
Brennpunkt-Artikel
Versorgungsplanung und Finanzierungsfragen hängen zusammen
Ambulant statt stationär
Der Zukunftstrend der Ambulantisierung und eine national zu harmonisierende ambulante Operationsliste sind zusätzliche Gründe, weshalb die gleiche Finanzierung aller Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) möglichst rasch eingeführt werden muss.
Der allgemeine Trend zur ambulanten Durchführung von Eingriffen führt zu einem laufenden Ausbau der Spitalambulatorien und Notfallstationen. Der dadurch ausgelöste Wachstumsschub verlangt nach wirksamen Massnahmen bei den Angeboten und den Tarifen. Eine zusätzliche Prämienbelastung in der Grundversicherung als Folge der Verlagerung muss vermieden werden.
Gleiche Finanzierung von ambulant und stationär muss rasch kommen
Mehrere Kantone haben Listen für zwingend ambulant durchzuführende Eingriffe eingeführt oder beschlossen. Die Listen sind in Umfang und Umsetzungsvorgaben uneinheitlich. Unterschiedliche Kantonslisten, die zudem eine Ungleichbehandlung der Patienten bedeuten würden, lehnt santésuisse ab und fordert deshalb eine schweizweit harmonisierte Regelung. Operationslisten alleine führen noch nicht zu einem am tatsächlichen Bedarf ausgerichteten Angebot. Für eine am Bedarf orientierte Versorgung müssen zuerst die bestehenden Fehlanreize ausgeräumt werden. Heute dürften in erster Linie tarifarische Fehlanreize zur stationären Durchführung von grundsätzlich ambulant durchführbaren Eingriffen beitragen.
"Zuerst müssen die bestehenden tarifarischen Fehlanreize ausgeräumt werden."
Patientenwohl im Zentrum
Der Entscheid für eine stationäre oder ambulante Behandlung sollte jedoch im Interesse des Patienten von der medizinischen Indikation und nicht von tarifarischen Anreizen geleitet sein. Um das Patientenwohl ins Zentrum zu stellen, müssen deshalb alle ambulanten und stationären Leistungen gleich finanziert werden. Die gleiche Finanzierung ist nicht eine blosse Kostenverlagerung wie die GDK behauptet, sondern hat positive Effekte: Erstens werden die Interessen der Prämienzahler geschützt; sie sollen vom Zukunftstrend zur Ambulantisierung nicht mit einem Prämienanstieg bestraft werden. Zweitens werden die Interessen der Patienten gewahrt, indem sie die optimale medizinische Behandlung am richtigen Ort erhalten. Ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgt, hängt nicht mehr vom Finanzierungsmodus, sondern nur noch von medizinischen Kriterien ab. Weiter sollen die Kantone ihre weitgehend unkoordinierte Aufrüstung im ambulanten Bereich auch finanziell mitverantworten müssen.