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Coronaepidemie

Weil der persönliche Kontakt wegen der Coronakrise nicht stattfinden kann, haben die Krankenversicherungen auf Telefonberatungen umgestellt oder können per E-Mail erreicht werden. Alle Krankenversicherungen sind aber in Betrieb und erbringen ihre Leistungen fast normal weiter.

Die meisten Krankenversicherungen bieten eine medizinische Beratung per Telefon an. Damit kommen die Versicherten rasch zu einer ersten medizinischen Beratung, ohne die Risiken eines persönlichen Kontaktes. Die übrigen Versicherten sind gebeten, ihren Hausarzt zu kontaktieren. Bitte gehen Sie nur nach telefonischer Anmeldung in die Arztpraxis oder die Notfallstation.

Das BAG empfiehlt, bei medizinischen Fragen – sofern es sich nicht um Notfälle handelt – immer zuerst den Hausarzt oder Ihre medizinische Beratung per Telefon zu kontaktieren und sich nach deren Anweisungen zu richten.

Ja, wenn ein Arzt bei Personen mit starken Krankheitssymptomen einen solchen Test anordnet. Das BAG hat entschieden, wer die Kosten in den anderen Fällen übernimmt. Zum Beispiel bezahlt der Kanton, wenn sich das Gesundheitspersonal eines Spitals testen lassen muss.

Nein, das Gesetz sieht auch im Falle einer Pandemie keine Befreiung von der Selbstbeteiligung und der Franchise vor.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert auf seiner Webseite stets die aktuellsten Informationen zur Coronapandemie. Zudem hat das BAG eine Infoline eingerichtet, die täglich 24 Stunden in Betrieb ist: +41 58 463 00 00 00

Der Gemeindeverband hat eine Informationsplattform zu den kommunalen Massnahmen eingerichtet.

Viele Geschäftsstellen der Krankenversicherer wurden ab dem 11. Mai 2020 unter Einhaltung von Schutzmassnahmen wieder geöffnet. Wickeln Sie die Kontakte mit Ihrer Krankenkasse aber bis auf weiteres möglichst per Telefon oder online ab.

Wegen des Coronavirus wird es keine Prämienerhöhung geben, da die Krankenversicherer über Reserven verfügen, die mögliche Mehrkosten abfedern können. Hingegen müssen Notvorräte wie beispielsweise Schutzmaterial oder Medikamente in Zukunft besser ausgestattet sein. Das würde nicht sehr viel Geld kosten.

Ja, es gibt keine Wartelisten. Behandlungen werden rasch durchgeführt. Auch während der Krise funktioniert das. Die Krankenversicherer tragen dazu bei, indem sie beispielsweise Kostengutsprachen so rasch und unkompliziert wie möglich erteilen.

Viele Menschen geraten aufgrund der Krise in wirtschaftliche Nöte. Je nach geänderten Einkommensverhältnissen besteht der Anspruch, individuelle Prämienverbilligungen beim Wohnkanton zu beantragen. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind kantonal unterschiedlich geregelt.

Die Krankenversicherungen stellen sicher, dass die Prämien ausschliesslich zur Deckung der Kosten für Diagnose und Behandlung im Krankheitsfall verwendet werden. Dies gilt auch für die durch das Coronavirus verursachten ambulanten und stationären Kosten.

Ja. Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten für Tests, wenn die Betroffenen unter schweren Symptomen leiden oder ein erhöhtes Komplikationsrisiko aufweisen (vgl. BAG-Link für Details). Die Kostenbeteiligung und der Selbstbehalt werden ihnen wie üblich berechnet.

Ja, die App hilft mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Der Datenschutz ist mit der von der ETH mitentwickelten App gewährleistet. Generell ist wichtig, dass keine personalisierten Informationen fliessen und dezentral auf dem Smartphone abgespeichert werden.

Link zur Info/BAG