
Brennpunkt-Artikel
Stationäre Kapazitäten nach unten anpassen
Ambulante Operationslisten
Die vom BAG und einzelnen Kantonen vorgeschlagenen Operationslisten für zwingend ambulant durchzuführende Eingriffen ermöglichen substanzielle Kosteneinsparungen. Damit die Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler gleichermassen davon profitieren, braucht es Anpassungen bei der Finanzierung, aber auch bei der teuren Spitalinfrastruktur und den Prozessen.
Berechnungen von santésuisse zeigen, dass mit den vom BAG und einzelnen Kantonen vorgeschlagenen zwingend ambulant durchzuführenden Eingriffen Einsparungen von bis zu 135 Millionen Franken pro Jahr möglich sind. Verlagert werden fast 50 000 Eingriffe.
Unumgängliche Strukturanpassungen
Eine Reihe von Kantonen, Luzern, Zug, Zürich und Wallis, wenden bereits heute kantonale Operationslisten an. Obwohl die Listen eine zahlenmässig bedeutende Verlagerung von Operationen nach sich ziehen, war bislang vor allem von den öffentlichen Spitälern nur wenig zur konkreten Umsetzung der Vorgaben zu hören. Vertreter von Privatspitälern schätzen, dass es zur Auslastung eines Operationssaals 2000 ambulante Eingriffe pro Jahr braucht. Um wirtschaftlich zu sein, müssen jedoch zwei Operationssäle betrieben werden. Nicht jedes Spital wird die Zahl von 4000 Eingriffen pro Jahr erreichen. Folglich muss sich jedes Spital mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie die ambulanten Eingriffe erbracht werden sollen. Auch werden durch die Verlagerung die stationären Strukturen entlastet. Folglich müssten die stationären Kapazitäten angepasst werden. Die tieferen Fallzahlen müssten dazu führen, dass die vielerorts geplanten, zum Teil massiven Erneuerungsinvestitionen für die kantonalen Spitäler nach unten korrigiert werden. Konsequenterweise müsste der nach wie vor spürbare «Kantönligeist» einer interkantonalen Ressourcenplanung Platz machen.
Prämienzahler werden zur Kasse gebeten
Die Zusammensetzung der Operationslisten hat einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Kostenverschiebung und führt zu Zusatzbelastungen für die Prämienzahlerinnen und –zahler. Die vom BAG vorgeschlagenen sechs Eingriffe führen für das Gesamtsystem zu Einsparungen von rund 100 Millionen Franken. Die Kostenfolgen aus diesen Eingriffen belaufen sich für die Prämienzahler auf überschaubare 10 Millionen Franken. santésuisse hat auch die Kostenfolgen der zusätzlichen fünf Eingriffe von den kantonalen Listen berechnet. Unter Einbezug dieser Eingriffe steigt die zu erwartende Kosteneinsparung für das Gesundheitssystem auf bis zu 135 Millionen Franken pro Jahr. Allerdings steigt die Zusatzbelastung für die Krankenversicherer in diesem Fall auf 77 Millionen Franken pro Jahr. Dieser starke Anstieg der ambulanten Kosten ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im ambulanten Arzttarif TARMED teure Materialkosten, wie zum Beispiel für Stents bei der Behandlung von Herzerkrankungen, separat in Rechnung gestellt werden. Alleine die Behandlung von verengten Herzkranzgefässen führt aus diesem Grund zu ambulanten Mehrkosten von gegen 40 Millionen Franken.
Pauschalen und einheitliche Finanzierung
Die Verlagerung von stationären Eingriffen ist in vielen Fällen als insgesamt kostensparend zu begrüssen. Um Fehlanreize auszuschalten, sind Begleitmassnahmen notwendig. santésuisse unterstützt deshalb die Entwicklung von ambulanten Pauschalen, damit finanzielle Fehlanreize verringert werden. Weiter soll die Kostenverlagerung nicht einseitig den Prämienzahlerinnen und -zahlern aufgebürdet werden. Für diesen Ausgleich ist eine einheitliche Finanzierung notwendig, bei der sich die Kantone zu gleichen Teilen an den stationären wie an den ambulanten Gesundheitskosten beteiligen.