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12.09.2016

Schritt für Schritt - Der ambulante Ärztetarif TARMED soll kapitelweise revidiert werden

Die vom Bundesrat gewährte Nachfrist zur Revision des ambulanten Ärztetarifs ändert nichts an den Konstruktionsmängeln: Der mengentreibende Einzelleistungstarif muss mindestens teilweise mit Pauschalen ersetzt werden. Eine Totalrevision bis Ende Oktober 2016 ist dagegen nicht realisierbar.

In Zusammenarbeit mit der fmCh tarifUNION wird santésuisse einen Vorschlag zur Integration von Pauschalen präsentieren können. Vorerst werden vier TARMED-Kapitel bearbeitet: Bildgebende Verfahren, Auge, Diagnostik und Therapie des Bewegungsapparates sowie Diagnostik und nichtchirurgische Therapie von Herz und Gefässen. Die klassischen Hausarztleistungen werden hingegen nicht in Pauschalen zusammengefasst.

Vereinfachte Abrechnung

Die aktuelle Tarifversion des TARMED umfasst in 38 Kapiteln mehr als 4000 Leistungspositionen. Allein sechs Kapitel verursachen mehr als 80 Prozent aller Kosten. Die Pauschalen werden die am häufigsten abgerechneten Leistungsarten im TARMED umfassen. Dadurch entsteht eine deutlich einfachere Struktur mit weniger als 1000 Leistungen.

Bundesrat muss eingreifen können

Solange alle Ärzte mit den Krankenversicherern abrechnen dürfen, unterstützt santésuisse die subsidiäre Eingriffsmöglichkeit des Bundesrates in die Tarifstruktur. Bereits 2001 stellte eine Expertenstudie zu Handen der ständerätlichen GPK fest, dass ohne das Bestehen des Bundesrates auf einer kostenneutralen Umsetzung des TARMED massive Kostensteigerungen die Folge gewesen sein dürften. Aus Sicht von santésuisse kommt einem wirtschaftlich vertretbaren Tarif eine viel höhere Bedeutung zu als einem übereilten Abschluss zu Lasten der Prämienzahler.

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