
Vernehmlassung
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
santésuisse begrüsst es, dass in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) die FINMA die Verantwortung für die ungebundenen Vermittler übernimmt. Allerdings sollte die Abgrenzung von ungebundenen und gebundenen Vermittlern klarer geregelt sein. Auch vertritt santésuisse die Haltung, dass sich die gebundenen Vermittler insbesondere aus öffentlichen Qualitätsaspekten weiterhin freiwillig in das Register der FINMA eintragen können. Neu werden im VAG die Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Versicherungsvermittler festgelegt; santésuisse begrüsst diese qualitative Massnahme ausdrücklich und fordert zusätzlich eine im VAG verankerte Verpflichtung der Vermittler zur permanenten Weiterbildung.