
Vernehmlassung
31.05.2017
Kanton Uri: Stellungnahme von santésuisse zum Verordnungsentwurf über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen
Heute wird der Bereitschaftsdienst der Hebammen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht abgegolten. santésuisse weist darauf hin, dass derzeit ein neuer Hebammentarifvertrag zwischen tarifsuisse ag und dem Schweizerischen Hebammenverband verhandelt wird. Im Vertragsentwurf ist eine sachgerechte Vergütung der Wegzeitentschädigung der Hebammen vorgesehen.