Vernehmlassung


06.09.2018

„Ambulant vor stationär": santésuisse unterstützt mit gewissen Vorbehalten die Anpassung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV)

santésuisse unterstützt im Grundsatz die erneute Anpassung der KLV betreffend „ambulant vor stationär“ ebenso wie die Ergänzungen zum Medizinischen Datensatz mit der Begründung für stationäre Behandlung. Wir unterstützen die Zuständigkeit der Tarifpartner für die Festlegung der Modalitäten des Prüfverfahrens der Kriterien (gemäss Anhang 1a Ziffer II KLV). Gleichzeitig bedauern wir, dass die wiederholt von santésuisse angeregte vorgängige Abwicklung der Prüfverfahren (ex-ante) sowie die von uns geforderte Verpflichtung auf eine standardisierte elektronische Abwicklung der Prüfverfahren nicht in die Verordnung aufgenommen wurde. santésuisse hat sich stets explizit für eine vorgängige ex-ante-Abwicklung der Prüfverfahren ausgesprochen. Weiter lehnt santésuisse eine Erweiterung des CHOP-Prozedurenkatalogs ab. Der Einbezug sachfremder Elemente widerspricht dem Konzept des CHOP-Prozedurenkatalogs.

 

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