Brennpunkt-Artikel


13.09.2018

Einheitliche Finanzierung ermöglicht bessere Qualität und Effizienz

Jetzt Startkonfiguration erstellen!

Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ist kein Selbstzweck, sondern schafft die Voraussetzungen für echte Verbesserungen.

Der langfristige Trend weg von stationären hin zu ambulanten Spitalleistungen ist zu unterstützen.
Allerdings führt heute die Verlagerung für die soziale Krankenversicherung zu einer sozialpolitisch unerwünschten Mehrbelastung der Prämienzahlerinnen und -zahler, während die mit der Ambulantisierung verknüpften Effizienzgewinne nahezu ausschliesslich den Kantonen zugutekommen.

Fehlanreize ausschalten

Mit der einheitlichen Finanzierung von spitalstationären und ambulanten Spitalleistungen würde das Verhältnis des steuer- beziehungsweise prämienfinanzierten Anteils langfristig konstant bleiben.
Damit wäre gewissermassen die Startkonfiguration erstellt, damit – befreit von finanziellen Fehlanreizen
– die beiden zentralen Ziele der Qualitätsverbesserung und Kostensenkung in der Gesundheitsversorgung intensiver verfolgt werden können. Denn wenn die Kantone an den ambulanten Strukturen beteiligt werden, ist durch diese auch eine strengere Zulassungssteuerung zu erwarten.
Kommt hinzu, dass die Kantone selber ein wichtiger Anbieter von ambulanten Gesundheitsleistungen sind, weil viele der Spitalambulatorien – die derzeit wie Pilze aus dem Boden schiessen – in Kantonsbesitz sind. Die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidungen haben die Kantone heute aber bloss im stationären Bereich direkt zu tragen.

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