Vernehmlassung


04.07.2018

Kanton Wallis: Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GG)

Im Hinblick auf eine hohe Versorgungsqualität begrüsst santésuisse grundsätzlich die im Gesundheitsgesetz des Kantons Wallis vorgesehenen Anpassungen. Präzisiert werden sollten die Anforderungen an die Planung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung. Es ist zu berücksichtigen, dass das KVG für die Versicherten explizit die freie Arzt- und Spitalwahl innerhalb der ganzen Schweiz, also auch ausserkantonal, vorsieht. Eine Regulierung von Grossgeräten durch den Kanton ist nach Auffassung von santésuisse nicht der richtige Weg um die Kosten der Wohnbevölkerung einzudämmen. Die Inanspruchnahme

solcher Leistungen findet kantonsübergreifend statt. Mit einer sachgerechten Tarifstruktur im Bereich der bildgebenden Verfahren können die heutigen Fehlanreize beseitigt und damit auch die Problematik der Überversorgung verringert werden. Damit liessen sich die Kosten marktwirtschaftlich kontrollieren ohne von staatlicher Seite korrigierend eingreifen zu müssen.