
Vernehmlassung
santésuisse lehnt Verordnungsanpassung bei den Pflegebeiträge und der Pflegebedarfsermittlung ab
santésuisse lehnt den Vorschlag des EDI zur Anpassung der Pflegebeiträge und der Pflegebedarfsermittlung ab. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet einen fixen Beitrag an die Pflegekosten, die Patientenbeteiligung ist klar definiert und maximal begrenzt, die Restfinanzierung übernehmen die Kantone. santésuisse sieht daher keinen Nutzen, die Beitragssätze für ambulante Pflege zu senken und diese gleichzeitig für die stationäre Pflege zu erhöhen. Die Anpassung der Beitragssätze in Art. 7a KLV widerspricht zudem dem Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen den Grundsatz der Kostenneutralität gemäss KVG. Die vom EDI vorgeschlagene Anpassung würde die Prämienzahlerinnen und –zahler um nahezu 100 Millionen Franken zusätzlich belasten. Dabei trägt die Krankenversicherung bereits heute den Hauptanteil der Kosten der Langzeitpflege.
Den Vorschlag des EDI für erweiterte Kompetenzen des Pflegepersonals lehnt santésuisse ebenfalls ab, weil eine Mengenausweitung zu befürchten ist. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 9. März 2018 für die Ablehnung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ausgesprochen. santésuisse lehnt es deshalb ab, zentrale Elemente der Initiative auf dem Verordnungsweg einzuführen, bevor das Parlament und das Stimmvolk Gelegenheit hatten, sich dazu zu äussern.