Communiqué
Entschädigung von psychologischen Psychotherapeuten
Anpassung der provisorischen Tarife: Kantone sind gefordert
Psychologische Psychotherapeuten dürfen seit Sommer 2022 selbständig zulasten der Grundversicherung tätig sein. Zusammen mit dem ebenfalls im Sommer 2022 von den Kantonen definierten provisorischen Arbeitstarif hat dies zu einer Kostenexplosion geführt: Die Mehrkosten belaufen sich auf 350 Millionen Franken. Dies entspricht einem Wachstum von über 30 Prozent. santésuisse legt grossen Wert darauf, dass Patientinnen und Patienten notwendige psychotherapeutische Behandlungen erhalten, warnt aber vor einem weiteren Kostenanstieg sowie einem drohenden Versorgungsengpass aufgrund der unklaren Tarifsituation. Die Kantone haben es jetzt in der Hand, die provisorischen Tarife per 1. Januar 2025 zu senken und sachgerecht festzusetzen.
Das Angebot im Bereich der psychologischen Psychotherapie in der Schweiz ist grundsätzlich gut bis sehr gut. So sind heute 9‘600 Psychiaterinnen und Psychotherapeuten in einer Praxis tätig – mehr als es Haus- und Kinderärzte gibt (9000). Ungeklärt ist hingegen die Tarifsituation der psychologischen Psychotherapie.
Seit Sommer 2022 gilt für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das neue Anordnungsmodell. Weil sich die Tarifpartner damals nicht auf eine Entschädigung einigen konnten, verfügten die Kantone auf Druck der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) einen provisorischen Stundensatz von 155 Franken, während der bisherige Tarif im Schweizer Schnitt bei 133 Franken lag.
Tariferhöhung führt zu massiver Kostensteigerung
Diese gegenüber der ehemaligen Abgeltung substanziell höhere Vergütung führte zusammen mit der Einführung des Anordnungsmodells zu einem massiven Kostenanstieg zulasten der obligatorischen Grundversicherung. Die Mehrkosten belaufen sich seit der Einführung auf über 350 Millionen Franken. Ein grosser Teil davon ist der Tariferhöhung durch die Kantone geschuldet. Zum Vergleich: Der Bundesrat ging bei der Einführung von einer mittelfristigen Kostenzunahme von ca. 100 Millionen Franken aus, langfristig rechnete er mit rund 170 Millionen Franken. Aktuell belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten für ambulante psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen auf gegen 900 Millionen Franken.
Finanzielles Risiko der Therapeuten steigt
Für die santésuisse-Tochtergesellschaft tarifsuisse ag ist klar: Der Arbeitstarif muss dringend gesenkt werden. Je länger die überhöhten Tarife andauern, umso höher wird das finanzielle Risiko der möglicherweise drohenden Rückzahlungen an die Versicherer. Der 2022 festgelegte Arbeitstarif ist auf zwei Jahre befristet und läuft per Ende 2024 aus. Nun ist es an den kantonalen Behörden, per 1. Januar 2025 einen tieferen provisorischen Tarif festzulegen, um so auch mittelfristig eine stabile Versorgung sicherzustellen. Tun sie das nicht, könnte dies in absehbarer Zukunft zu hohen Rückzahlungsforderungen zu Lasten der Therapeutinnen und Therapeuten führen. Mit der Konsequenz, dass verschiedene Praxisinhaberinnen und -inhaber in finanzielle Nöte geraten und ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen könnten.