
Papier de positionnement
«Gesundheit 2020»
n'existe qu'en allemand
1. Ausgangslage
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 16. Januar 2013 eine Gesamtschau der gesundheitspolitischen Agenda des Bundesrates bis ins Jahr 2020 präsentiert. Diese erhebt den Anspruch, auf die aktuellen und kommenden Herausforderungen ausgerichtet zu sein: «Um das Erreichte zu sichern, die Schwächen im Gesundheitssystem nachhaltig zu beseitigen und die Herausforderungen meistern zu können, braucht es eine Strategie, die politisch breit abgestützt ist».
santésuisse hat die vom Bundesrat vorgelegte Gesamtschau «Gesundheit 2020» bereits im Juli 2013 einer ersten Evaluation unterzogen. In der Zwischenzeit hat der Bund Faktenblätter zu den einzelnen Massnahmen publiziert und damit die Strategie konkretisiert und fassbarer gemacht. Dies nahm santésuisse zum Anlass, die «Gesundheit 2020» nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und das Positionspapier vom 23. Juli 2013 zu aktualisieren.
2. Würdigung der bundesrätlichen Strategie
santésuisse beurteilt das Gesamtpaket «Gesundheit 2020» nach wie vor sehr kritisch. Die ganzheitlich-systemische Sichtweise auf das Gesundheitssystem, welche der Bundesrat mit der Agenda einnimmt, ist zu begrüssen. Die gesundheitspolitischen Herausforderungen rufen nach
tragfähigen und nachhaltigen Lösungen. Allerdings ergeben 36, oft widersprüchliche Einzelmassnahmen keine Strategie.
Die «Gesamtschau» von SP-Bundesrat Alain Berset zielt faktisch auf die schrittweise Verstaatlichung des regulierten Wettbewerbs in der sozialen Krankenversicherung. Sie strapaziert nicht nur das bewährte Gleichgewicht zwischen Solidarität und Selbstverantwortung, was beschönigend mit «Stärkung der Solidarität» umschrieben wird. Auch ignoriert «Gesundheit 2020» mit dem Vorschlag der Prämienbefreiung für Kinder von einkommensschwachen Familien den Grundsatz der Kopfprämie, was eine Abkehr von grundlegenden Prinzipien unseres gegenwärtigen Krankenversicherungssystems bedeutet.
Eine Gesamtschau muss allerdings auch die Frage der durch die vorgeschlagenen Massnahmen ausgelösten Kosten beinhalten, was santésuisse in dieser Form vermisst. Nach Meinung der Krankenversicherer steht der Bund in der Pflicht, die Öffentlichkeit transparent über die finanziellen
Auswirkungen der Strategieumsetzung aufzuklären. In «Gesundheit 2020» ist die fehlende Abschätzung der Folgekosten daher unbedingt noch vorzunehmen. Eine abschliessende Beurteilung ohne die Berücksichtigung der Kostenfolge ist nicht möglich.
Ziele und Massnahmen in Richtung einer Verstaatlichung des Gesundheitssystems
Zu den Zielen und Massnahmen von «Gesundheit 2020», welche zu einer zunehmenden Verstaatlichung des Gesundheitssystems führen und eine Abkehr vom heutigen System bedeuten, gehören insbesondere:
- die «Vereinfachung» der sozialen Grundversicherung durch Reduktion der Angebotsvielfalt.
die Aufweichung von Grundprinzipien (z.B. Abkehr von Kopfprämie) unseres gegenwärtigen Krankenversicherungssystems mit der Abschaffung der Kinderprämien von einkommensschwachen Familien. - die Mehrbelastung von Bevölkerungsschichten, welche die soziale Grundversicherung bereits heute finanziell tragen, ohne eine Prämienverbilligung zu erhalten.
- die strikte Trennung von Grund- und Zusatzversicherung, die jegliche Synergien verhindert, beide Bereiche verteuert und die Grund- und Zusatzversicherten einer der beliebtesten Dienstleistungen beraubt (die Serviceleistung aus einer Hand).
