Brennpunkt-Artikel


05.09.2019

Langzeit- und Alterspflege gehören nicht in die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Kosten

Unhaltbare Forderung der Kantone

Die Forderung der Kantone, die Pflegekosten in EFAS einzubeziehen und die Krankenversicherung dadurch nochmals stärker zu belasten, ist nicht  sachgerecht.

Mit der einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) beteiligen sich die Kantone, die das massgebliche Angebot im ambulanten Bereich steuern und lenken, an den daraus folgenden Kosten. Auch wird die medizinisch und volkswirtschaftlich häufig sinnvolle Verlagerung von stationär zu ambulant gestärkt. Nicht sachgerecht ist hingegen der Einbezug der Langzeit- und Alterspflege in EFAS. Effizienzgewinne sind dadurch nicht zu erzielen, die Kantone wollen einzig die Gelegenheit wahrnehmen, mehr Kosten auf die Prämienzahler abzuschieben. Davon besonders stark betroffen sind der Mittelstand und Familien, weil sie in der Regel keine Prämienverbilligung erhalten und die Prämienlast für mehrere Personen tragen müssen. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 wollte der Gesetzgeber eben gerade verhindern, dass aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) schleichend eine Pflegeversicherung wird. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die OKP durch die demografische Alterung der Bevölkerung bereits einen immer höheren Beitrag an die Langzeitpflege leistet. Die Forderung der Kantone, die Pflegekosten in EFAS einzubeziehen und die OKP dadurch  nochmals stärker zu belasten, ist deshalb nicht haltbar.

EFAS nimmt die Kantone in die Verantwortung

EFAS ist ein unerlässliches Instrument zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen und für eine faire Finanzierung. Die Kompetenzen der Kantone zur Zulassungssteuerung und die Verantwortung über die Folgekosten werden mit EFAS wieder besser in Übereinstimmung gebracht. Gerade bei der Zulassung von neuen Ärzten dürften die Kantone deshalb künftig zurückhaltender werden.

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