
Vernehmlassung
santésuisse hat Vorbehalte zu den Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zur Überwachung von Versicherten
santésuisse nimmt mit Vorbehalten Stellung zu den vom Bundesrat vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten (Observation). Die Einführung einer schweizweit gültigen Bewilligung für Spezialistinnen und Spezialisten, die mit Observationen beauftragt werden, erachtet santésuisse grundsätzlich als sinnvoll. Allerdings müsste eine Bewilligungspflicht auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden. Ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Bewilligungsinhaber verstösst nach Auffassung von santésuisse gegen den Grundsatz der Observation sowie gegen das Datenschutzgesetz und ist entsprechend einzuschränken. Ebenso fehlen für die vorgesehene Aktenführung und Aktenvernichtung die notwendigen gesetzlichen Grundlagen.