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28.02.2020

Längst überfällige Entlastung der Prämienzahler

Ja zum Kostendämpfungspaket

Endlich liegen konkrete Vorschläge zugunsten der Prämienzahler auf dem Tisch, wie unnötige Kosten im Gesundheitswesen vermieden werden können. So würde alleine die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika jährlich 400 Millionen Franken an Einsparungen bringen.

Im ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung hat der Bundesrat zehn griffige Massnahmen vorgesehen, neun davon betreffen direkt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Dazu gehört die Förderung von ambulanten Pauschalen. Diese weisen gegenüber einem Einzelleistungstarif viele  Vorzüge auf. Sie vereinfachen die Rechnungsstellung und die Rechnungskontrolle, erhöhen die Transparenz und tragen dazu bei, überflüssige Leistungen zu vermeiden. Mit 400 Millionen Franken würde die Einführung eines Referenzpreis-Systems für patentabgelaufene Medikamente beziehungsweise Generika die höchsten Einsparungen bringen – ohne dass die Qualität der Versorgung leidet.

Beschwerderecht zu Gunsten der Prämienzahler

Zurzeit sind keine einzige Institution und kein Akteur klageberechtigt in Sachen Überversorgung infolge einer falschen Spital- und Pflegeheimplanung   eines Kantons. Gegen entsprechende Kostenfolgen hat niemand eine Beschwerdemöglichkeit. Das ist unausgewogen und kann die rechtzeitige  Überprüfung der  Versorgungsplanung verhindern. Im Gegensatz zur sonstigen Wirtschaft sind punkto finanzieller Nachhaltigkeit, insbesondere verbesserter Effizienz, im  Gesundheitswesen kaum Innovationen zu beobachten. Mit dem Experimentierartikel wird eine gesetzliche Grundlage für zeitlich begrenzte Pilotprojekte  geschaffen, um kostensenkende Massnahmen vor deren flächendeckenden Einführung testen zu können.

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