
Brennpunkt-Artikel
Qualitätssicherung endlich durchsetzen
Die Verantwortung liegt bei den Leistungserbringern
Die Qualitätssicherung in der medizinischen Leistungserbringung soll endlich flächendeckend durchgesetzt werden. Aus Sicht der Krankenversicherer sollte sich der Bund aber darauf beschränken, die Rahmenbedingungen und Anreize für einen echten Qualitätswettbewerb zu setzen.
Eines der Hauptprobleme des schweizerischen Gesundheitssystems ist dessen Ineffizienz, die zu übermässig hohen Kosten führt. Gemäss Experten und Bundesrat haben 20 Prozent der medizinischen Leistungen keinen Mehrwert für die Patienten. Vor allem im ambulanten Bereich haben sich Ärzte bislang geweigert, die gesetzlich geforderten Qualitätsprogramme standardmässig einzuführen und die Ergebnisse transparent zu machen. Nur wenn die Ergebnisqualität von medizinischen Eingriffen der einzelnen Ärzte und Spitäler bekannt und vergleichbar ist, hat der Patient eine echte Wahl.
Aus Sicht der Krankenversicherer sollte der Bund sich darauf beschränken, die Rahmenbedingungen und Anreize für einen echten Qualitätswettbewerb zu setzen. Die fachlich-inhaltliche Qualitätssicherung muss bei den Leistungserbringern verankert sein und entsprechende Rück2 BRENNPUNKT _ santésuisse koppelungseffekte mit deren Patientendaten in Praxen und Spitälern haben. Ansonsten bleiben die nationalen Programme ein wirkungsloser,
aber teurer Papiertiger.
"Der Bund soll sich darauf beschränken, die Rahmenbedingungen und Anreize für einen echten Qualitätswettbewerb zu setzen."
Qualitätssicherung erfordert Messdaten
Wenn nicht ausgewiesene oder ungenügende Qualitätsarbeit grundsätzlich gleich entschädigt wird wie optimale Qualität, wird sich bessere Qualität nicht so durchsetzen, wie das im Sinne der Patienten der Fall sein muss. Zur qualitätsorientierten Weiterentwicklung des schweizerischen Gesundheitssystems und der Krankenversicherung ist es deshalb unabdingbar, dass die im KVG verbindlich vorgesehene Qualitätsarbeit der Leistungserbringer auch tatsächlich durchgesetzt werden kann. Die Erfahrung aus dem spitalstationären Bereich zeigt, dass erst mit Hilfe der auf Gesetzesebene verankerten Verknüpfung der Tarifierung mit der Messung der Ergebnisqualität eine flächendeckende Qualitätsmessung durchgesetzt werden kann. Die mit den Spitälern und Kliniken abgeschlossenen Tarifverträge verpflichten diese, die Qualitätsmessungen gemäss Messplan umzusetzen. Gestützt auf diese verbindlichen Grundlagen konnten im Bereich der Qualitätsmessung und transparenter Publikation der Messergebnisse grosse Fortschritte erzielt werden.
Wegweisende Korrekturen der nationalrätlichen Gesundheitskommission
Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates legte die Qualitätssicherung einseitig in die Hände des BAG. Die SGK-NR hat die notwendigen Korrekturen vorgenommen, um eine ausgewogene Vorlage zu erzielen, bei der die bestehenden, spezialisierten Organisationen wie ANQ und EQUAM die wichtigen Ansprechpartner bleiben, wenn die nationalen Programme ausgeschrieben werden. Auch dies dient der Transparenz und Qualitätssicherung. Zurecht hat die SGK-NR auch die vormals einseitige Finanzierung der Koordinationsarbeiten und der nationalen Programme durch die Prämienzahler korrigiert.