Vernehmlassung
Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG): Keine Verschleppung des bisherigen Prämiengenehmigungsverfahrens
Die Krankenversicherer respektieren, dass die Kantone gewisse Informationen erwarten, um gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde neu Stellung nehmen zu können. Die Teilnahme der Kantone darf das Prämiengenehmigungsverfahren aber nicht verzögern. Wichtig ist, dass Informationsanfragen der Kantone zu keinen Doppelspurigkeiten bei den Krankenversicherern führen. Es ist sicherzustellen, dass ausschliesslich das BAG die notwendigen Informationen an die Kantone weiterleitet. Die Koordination und Beurteilung der verschiedenen Stellungnahmen der Kantone muss ebenfalls durch das BAG erfolgen.
Des Weiteren unterstützen die Krankenversicherer die KVAG-Änderungen bezüglich Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen im Falle von Personen, deren Prämien vollständig verbilligt werden. Die Krankenversicherer fordern eine administrativ einfache Lösung bei der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen. Im elektronischen Datenaustausch besteht bereits das passende Instrument, um bei der Rückerstattung eine administrativ einfache Lösung umzusetzen. Dies ist bei der konkreten Umsetzung zu berücksichtigen.