Spitalplanung 2015 Kanton Wallis; Stellungnahme zu Spitallisten Akutsomatik, Rehabilitation und Palliativpflege, Psychiatrie und Wartebetten

Vernehmlassung
07.08.2014

santésuisse  nimmt  zu den Entwürfen der Spitalliste des Kantons Wallis im Rahmen der Vernehmlassung der Spitalplanung 2015 Stellung und geht dabei auf ein paar grundsätzliche Punkte zu den folgenden Themen ein:

Fehlende Transparenz bei der Ermittlung der Nachfrage
Der Kanton Wallis hat in seinem Bericht „Bedarfsanalyse für die Spitalplanung 2015“ die zukünftige Nachfrage dargelegt. Im Rahmen dieser Bedarfsanalyse wurden eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, unter anderem die ausserkantonale Behandlung und die Substitution stationärer Behandlungen durch ambulante Behandlungen. Eine Validierung der darin vorgenommenen Berechnungen ist santésuisse auf Grund der gewählten Darstellungsform und dem Fehlen von nachvollziehbaren Rechnungsschritten leider nicht möglich. Fakten, welche zur Begründung weitreichender Entscheide dienen, sollten transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Mangelnde Effizienzbeurteilung der Leistungserbringung
Zur Beurteilung der Effizienz werden die gewichteten Fallkosten (Akutsomatik) respektive Tageskosten (Rehabilitation) der Walliser Spitäler verglichen. Im Bereich der Psychiatrie hat sich der Kanton Wallis auf eine formale Prüfung beschränkt. Der Benchmark bilden dabei die um 10% erhöhten Durchschnittskosten der Walliser Spitäler. Dieses Vorgehen ist fragwürdig, da die Leistungserbringer mit sich selber verglichen werden. Der Benchmark muss breiter abgestützt sein, indem auch die Kostendaten ausserkantonaler Spitäler im Benchmark berücksichtigt werden.
Ebenso ist der Benchmark strenger zu definieren, indem die 10%-Marge fallengelassen und anstelle des arithmetischen Mittels ein 25%-Perzentil oder 40% -Perzentil verwendet wird.

Die Kostenentwicklung zwischen 2008 bis 2017 wäre grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um die Effizienz der Leistungserbringer zu beleuchten. In der Umsetzung mag der Bericht jedoch nicht zu überzeugen. Es fehlt wiederum der Vergleich mit der Kostenentwicklung ausserhalb des Kantons. Zudem beschränkt sich der Bericht auf das Auflisten der Ergebnisse und überlässt dem Leser die Würdigung. Die Feststellung, dass die jährliche Kostensteigerung der Clinique de Valère von +6.53% dazu führen wird, dass es im Jahr 2017 das viel höhere Kostenniveau des Spital Wallis erreicht und sich deshalb die Kosten der Akutspitäler im Kanton Wallis einander angleichen werden, mag korrekt sein, greift jedoch zu kurz. Zudem hätte es santésuisse begrüsst, wenn Angebot und Nachfrage miteinander in Bezug gebracht worden wären. Notwendige Aussagen zum Auslastungsgrad (durchschnittliche Bettenbelegung) fehlen gänzlich.

Fehlender Qualitätsnachweis
Der Leser muss sich mit Aussagen zur Prüfung von formalen Kriterien begnügen. Qualitätsindikatoren wurden entweder nicht erhoben (Rehabilitation, Psychiatrie) oder die Werte wurden nicht abgedruckt (Akutsomatik, vgl. Tabellen 10ff.). Ein Vergleich mit ausserkantonalen Leistungserbringern hat wie bei der Prüfung der Effizienz nicht stattgefunden. santésuisse kann sich deshalb zur Qualität der Bewerber nicht äussern.

Kontingentierung der Fallzahlen
santésuisse begrüsst das Festlegung von Mindestfallzahlen zur Sicherstellung der Behandlungsqualität. Eine Kontingentierung der Fallzahlen hingegen würden die Krankenversicherer ablehnen. Dies würde die (finanzielle) Gleichbehandlung der Patienten in Frage stellen.

Abschliessend stellen wir fest, dass es keine sachlichen Gründe gibt, weshalb in Spitälern einzelne, wenige Betten aufrecht erhalten werden, obschon diese in anderen Kliniken optimaler eingesetzt werden könnten. Beispielsweise sind gemäss Tabelle 39 der Spitalliste Rehabilitation und Palliativpflege zwei Betten für die Neurologische Rehabilitation am Standort Brig vorgesehen, obschon eine Verschiebung bzw. Zentralisierung im CRR und in Montana angezeigt wäre.

 


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