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Kategorie
Coronaepidemie
Wie kann ich mit meiner Krankenversicherung in Kontakt treten?
Weil der persönliche Kontakt wegen der Coronakrise nicht stattfinden kann, haben die Krankenversicherungen auf Telefonberatungen umgestellt oder können per E-Mail erreicht werden. Alle Krankenversicherungen sind aber in Betrieb und erbringen ihre Leistungen fast normal weiter.
Wie muss ich während der Coronakrise vorgehen, wenn ich ein medizinisches Problem habe?
Die meisten Krankenversicherungen bieten eine medizinische Beratung per Telefon an. Damit kommen die Versicherten rasch zu einer ersten medizinischen Beratung, ohne die Risiken eines persönlichen Kontaktes. Die übrigen Versicherten sind gebeten, ihren Hausarzt zu kontaktieren. Bitte gehen Sie nur nach telefonischer Anmeldung in die Arztpraxis oder die Notfallstation.
Was ist, wenn ich ins Spital muss – geht das noch, wenn ich nicht am Coronavirus erkrankt bin?
Das BAG empfiehlt, bei medizinischen Fragen – sofern es sich nicht um Notfälle handelt – immer zuerst den Hausarzt oder Ihre medizinische Beratung per Telefon zu kontaktieren und sich nach deren Anweisungen zu richten.
Wird der Corona-Test von meiner Krankenversicherung übernommen?
Ja, wenn ein Arzt bei Personen mit starken Krankheitssymptomen einen solchen Test anordnet. Das BAG hat entschieden, wer die Kosten in den anderen Fällen übernimmt. Zum Beispiel bezahlt der Kanton, wenn sich das Gesundheitspersonal eines Spitals testen lassen muss.
Sind Leistungen zulasten der OKP im Zusammenhang mit dem Coronavirus von der Franchise und der Selbstbeteiligung befreit?
Nein, das Gesetz sieht auch im Falle einer Pandemie keine Befreiung von der Selbstbeteiligung und der Franchise vor.
Wo finde ich die aktuellsten Informationen zur Coronapandemie?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert auf seiner Webseite stets die aktuellsten Informationen zur Coronapandemie. Zudem hat das BAG eine Infoline eingerichtet, die täglich 24 Stunden in Betrieb ist: +41 58 463 00 00 00
Der Gemeindeverband hat eine Informationsplattform zu den kommunalen Massnahmen eingerichtet.
Öffnet im Zuge der Lockerungen der Schutzmassnahmen die Geschäftsstelle meiner Krankenkasse wieder?
Viele Geschäftsstellen der Krankenversicherer wurden ab dem 11. Mai 2020 unter Einhaltung von Schutzmassnahmen wieder geöffnet. Wickeln Sie die Kontakte mit Ihrer Krankenkasse aber bis auf weiteres möglichst per Telefon oder online ab.
Steigen jetzt die Kosten im Gesundheitswesen und damit auch die Prämien 2021?
Wegen des Coronavirus wird es keine Prämienerhöhung geben, da die Krankenversicherer über Reserven verfügen, die mögliche Mehrkosten abfedern können. Hingegen müssen Notvorräte wie beispielsweise Schutzmaterial oder Medikamente in Zukunft besser ausgestattet sein. Das würde nicht sehr viel Geld kosten.
Kann ich überhaupt noch ins Spital, wenn jetzt alle die Operationen nachholen, die verschoben wurden?
Ja, es gibt keine Wartelisten. Behandlungen werden rasch durchgeführt. Auch während der Krise funktioniert das. Die Krankenversicherer tragen dazu bei, indem sie beispielsweise Kostengutsprachen so rasch und unkompliziert wie möglich erteilen.
Können die Menschen in der Schweiz angesichts der finanziellen Belastungen ihre Prämien überhaupt noch bezahlen und was kann ich unternehmen?
Viele Menschen geraten aufgrund der Krise in wirtschaftliche Nöte. Je nach geänderten Einkommensverhältnissen besteht der Anspruch, individuelle Prämienverbilligungen beim Wohnkanton zu beantragen. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind kantonal unterschiedlich geregelt.
Wie werden die Prämiengelder verwendet, insbesondere wenn es um Spitäler geht?
Die Krankenversicherungen stellen sicher, dass die Prämien ausschliesslich zur Deckung der Kosten für Diagnose und Behandlung im Krankheitsfall verwendet werden. Dies gilt auch für die durch das Coronavirus verursachten ambulanten und stationären Kosten.
Muss ich die Franchise und den Selbstbehalt beim Coronatest selber bezahlen?
Ja. Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten für Tests, wenn die Betroffenen unter schweren Symptomen leiden oder ein erhöhtes Komplikationsrisiko aufweisen (vgl. BAG-Link für Details). Die Kostenbeteiligung und der Selbstbehalt werden ihnen wie üblich berechnet.
Empfehlen die Krankenkassen die Nutzung der Contact-Tracing-App?
Ja, die App hilft mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Der Datenschutz ist mit der von der ETH mitentwickelten App gewährleistet. Generell ist wichtig, dass keine personalisierten Informationen fliessen und dezentral auf dem Smartphone abgespeichert werden.