Vernehmlassung


21.06.2012

Öffentliche Anhörung zur Versicherungskonkursverordnung-FINMA (VKV-FINM)

Als Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer nimmt santesuisse insbesondere zu Vorlagen, welche den Bereich der sozialen Krankenversicherung betreffen, Stellung. santésuisse be­schränkt sich deshalb auf grundsätzliche Aussagen.

santesuisse erachtet die insbesondere mit der neuen Verordnung bezweckten Abweichungen zu den ordentlichen Bestimmungen des Konkursverfahrens, wie Beschleunigung durch Eliminie­rung bestimmter Verfahrensschritte sowie Besserstellung der Versicherungsnehmenden durch die Möglichkeit der Vorwegbefriedigung,  als sinnvolle Anpassungen im Privatversicherungsbe­reich und stimmt infolgedessen der Vorlage zu.

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