Pflegeheimliste des Kantons Glarus, KPMG-Bericht vom 28.11.2013

Consultation
27.03.2014

Der Planungshorizont von 6 Jahren bis im Jahre 2020 ist sehr kurzfristig, meint santésuisse und äussert sich zu den einzelnen Punkten wie folgt:

Planungshorizont
Der Planungshorizont von 6 Jahren bis im Jahre 2020 ist sehr kurzfristig. Für eine zukunftsorientierte Planung sollte man unserer Ansicht nach mindestens mit einem Zeithorizont von 15 Jahren oder länger rechnen.

Vergleich mit anderen Kantonen (Benchmark)
Wir stellen fest, dass kein Vergleich mit anderen Kantonen hinsichtlich Bedarf sowie Planung gemacht wurde. Anzustreben ist ein einheitliches (standardisiertes) Planungsmodell über die Kantonsgrenzen hinaus, um den zukünftigen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Planung für Betagte ab 80 Jahren +
Wir können nicht genau nachvollziehen, weshalb der Kanton Glarus mit einer Planung bei den Betagten von 65+ ausgeht. Alle anderen Kantone gehen bei ihrer Bedarfsplanung vom Alter 80+ aus. Betagte treten vermehrt ab 80 Jahren + in Pflegeheime ein. Es erscheint uns deshalb plausibel, mit einer Bettenplanung von minus 8 Betten gegenüber heute zu rechnen (vgl. alter Bericht, welcher zuerst zugestellt wurde).

Fehlende Aussagen zur Intensität der Pflegebedürftigkeit
Der Kanton Glarus hat seit 2011mit der neuen Pflegefinanzierung die 12 Stufen eingeführt. Unserer Ansicht nach sollte es nun im Jahre 2014 – drei Jahre später – möglich sein, eine differenzierte Aussage über die Intensität der Pflegebedürftigkeit zu machen. Damit wäre eine noch genauere Bettenplanung möglich.

Schwere Pflegefälle
Wir finden im Bericht keine Aussagen zu den vorhandenen bzw. geplanten Betten betreffend schwere Pflegefälle wie beatmete Patienten mit hochkomplexen Wundversorgungen (wie z.B. Wundvakuumtherapie). Diese Patienten bleiben meistens über längere Zeit in den Spitälern, weil keine Plätze gefunden werden. Hier besteht unseres Erachtens Handlungsbedarf.

Demenzkranke
Im Bericht werden lediglich wenige Plätze für hyperaktive demente Personen, welche einen enormen Bewegungsdrang aufweisen, ausgewiesen. Eine entsprechende Planung für diese Personen besteht nicht. Es besteht zwar Einigkeit darüber, dass solche spezialisierten Plätze vermehrt zu schaffen sind. Über das „wie“ und das „wo“ jedoch äussert sich der Bericht nicht genug klar.

Miteinbezug der Pflegeheime
Die betroffenen Pflegeheime im Kanton Glarus sind in die Planung mit einzubeziehen bzw. anzuhören. Ihre Inputs sind in die Überlegungen zur Bettenplanung mit einzubeziehen.

Entwicklung der ambulanten Pflege zuhause durch die Spitex
Die Entwicklung in der ambulanten Pflege durch die Spitex und deren Zusammenhang bzw. Auswirkung auf die Bettenplanung im stationären Pflegebereich wird im Bericht nicht erörtert. Eine vertiefte diesbezügliche Betrachtung erachten wir als notwendig für eine möglichst realitätsnahe Bettenplanung.

Im Übrigen verweist santésuisse auf die Stellungnahme ihrer Tochtergesellschaft tarifsuisse ag.


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