Teilrevision Medizinprodukteverordnung MepV

Consultation
30.01.2015

santésuisse äussert sich zur laufenden Teilrevision der Medizinprodukteverordnung MepV.

Die Revision betrifft primär die Herstellerfirmen und weniger die Krankenversicherer. Trotzdem kann santésuisse der geplanten Teilrevision zustimmen. Der Branchenverband der Krankenversicherer vertritt die Haltung, dass Gesetze und Verordnungen zur Sicherheit der Medizinprodukte, hier im Besonderen bezüglich der Akkreditierung und Überwachung benannter Stellen, mit Vorteil europaweit gültig sind. Auch soll die Patientensicherheit in der Schweiz gleich hoch sein wie in der EU, weshalb es notwendig ist, die Verordnung ins Landesrecht zu übernehmen, wobei eine Übertragung derjenigen Bestimmungen im Vordergrund steht, die aufgrund ihrer Tragweite zwingend in einen Rechtsakt gehören. Eine Anpassung des Schweizer Rechts ist in diesem Sinne richtig und die diesbezüglichen Änderungen der Medizinprodukteverordnung zu begrüssen.

 


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