Brennpunkt-Artikel


07.06.2019

Leistungserbringer, Krankenversicherer und Politik sind gefordert

Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen

Die Leistungserbringer und deren Berufsverbände müssen gemäss Gesetz und Verordnung die Qualitätssicherung organisieren und durchführen – unter zwingender Mitwirkung der Krankenversicherer.

Noch immer schulden die ambulanten Leistungserbringer die Grundlagen für eine standardisierte, systematische Qualitätsmessung, um mangelnde Qualität und überflüssige Behandlungen überhaupt erkennen zu können. Ganz im Gegensatz zum stationären Spitalbereich, wo der «Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken» (ANQ) punkto Messungen schon einiges unternimmt. Dadurch werden Qualitätsvergleiche möglich und der Patient hat entsprechende Anhaltspunkte, bevor er sich für ein bestimmtes Spital entscheidet.

Qualitätsmessungen flächendeckend durchsetzen

Zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden Qualitätswettbewerb sind auch im ambulanten Bereich Indikatoren und Messdaten zu den Behandlungsergebnissen – flächendeckend, vergleichbar und transparent. Solange diese nicht vorliegen, lässt sich die Qualität medizinischer Leistungen nicht vergleichen. Nach dem Prinzip «kein Tarif(struktur)-vertrag ohne Qualitätsvereinbarung» sollen Qualitätsvereinbarungen ausgearbeitet, abgeschlossen und umgesetzt werden. Über die Vertragsgestaltung werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Nichtteilnahme einzelner Leistungserbringer an den Massnahmen der Qualitätssicherung zu sanktionieren. Die transparente Publikation von Qualitätsinformationen fördert den Wettbewerb unter den Leistungserbringern.

Leistungserbringer zur Qualität verpflichten

Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen, dass die Leistungserbringer zur Erarbeitung von Qualitätskonzepten sowie zur Messung und Lieferung von Qualitätsindikatoren verpflichtet sind – und sanktioniert werden können, falls dies nicht passiert.

 

Was heisst Qualitätswettbewerb konkret?

Die strategischen Schwerpunkte von santésuisse:

  • santésuisse stellt sicher, dass die Versicherer eine aktive Rolle in der Umsetzung der Qualitätsstrategie des Bundes einnehmen.
  • santésuisse fordert Qualitätskonzepte, welche die Ergebnisqualität messen, diese einheitlich und vergleichbar erfassen und transparent kommunizieren.
  • santésuisse befürwortet eine breit abgestützte nationale Qualitätsplattform und beteiligt sich daran.
  • santésuisse fordert die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche der Umsetzung von Qualitätskonzepten Nachdruck verschaffen.
  • santésuisse leitet bei Schiedsgerichten Sanktionsverfahren gegen diejenigen Leistungserbringer ein, welche sich nicht an den vereinbarten Qualitätsmessungen beteiligen.
  • santésuisse unterstützt die Erarbeitung von geeigneten Messsystemen, das Testen dieser Konzepte in Pilotprojekten und die laufende Auswertung und Darlegung der Qualitätsdaten. Es werden nur Qualitätsaktivitäten unterstützt, wenn die Messergebnisse transparent und nicht anonymisiert publiziert werden.
  • santésuisse erarbeitet gemeinsam mit den Leistungserbringern im Rahmen von Qualitätsvereinbarungen in Tarif(stuktur)verträgen und vereinbarten Qualitätssicherungskonzepten geeignete Anreizsysteme, um die Grundlagen für einen flächendeckenden Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern zu schaffen.

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