Brennpunkt-Artikel


07.03.2018

Bundesrat mit pragmatischer Lösung

Prämien und Ergänzungsleistungen

An die Ergänzungsleistungen soll die effektiv bezahlte Krankenkassenprämie angerechnet werden können, falls sie tiefer liegt, als der kantonale Durchschnitt. Und ein Krankenversicherer soll nicht benachteiligt werden, wenn er Bezüger von Ergänzungsleistungen versichern muss. Der Vorschlag des Bundesrats erfüllt beide Anforderungen.

Das Wachstum der Ergänzungsleistungen soll gebremst werden, soweit besteht Einigkeit. Allerdings verfehlt der Vorschlag des Ständerats sein Ziel, wonach die Krankenkassenprämien künftig gerecht und zugleich sparsam an die Ergänzungsleistungen angerechnet werden sollen. Heute wird pauschal die kantonale Durchschnittsprämie angerechnet. Die unerwünschte Folge ist, dass für diejenigen EL-Bezüger, die bei einer überdurchschnittlich günstigen Kasse versichert sind, der angerechnete Betrag höher ausfällt als die effektiv zu bezahlende Prämie.

Kleinen Krankenkassen droht Konkurs

Der Ständerat will nun, dass für die EL-Anrechnung nur noch maximal die Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers herangezogen werden dürfe. Die administrative Folge davon wäre, dass jedes Jahr Zehntausende von EL-Bezügern zum Kassenwechsel gezwungen würden. Denn der drittgünstigste Krankenversicherer ist über mehrere Jahre kaum je derselbe. Alleine schon der Zwang zur massenweisen Aufnahme von EL-Bezügern würde gerade bei kleinen, regional tätigen Kassen zu starken Prämienschwankungen und einem massiven Aufstockungsbedarf bei den Reserven führen.

 

"Kleine Kassen dürfen nicht unverschuldet aus dem Markt gedrängt werden."

 

Verteuerung in der Westschweiz

Der Vorschlag des Ständerates mit der Anrechnung der drittgünstigsten Prämie führt ausserdem besonders in den Westschweizer Kantonen zu einer Verteuerung gegenüber dem Status quo. Oft sind in diesen Kantonen die günstigsten Versicherer in der Regel grosse Kassen. Dadurch kann der kostentreibende Fall eintreten, dass die Kleine Kassen dürfen nicht unverschuldet aus dem Markt gedrängt werden. anzurechnende Prämie höher ist als die kantonale Durchschnittsprämie.

Sparsame und nachhaltige Lösung

Der neue Vorschlag des Bundesrates ist im Vergleich zur Lösung des Ständerates zugleich realitätsnah und sparsam. Als Ausgangspunkt soll zwar weiterhin die kantonale Durchschnittsprämie gelten. Die Kantone dürfen aber neu die tatsächliche Prämie eines EL-Bezügers anrechnen, wenn diese tiefer als der kantonale Durchschnitt ist. Die Vorteile liegen auf der Hand. Keinem EL-Bezüger muss vom Kanton mehr angerechnet werden, als er selber für die Krankenversicherung bezahlt. Und über den kleinen Kassen hängt nicht das Damoklesschwert, dass sie von marktfremden Einflüssen unverschuldet aus dem Markt gedrängt werden könnten. Dem Spargebot bei den Ergänzungsleistungen ist damit Genüge getan, ohne dass die Krankenversicherung destabilisiert wird.

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