
Vernehmlassung
03.05.2018
Stellungnahme von santésuisse zum Kommissionsvorschlag für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament (15.438 Pa.Iv. Berberat)
Aus Sicht von santésuisse sollte nicht ein Gremium darüber entscheiden, wer als Lobbyist oder als Privatperson eine Parlamentarierin oder einen Parlamentarier im Bundeshaus aufsuchen darf. Einen generellen Ausschluss bestimmter Interessen erachtet santésuisse als kurzsichtig, weil es viele andere Möglichkeiten gibt, die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu kontaktieren. Entscheidend ist die Gleichbehandlung aller Interessen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter, welche durch ein Geschäft tangiert sind.