
Brennpunkt-Artikel
Wenig Interesse an wirksamer Qualitätssicherung
Ein zahnloser Papiertiger droht!
Ein neuer Vorschlag aus der ständerätlichen Gesundheitskommission verbaut den Weg zur konsequenten Durchsetzung von Qualitätssicherungsmassnahmen.
Vor allem im ambulanten Bereich ist es wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten bisher nicht gelungen, die gesetzlich geforderten Qualitätsprogramme standardmässig einzuführen. Diesem unbefriedigenden Zustand wollte der Nationalrat in der vergangenen Sommersession ein Ende bereiten, indem er die Voraussetzungen schuf, um endlich flächendeckende Qualitätssicherungsmassnahmen durchsetzen zu können.
Weitere 20 Jahre ohne Wirkung?
Die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK-SR) hat nun über den Jahreswechsel einen eigenen Strukturvorschlag für die Qualitätssicherung in die Vernehmlassung geschickt. Aus Sicht von santésuisse fehlen im Vorschlag wichtige Voraussetzungen für eine griffige Lösung. Geplant ist eine Organisation, deren Wirkung einseitig auf Qualitätsverträgen der Tarifpartner basieren würde. Allerdings fehlt dazu der Tatbeweis seit über 20 Jahren. Die Ärzteschaft konnte bisher alle Anläufe für die Verankerung verbindlicher Qualitätsmassnahmen in den Tarifverträgen verhindern – und sie dürfte es auch künftig beim Nichtstun belassen, mit oder ohne Qualitätsorganisation. Das Parlament ist deshalb weiterhin gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen sinnvollen Qualitätswettbewerb zu schaffen.