Vernehmlassung


17.09.2024

Kantonsratsbeschluss Kanton Zug betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen

Der Kanton Zug möchte seine Einwohner finanziell entlasten. Der Zuger Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat vorgezogene Budgetkredite. Dadurch kann der Kanton 2026 und 2027 fast die gesamten Kosten für stationäre Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten übernehmen. Die Krankenkassenprämien werden im Durchschnitt deutlich tiefer ausfallen.

santésuisse begrüsst grundsätzlich Vorschläge, die darauf abzielen, die in den letzten Jahren stark gestiegene Prämienlast zu mindern. Dass der Kanton Zug die Prämienentlastung ernst nimmt und ebenfalls diese Massnahmen ergreift, können die Krankenversicherer unterstützen – auch wenn es sich hierbei nur um eine temporäre Massnahme handelt. Für eine nachhaltige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wären echte Reformen und Sparmassnahmen auf der Kostenseite notwendig. 

Grosse Prämienschwankungen sind für die Prämienzahlenden unangenehm und sollten unbedingt vermieden werden. Aus diesem Grund wäre eine längerfristige, möglicherweise dafür etwas geringere Erhöhung des Vergütungsteilers vorzuziehen. Die Prämienreduktion würde damit nachhaltiger und stärkere Schwankungen könnten besser gedämpft werden. 

Alternativ schlagen die Krankenversicherer eine Rückerstattung über die Prämienverbilligung vor, was Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entlastet. So könnte auch verhindert werden, dass es für die Zuger Bevölkerung zu grossen Prämienschwankungen kommen könnte. 

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