
Brennpunkt-Artikel
Kantone müssen endlich die ärztliche Versorgung wirksam steuern
Rückfall verhindern
Der Auftrag des Parlaments, eine dauerhafte und wirksame Nachfolgeregelung zum Ärztestopp zu finden, droht zu versanden. Nachdem der Ständertat der Vorlage die Zähne gezogen hat (vgl. NZZ vom 4. Juni 2019), wird der Nationalrat korrigieren müssen.
Die Kantone haben sich in der Frage der ambulanten Versorgungssteuerung durchgesetzt. Sie behalten das letzte Wort bei der Ärztezulassung. Das ist an sich nicht weiter schlimm. Allerdings müssen die Kantone konsequenterweise aber auch gewährleisten, dass sie die Zulassung von Ärzten wirklich steuern und begrenzen. Die Kantone sollen einschreiten müssen, wenn die Kosten bei bestimmten Kategorien von Leistungserbringern aus dem Ruder laufen.
Bisherige «Zulassungsstopps»: Viel Placebo, wenig Wirkung
Die diversen Versionen der bedarfsabhängigen Zulassungsteuerung wurden bisher ungenügend oder gar nicht umgesetzt. So macht es punkto Kostendämpfung wenig Sinn, wenn zwar ausländischen Ärzte die Eröffnung der Praxis untersagt wird, diese Ärzte aber in den Spitälern angestellt werden, wo eine Konsultation im Durchschnitt das Doppelte kostet. Und ob das nicht genug wäre, erwirbt sich mit dieser Anstellung jeder ausländische Arzt nach drei Jahren «Klinik» das Recht, die eigene Praxis dennoch zu eröffnen. Weiter ist es der Wirkung der Zulassungssteuerung wenig förderlich, wenn ein Kanton vollzieht und der andere gar nicht: Da das Angebot den Markt bestimmt und sich die Patienten immer weniger an die Kantonsgrenzen halten, trifft das Nichtstun auch jene Kantone, die sich Mühe geben, das Überangebot an Ärzten einzudämmen.
Regelung nach Gutdünken der Kantone?
Der Nationalrat hat die Lehren aus der bisherigen «Laissez-faire-Situation» gezogen und eine Lösung präsentiert, die Wirkung verspricht: Die Kantone erhalten die ultimativ geforderte Zulassungssteuerung definitiv, aber sie müssen auch deren Wirkung gewährleisten. Der Ständerat hat der nationalrätlichen Lösung hingegen die Zähne gezogen: Die Kantone würden die geforderten zusätzlichen Kompetenzen definitiv erhalten, ohne jede Verantwortung zu übernehmen und ohne sich rechtfertigen zu müssen. Gemäss Ständerat könnte niemand mehr gegen die Überversorgung und ihre Kostenfolgen vorgehen. Ein Beschwerderecht hätten einzig die nicht zugelassenen Leistungserbringer. Falls die gänzlich unausgewogene Version des Ständerates obsiegen sollte, gewinnt das kürzliche Zitat einer führenden Gesundheitspolitikerin noch mehr an Bedeutung: «Der Kantönligeist ist der grösste Kostentreiber der Krankenversicherung!»