Fehlende und unzulängliche Massnahmen:
Viele Ziele von «Gesundheit 2020» sind begrüssenswert, u.a. die Erhöhung der Effizienz, die Bekämpfung der Über- und Fehlversorgung sowie die Stärkung der Selbstverantwortung und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Dennoch gilt es in vielen Fällen ein «Ja, aber…» hinzuzufügen:
- Der Effizienzsteigerung von rund 20% wird laut Bericht ein «besonderes Augenmerk» eingeräumt: Wirksame Massnahmen – wie etwa die Liberalisierung des Vergütungssystems durch die Einführung von Submissionsverfahren, welche durch die Tarifpartner durchgeführt werden – fehlen und stehen nicht zur Debatte. Zudem sind zur zunehmenden, international feststellbaren Problematik unnötiger medizinischer Eingriffe, insbesondere von Operationen, keinerlei überzeugende Strategien und Gegenmassnahmen sichtbar.
- Durch die Stärkung von HTA sollen ineffizientere Leistungen, Verfahren und Medikamente reduziert und dadurch gleichzeitig die Qualität der Leistungen und der Versorgung verbessert werden. Die regelmässige Bewertung von Gesundheitstechnologien betrachten die
Krankenversicherer als wirksames Instrument, um eine qualitativ hochstehende Versorgung zu tragbaren Kosten sicherzustellen. Hingegen sieht santésuisse keine Notwendigkeit, den Prozess zur Bewertung von Gesundheitstechnologien in ein neues Institut zu integrieren und diese Aufgaben in einem neuen Bundesgesetz zu regeln. Vielmehr soll HTA unter den von SwissHTA definierten Rahmenbedingungen im bestehenden KVG verankert werden. So ist von entscheidender Bedeutung, dass die Erkenntnisse der HTA Assessments Verpflichtungen im Rahmen der OKP-Vergütung zur Folge haben. Zudem sind die Antragsrechte- und Rekursrechte – wie sie schon bei den Grundleistungen bestehen (KLV) – auf alle Leistungen auszubauen. - Es werden zwar wiederholt Qualitätssteigerungen gefordert: Vorschläge zur Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Versicherer bei ungenügender oder nicht nachgewiesener Qualität entsprechende Sanktionen ergreifen können, liegen hingegen nicht vor.
- Der Bund möchte zurecht die Versicherten und Patienten besser in die gesundheitspolitischen Prozesse einbinden. Dies ist wichtig und richtig. Die Patienten sollen durch bestehende Organisationen wie die Ombudsstelle und Patientenschutzorganisationen besser eingebunden werden. Der Aufbau neuer Strukturen ist zu vermeiden.
- Dass der Bund sich Gedanken zu Beseitigung der Fehlanreize zwischen Spital stationär und ambulant macht, begrüsst santésuisse. Der Bund fokussiert aber zu stark auf die Ausweitung der dual-fixen Finanzierung, was zu einer weiteren Verstaatlichung des Gesundheitssystems führen würde. Bei der Evaluation einer einheitlichen Finanzierung sollte die monistische Finanzierung in Betracht gezogen werden.
