifstruktur ist mitverantwortlich für das seit Jahren überdurchschnittliche Kostenwachstum im ambulanten Bereich, da diese falsche Anreize bezüglich Effizienz, Qualität und Abrechnungsverhalten setzen kann. Für häufige Eingriffe sind Pauschalen nach wie vor die richtige Lösung, anstelle die Addition von zahlreichen Einzelleistungspositionen für denselben Eingriff.
 
Tarifstruktur Physiotherapie: Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sind aus Sicht von santésuisse richtig und notwendig. Die Massnahmen dienen der Verbesserung der Verständlichkeit und der Transparenz der Tarifstruktur. Insbesondere ist die Erwähnung der für die Abrechnung einer Leistung notwendigen Behandlungszeit auch für die Patienten von Vorteil, da sie anhand der Rechnung die erbrachte Leistung besser kontrollieren können.


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