Brennpunkt-Artikel


13.09.2018

Die soziale Krankenversicherung ist keine Pflegeversicherung

Gewollte Deckelung

Die Finanzierung der Alterspflege gehört zu den grossen Herausforderungen unserer Zeit. Die Probleme mit einer stärkeren Beteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) lösen zu wollen ist ein Irrweg, der mit der absehbaren Mehrbelastung der Prämienzahler wiederum die OKP als Sozialversicherung gefährdet.

Mit der Einführung des KVG war ursprünglich die volle Kostenübernahme der Pflege in Alters- und Pflegeheimen durch die OKP vorgesehen. Schon bald zeigte sich aber, dass die Kosten für die Krankenversicherung nicht tragbar waren.

2011: Krankenversicherung soll nicht zur Pflegeversicherung werden

Mit der «Neuen Pflegefinanzierung» (NPF), die seit 2011 gilt, limitierte der Gesetzgeber bewusst den Beitrag der Krankenversicherung an die Pflegekosten. Damit sollte verhindert werden, dass aus der Krankenversicherung schleichend eine Pflegeversicherung wird.
Seit 2011 haben die Gerichte in mehreren Urteilen Klarheit geschafft – oder genauer gesagt: bestätigt, was das Parlament im Rahmen der NPF festgehalten hat:

  • Die Krankenversicherung leistet einen nach dem Pflegebedarf abgestuften Beitrag an die Langzeitpflege.
    santésuisse
  • Die Bewohner tragen ebenfalls zur Finanzierung bei – wobei auch hier der Gesetzgeber ein Maximum beim Pflegeanteil festgelegt hat, um zu verhindern, dass die Bewohner übermässig stark zur Kasse gebeten werden.
  • Die Kantone regeln die Finanzierung aller ungedeckten Kosten (Restfinanzierung).
  • Andere mit einem Heimaufenthalt verbundene Kosten wie Betreuung und Hotellerie sind wie bisher durch die Bewohner zu tragen, wobei sie oftmals auf Beiträge anderer Einrichtungen der sozialen Sicherheit angewiesen sind (Ergänzungsleistungen,
    Hilflosenentschädigung, usw.).

«Ambulant vor stationär» im Pflegebereich belastet die OKP

Während die Kantone es in der Hand haben, den Pflegeheimen Vorgaben zu machen, verfügen die Krankenversicherer nicht einmal über ein Beschwerderecht, zum Beispiel bei Kantonsentscheiden zur Zahl der Pflegeheimplätze. Die Begrenzung des OKP-Anteils an den KVG-pflichtigen Pflegekosten muss deshalb auch in Zukunft das Ziel einer sinnvollen Pflegefinanzierung sein. Denn bei einer umfassenden Beurteilung der Entwicklungen in der Altenpflege zeigt es sich, dass durch die Förderung des Grundsatzes «ambulant vor stationär» die OKP bereits laufend stärker belastet wird. Im Gegensatz zu den stationär verursachten Kosten im Pflegeheim gehen die von SpitexOrganisationen oder selbstständige Pflegefachpersonen erbrachten Leistungen voll zulasten der Grundversicherung. Der Blick in die Statistik zeigt denn auch, dass die Kosten in den Pflegeheimen pro versicherte Person zulasten der Grundversicherung seit der NPF-Einführung jährlich lediglich um 1,6 Prozent angestiegen sind; diejenigen der ambulanten Pflege hingegen um jährlich 6,7 Prozent (Spitex) und 8,2 Prozent (Pflegefachpersonen). Übrigens: Die Annahme der Pflegeinitiative, die derzeit im Parlament behandelt wird, würde diese Problematik weiter akzentuieren.

Restfinanzierung: Die Kantone sind in der Pflicht

Die Forderung nach einer stärkeren Kostenbeteiligung der OKP lenkt deshalb bloss vom eigentlichen Problem ab: Aus dem kürzlich veröffentlichten Evaluationsbericht des Bundesrates zur NPF geht klar hervor, dass Kantone, oft unter Umgehung des Tarifschutzes – und gegen den Willen des Gesetzgebers – die ungedeckten Restkosten auf die Patienten überwälzen wollen. Eine nicht akzeptable Praxis, der sich die Krankenversicherer in Übereinstimmung mit dem Preisüberwacher entgegenstellen. Notwendig ist eine Präzisierung des Krankenversicherungsgesetzes, um die volle Kostenübernahme der Restfinanzierung durch die öffentliche Hand zu gewährleisten.

Ansprechpartner