Zentrale Lücken
Zu wichtigen und mittel- bis längerfristigen Problemen sieht das Strategiepapier weder Ziele noch Massnahmen vor. Es fehlen die Vision und wesentliche Aspekte wie:
- Sicherstellung der Finanzierung: «Gesundheit 2020» gibt keine Antwort darauf, wie die Finanzierung des Gesundheitssystems vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung langfristig sichergestellt werden soll. Mit der Alterung des Versichertenbestandes wird die
Solidarität zwischen Jung und Alt zunehmend strapaziert. Junge und junge Familien tragen verstärkt die Gesundheitskosten der älteren Generation mit. Mögliche Lösungsansätze sind gezielte Entlastungen für diejenigen Personengruppen, welche durch die Krankenkassenprämien am meisten belastet werden. Dies kann u.a. durch eine gezielte und bedürfnisgerechte Verwendung der zur Verfügung stehenden Prämienverbilligungsgelder erfolgen. - Abschätzung Folgekosten: Der Bund beabsichtigt durch Ausschöpfen der Effizienzreserven das Wachstum der Gesundheitskosten zu dämpfen. Allerdings führen viele der vorgesehenen Massnahmen, mit welchen explizit eine Effizienzsteigerung beabsichtig wird, nach Einschätzung der Krankenversicherer nicht zu einer Dämpfung des Kostenwachstums. Ganz im Gegenteil: Eine Vielzahl der Massnahmen führt zu einer tatsächlichen Kostenerhöhung. Aus Sicht der Krankenversicherer fehlt daher eine Abschätzung der Folgekosten für die Umsetzung der «Gesundheit 2020» und eine transparente Kommunikation der finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Strategie.
- Förderung der Eigenverantwortung: Die Absicht, die Gesundheitskompetenz und damit die Selbstverantwortung der Versicherten zu stärken, ist zu befürworten. Aus Sicht der Krankenversicherer fokussiert «Gesundheit 2020» im Bereich der Selbstverantwortung aber zu stark auf Unterstützungsmassnahmen von einkommensschwachen Haushalten anstatt eigenverantwortliches Handeln aller Versicherten zu fördern. Zu prüfen ist hier eine Überarbeitung der besonderen Versicherungsformen, denn diese ermöglichen es, gemeinsam mit den Leistungserbringern an Qualität und Effizienz der erbrachten Leistungen zu arbeiten. Zudem führen Patienteninformationssysteme und –massnahmen zu einem Abbau der Informationsasymmetrien und ermöglichen eine eigenverantwortliche, informierte Auswahl des Leistungserbringers anhand transparenter Kriterien.
3. Grundsätze der Position von santésuisse
santésuisse setzt sich für ein freiheitliches und solidarisches Gesundheitssystem in der Schweiz ein. Dieses beurteilt santésuisse – gerade auch im internationalen Kontext – als qualitativ gut, auch wenn der Reformbedarf in vielen Bereichen gegeben ist. Die gesamte Bevölkerung soll Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und zugleich zahlbaren medizinischen Versorgung haben. santésuisse engagiert sich deshalb für den regulierten Wettbewerb und kämpft gegen das Kostenwachstum und die Prämiensteigerungen in der sozialen Krankenversicherung.
Dazu gehören unter anderem:
- die freie Wahl des Krankenversicherers durch die Versicherten
- das freie Entscheidungsrecht von Patientinnen und Patienten
- die freie Wahl der Vertragspartner bzw. Leistungserbringenden
- Vereinbarungen und Vertragslösungen statt staatlicher Reglementierung
- die Gleichwertigkeit von Solidarität und finanzieller Verantwortung.
4. Fazit
Der Bundesrat hat unter dem Titel «Gesundheit 2020» eine Strategie für das Schweizer Gesundheitssystem mit 36 Einzelmassnahmen präsentiert. santésuisse beurteilt dieses Papier insgesamt als einseitig und unausgegoren, weshalb wir dieser Sammlung von Ideen sehr kritisch gegenüberstehen. Der Bundesrat strebt konkrete Massnahmen an, welche die Wahlfreiheit beschränken, preistreibend wirken sowie den Wettbewerb und die Selbstverantwortung schwächen und letztlich in eine Staatsmedizin münden, welche unserem gesundheitspolitischen Verständnis diametral entgegensteht.
santésuisse hat der Politik und der Öffentlichkeit bereits verschiedentlich konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die soziale Grundversicherung optimiert werden kann. santésuisse engagiert sich weiterhin aktiv und erarbeitet notwendige Grundlagen, damit die Massnahmen des Bundes im Sinne der Versicherten verbessert und die Lücken von «Gesundheit 2020» geschlossen werden.