santésuisse in den Medien
Tribune de Genève
Wie Anbieter das Verbot umgehen
Seit Anfang September ist das Kaltanrufen durch Krankenkassen in der Schweiz verboten, jedoch gibt es Ausnahmen für Personen, die in den letzten drei Jahren bei der jeweiligen Kasse versichert waren. Verena Nold von santésuisse sagt im Bericht der «Tribune de la Genève»: „Qualitative Elemente, insbesondere mit Vorschriften über die Ausbildung, die diese Makler absolvieren müssen, werden jetzt verlangt.“ Sie ist der Meinung, dass man sich auf die Kritikfähigkeit der Kunden verlassen muss. «Versicherungen bieten individuelle Produkte an und Vermittler können den Kunden helfen, das richtige Produkt zu finden, sowohl in der Grundversicherung als auch bei Privatversicherungen.“
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