Kanton Wallis: Vernehmlassung zum provisorischen Bericht über die Langzeitpflegeplanung 2016-2020

Consultation
19.11.2015
  • Die Mehrheit der Bevölkerung möchte im Alter zu Hause wohnen. Dank der Unterstützung von Angehörigen ist die Betreuung zu Hause für Personen mit schwacher bis mittlerer Pflegebedürftigkeit weniger teuer. Der Kanton Wallis und auch andere vergleichbare Kantone und Länder verfolgen seit einigen Jahren eine Alterspolitik, bei der das Wohnen zu Hause im Zentrum steht. Der provisorische Bericht sieht vor, dass diese Politik weitergeführt wird – dabei wird der Anstieg der Anzahl Pflegeheimbetten eingeschränkt und die Dienste zu Hause werden stark ausgebaut. santésuisse befürwortet grundsätzlich diese Politik. Damit werden die richtigen Anreize gesetzt. Ebenfalls folgt diese Politik dem Grundsatz „ambulant vor stationär." Es ist allerdings darauf zu achten, dass sich die Kosten für den Ausbau der Dienste zu Hause und die Einsparungen der Beschränkung der Anzahl Pflegeheimbetten die Waage halten.
  •  In den Walliser Alters- und Pflegeheimen lebt heute eine gewisse Anzahl Personen über 65 Jahre, die keine oder wenig Pflege brauchen. Die Anteile variieren je nach Gesundheitsregion zwischen 5.4 und 14.1%. Es handelt sich um Personen, die 0 bis 40 Minuten Pflege pro Tag erfordern (keine KVG-Pflege und Pflegebedarfskategorien BESA 1 und 2). Der Anteil betroffener Personen wird mit dem Ausbau des Angebots an Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung sinken. Aus Wirtschaftlichkeits- und Effizienzgründen wird vorgeschlagen, dass die Anzahl Pflegeheimbetten für Personen, die 0 bis 40 Minuten Pflege pro Tag bedürfen, in allen Regionen nicht über 5% der gesamten Bettenanzahl liegt. santésuisse stimmt diesem Vorschlag zu.

  • Die vorgängige Planung (2010-2015) hat keine Mindestangaben zu Langzeitbetten in Alters- und Pflegeheimen gemacht. Sie hat lediglich eine Höchstgrenze von 200 Betten pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner über 80 festgelegt. Die Regionen können weniger Betten anbieten – unter der Voraussetzung, dass die anderen Angebote ausgebaut werden. Der Entwurf für die Langzeitpflegeplanung 2016-2020 legt zum ersten Mal für alle Regionen eine Mindestzahl von 150 Langzeitbetten pro Einwohnerin und Einwohner über 80 Jahre in Alters- und Pflegeheimen fest. Fällt der Anteil unter diesen Wert, müssen erfahrungsgemäss zu viele ältere Menschen ihren Aufenthalt im Spital verlängern, um auf einen Pflegeheimplatz zu warten.

    santésuisse befürwortet grundsätzlich den Vorschlag einer Festlegung einer Mindestzahl für Pflegeheimplätze in jeder Gesundheitsregion. Empfiehlt jedoch, analog zur vorgängigen Planungsperiode 2010 – 2015, eine Obergrenze der Langzeitbetten festzulegen.
  • Der provisorische Bericht enthält zehn Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungen. Diese betreffen insbesondere: a) Die verbesserte Koordination des Angebots, b) die spezialisierte Betreuung von Demenzpatientinnen und Demenzpatienten, c) die optimale Ausgestaltung der Infrastruktur (Alters- und Pflegeheime, Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung, bauliche Anpassung) d) die Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Freiwilligen. 

    santésuisse befürwortet grundsätzlich die Empfehlungen, sofern:

    zu a) Die Koordination zwischen den Kantonen und dem Bund ebenfalls berücksichtigt wird.

    zu b) Der Nutzen der Demenzstrategie den Kosten gegenübergestellt wird.

    zu d) Die bestehenden Strukturen soweit möglich genutzt werden, um die Strategie umzusetzen.

 

 

 


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