Brennpunkt-Artikel


05.06.2019

Ambulante Steuerung erfordert Koordination unter den Kantonen

Kantonales Handeln nach Gutdünken muss ein Ende haben

Die ambulante Zulassungssteuerung durch die Kantone muss die Kostendämpfung sicherstellen. Das Einschreiten der Kantone bei Über- oder Fehlversorgung darf deshalb nicht freiwillig bleiben.

Endlich, war man geneigt zu sagen, werden die Kantone gesetzlich dazu verpflichtet, gegen Über- oder Fehlversorgung im ambulanten Bereich vorzugehen. Was der Nationalrat mit gleich mehreren Schritten vorwärts bei der Zulassungssteuerung verbessert hat, droht mit den Entscheiden im Zweitrat gleich wieder versenkt zu werden.

Wirksamkeit des neuen Gesetzes in Frage gestellt

Die Patienten halten sich, vor allem in den Spezialarztdisziplinen, längst nicht mehr an die Kantonsgrenzen. Die Überversorgung im einen Kanton hat auch Auswirkungen auf den anderen Kanton. Das Einschreiten der Kantone bei Über- oder Fehlversorgung darf deshalb nicht freiwillig sein. Die Zulassungssteuerung durch die Kantone muss darüber hinaus die Kostendämpfung auch in den Spitalambulatorien sicherstellen, den seit Jahrzehnten grössten Kostentreibern in der obligatorischen Krankenversicherung.

Ständeratskommission: kein Gehör für die Prämienzahler

Mit einer griffigen Vorlage hatte der Nationalrat im vergangenen Dezember die Weichen dafür gestellt, dass die definitive Zulassungsvorlage mehr ist als nur politisches Placebo. Ganz anders beurteilte nun Mitte Mai die ständerätliche Gesundheitskommission die Vorlage: Sie stellte den «Kantönligeist» offensichtlich über alle Erwägungen zu Gunsten einer wirkungsvollen Dämpfung des Kostenwachstums. Resultat: Die Kantone sollen die Zulassungsteuerung mehr oder weniger nach Gutdünken umsetzen, ohne die Folgekosten zwingend mitfinanzieren zu müssen. Während die Leistungserbringer die lachenden Dritten dieser Politik wären, hätten die finanziellen Folgen einseitig die Prämienzahler zu tragen.

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