
Vernehmlassung
25.03.2019
Kanton Obwalden: santésuisse befürwortet Nachtrag betreffend Einführungsgesetz und Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz
santésuisse unterstützt die vorgeschlagenen Ergänzungen zum kantonalen Einführungsgesetz bzw. der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz. Mit der Verwendung der mittleren Prämie wird eine der Realität angemessenere Grundlage zur Berechnung des Anspruchs für eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) verwendet. santésuisse befürwortet die Anpassung, dass die IPV–Beiträge die effektiv geschuldeten jährlichen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übersteigen dürfen. Aus Sicht der Versicherer ist es wichtig, dass die frei werdenden Prämienverbilligungsgelder im System verbleiben, um damit weiteren Personen eine Prämienverbilligung zu ermöglichen.