Vernehmlassung
2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe schiesst über das Ziel hinaus
Die Krankenversicherer anerkennen die Absicht des Bundesrats, die Pflegeinitiative in einer zweiten Etappe weiter umzusetzen. Mit zufriedenem und länger im Beruf verweilenden Pflegepersonal kann eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung im Sinne der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sichergestellt werden.
Jedoch macht der Bund mit dem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) für eine bestimmte Berufsgruppe schweizweit sehr detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts. Dieser massive Eingriff in die bewährte Arbeitsorganisation ist in der Schweiz einzigartig. Es ist fraglich, ob die neue Verfassungsbestimmung effektiv einen derart weitgehenden Eingriff rechtfertigt. Zahlreiche der vorgesehenen Massnahmen gehen weit über die Vorgaben einer «angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen» sowie von «anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen» hinaus. Es ist weiter davon auszugehen, dass die mit dem BGAP vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu beträchtlichen Mehrkosten im Gesundheitssystem führen werden. Ziel der entsprechenden Finanzierung muss sein, dass die Leistungserbringer ihre Finanzierungssysteme anpassen, die Leistungserbringung effizienter ausgestalten und mehr Mittel aus den aktuell gültigen Tarifen sowie von der öffentlichen Hand für die Pflege einsetzen. Sollte dies nicht gelingen, ist ein weiterer Prämienanstieg wohl unvermeidlich.