Vernehmlassung


18.12.2018

santésuisse lehnt übermässig hohe Marge für den Vertrieb von Medikamenten zulasten der Prämienzahler ab

Die Vertreiber von Medikamenten (Grosshandel, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Spitalapotheken) werden bereits heute übermässig für ihren Aufwand entschädigt. Diese Gelder gehen voll zulasten der Prämienzahler und sind deshalb so tief wie möglich anzusetzen. Speziell die kalkulatorische Grossistenmarge ist massiv zu hoch angesetzt und soll noch weiter von heute 4.5 Prozent auf 7 Prozent erhöht werden. Zudem wird mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung ein Anreiz geschaffen möglichst teure Medikamente zu verkaufen. Dies weil der Vertriebsanteil prozentual berechnet wird. Diesen Fehlanreiz gilt es zu korrigieren. santésuisse lehnt den Vorschlag des Bundesrates zur Anpassung des Vertriebsanteil von rezeptpflichtigen Medikamenten dementsprechend ab und schlägt eine preisabhängige Margenkomponente von fünf Prozent und einen Zuschlag pro Packung von 10 Franken vor. Damit werden die Fehlanreize beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln massiv reduziert und gleichzeitig Einsparungen von rund 330 Millionen Franken erzielt. Das entspricht rund einem Prämienprozent.

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