Medienkonferenz


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19.09.2018

Gedämpfter Anstieg der Gesundheitskosten

Communiqué: Jetzt Atempause zugunsten der Prämienzahler nutzen

2017 sind die Gesundheitskosten pro Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit einem Anstieg von 1,7 Prozent unter dem langjährigen Schnitt geblieben. Auch für das Jahr 2018 zeichnet sich ein geringerer Kostenanstieg als in den Vorjahren ab. Um die Prämienentwicklung langfristig zu dämpfen, braucht es jetzt konkrete Massnahmen. Andernfalls droht bereits im kommenden Jahr wieder ein stärkerer Kostenanstieg zu Lasten der Prämienzahlerinnen und -zahler.

Erfreulich ist die Kostenentwicklung pro Kopf bei den stationären Spitalleistungen, die im Jahr 2017 um 3,1 Prozent zurückgegangen ist. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Kantone ab dem Jahr 2012 bis und mit 2017 ihren Kostenanteil schrittweise auf 55 Prozent erhöht haben. Gleichzeitig entlastet der Trend zur ambulanten Leistungserbringung («ambulant vor stationär») den stationären Spitalbereich, wobei die verlagerten Kosten vollständig von den Prämienzahlern getragen werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist der Kostenanstieg der spitalambulanten Leistungen um 1,4 Prozent vergleichsweise moderat. Erfreulich ist zudem, dass die Zahl der Konsultationen, insbesondere in den Arztpraxen, im vergangenen Jahr nahezu konstant geblieben ist. Weil allerdings die Kosten pro Konsultation zugenommen haben, resultierte bei den ambulant tätigen Ärzten im letzten Jahr trotzdem ein Kostenanstieg von 2,7 Prozent.

Medikamente: hohe Mehrkosten wegen fehlender Preisüberprüfung

Das BAG hat die regelmässige Preisüberprüfung der Medikamente nach einem dreijährigen Unterbruch erst per Ende 2017 wieder aufgenommen. Die fehlende Preisüberprüfung schlug sich im Anstieg der Medikamentenkosten pro Kopf um 4,6 Prozent (Vorjahr +5,4 Prozent) nieder. Dank der regelmässigen Überprüfung der Medikamente, die in den Jahren 2013 bis 2015 vorgenommen wurde, blieben diese Ausgaben konstant. Danach war wiederum ein starker Anstieg zu verzeichnen. Aufgrund der im Januar 2015 aufgegebenen Untergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro hätten die Preise allerdings stark sinken müssen. Der Generika-Einsatz, der einen preissenkenden Effekt hätte, ist in der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor weit unterdurchschnittlich, gleichzeitig sind die Generika hierzulande übermässig teuer.

santésuisse fordert Massnahmen gegen das Prämienwachstum

Die aktuelle Kostenentwicklung bedeutet eine gewisse Atempause. Sie muss genutzt werden, um Massnahmen zu ergreifen, die das Kostenwachstum langfristig spürbar dämpfen. Zu Gunsten der Prämienzahler fordert santésuisse folgende Massnahmen:

  • Medikamentenpreise senken: Preisvergleiche mit dem Ausland für alle Medikamente, Kostengünstigkeitsprinzip, Aufhebung des Territorialprinzips
  • Pauschaltarife auch im ambulanten Bereich
  • Kantonsübergreifende Versorgungsplanung im ambulanten und stationären Bereich
  • Qualität und Effizienz der medizinischen Leistungen verbessern: Keine Gelegenheitschirurgie, mehr Spezialisierung und Koordination bei den Spitälern, systematische Nutzwertanalysen (Health Technology Assessment HTA)
  • Selbstverantwortung der Versicherten stärken: Mindestfranchise erhöhen, Gebühr für Bagatellnotfälle im Spitalnotfall
  • Kein Kurswechsel in der Pflegefinanzierung 

Ausblick auf die Kostenentwicklung 2018 und 2019

Die Einsparungen aus dem seit Anfang Jahr in Kraft getretenen bundesrätlichen Eingriff bei den ambulanten Arztleistungen können wegen Abrechnungsverzögerungen noch nicht zuverlässig beurteilt werden. Hingegen rechnet santésuisse für das laufende Jahr insgesamt mit einem gegenüber 2017 leicht höheren Pro-Kopf-Wachstum aller Bruttoleistungen. Hauptsächlich verantwortlich für den Anstieg dürfte der ab 2018 weggefallene kostendämpfende Effekt beim Vergütungsteiler der stationären Spitalleistungen sein.

Die Prognose für das Jahr 2019 zeigt, dass bereits wieder mit steigenden Kosten zu rechnen ist. Erfolgt keine Korrektur, ist im kommenden Jahr mit einem Kostenanstieg von über 3 Prozent zu rechnen.

Entlastung für junge Erwachsene

Das Parlament hat aus sozialpolitischen Gründen beschlossen, dass die Versicherer künftig für die jungen Erwachsenen weniger in den Risikoausgleich zahlen müssen als bisher. Ab 2019 können die Krankenversicherer jungen Erwachsenen im Alter von 19 bis 25 Jahren die Entlastung im Risikoausgleich in Form tieferer Prämien weitergeben.

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