Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (An­passungen von Bestimmungen mit internationalem Bezug)

Consultation
02.02.2015

santésuisse nimmt zu Anpassungen von Bestimmungen mit internationalem Bezug Stellung.

Zusammenfassend die wichtigsten Punkte und Anmerkungen: 

Grundsätzlich begrüsst santesuisse die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversi­cherung (KVG) in allen vier Bereichen.

Beim Bereich betreffend Kostenübernahme bei Spitalbehandlungen sind allerdings noch fol­gende Anpassungen vorzunehmen, bevor santesuisse der Revision in diesem Teilbereich un­eingeschränkt zustimmen kann:

  • Die Schaffung von neuen Ungleichbehandlungen zwischen Rentnern aus einem EU-/EFTA­ Staat und von in der Schweiz wohnhaften Rentnern ist zu vermeiden. santesuisse schlägt eine Alternativlösung vor, damit auch Versicherte aus EU-/EFTA-Staaten Tarifdifferenzen mittragen. Diese Alternative ist zu prüfen.
  • Der Wortlaut von Art. 41 Abs. 1bis KVG und Art. 49a Abs. 2 lit. b KVG ist dahingehend zu präzisieren, dass sich die anteilsmässige Übernahme der Vergütung von EU-/EFTA­ Versicherten mit Anknüpfungspunkt an einen Kanton auf den geltenden Tarif im Er­werbskanton beschränkt.

 

Die detaillierten Informationen finden Sie im angehängten Dokument.

 

 

 


santésuisse est la principale organisation de prestations dans le domaine de la santé et votre partenaire pour une gamme complète de services.