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Kassenwechsel
Bei einer genaueren Analyse der Grund- und Zusatzversicherungsangebote für meine Familie (zwei Erwachsene und zwei Kinder) habe ich festgestellt, dass mit drei verschiedenen Versicherern (Zusatzversicherungen bei anderen Versicherern als die Grundversicherung) das optimalste Preis-Leistungsverhältnis erreicht würde. Empfehlen Sie ein solches Modell? Kann der (regelmässige) Wechsel von Zusatzversicherungen Probleme bringen?
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Grund- und die Zusatzversicherung bei verschiedenen Krankenversicherern abzuschliessen. Der Wechsel von Zusatzversicherungen kann Probleme mit sich bringen, muss aber nicht. Im Grundversicherungsbereich muss jeder Versicherer Sie und Ihre Familie ohne Einschränkung bzw. ohne Vorbehalt aufnehmen. Dies gilt auch bei bestehenden Leiden. Ein Ausschluss oder das Anbringen eines Vorbehaltes (für ein bestehendes Leiden) ist in der Grundversicherung nicht erlaubt. Im Zusatzversicherungsbereich hingegen dürfen die Krankenversicherer Fragen zum Gesundheitszustand stellen, Anträge auf Zusatzversicherung ohne Begründung ablehnen oder zeitlich befristete oder unbefristete Vorbehalte anbringen, wenn die Gesundheit des Antragstellers ein "ungünstiges Risiko" darstellt. Zudem sehen die meisten Versicherer im Zusatzversicherungsbereich ein statutarisches Höchsteintrittsalter vor.
Der Wechsel der Zusatzversicherung muss, aus vorgenannten Gründen, gut überlegt sein.
Mein Bruder hat die Schweiz vor ca. 2 Jahren aus beruflichen Gründen nach Südafrika verlassen. Als er die Schweiz verliess, wurde er von seinem Grundversicherer aus dem KVG entlassen. Seine Zusatzversicherung wurde für die Zeit im Ausland sistiert. Ungefähr ein halbes Jahr bevor er die Schweiz verliess wurden bei ihm "Cluster Kopfschmerzen" diagnostiziert. Die ihm verschriebenen (sehr teuren) Medikamente wurden von seiner Grundversicherung übernommen. Die Medikamente benötigte er auch in Südafrika, wobei die dortige Grundversicherung nur die Kosten bis maximal 1000 Franken übernahm. Zusätzlich hatte er eine internationale Zusatzversicherung. Diese verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung es handle sich bei den "Cluster Kopfschmerzen" um eine vorbestehende Krankheit. Der behandelnde Spezialist in der Schweiz bestätigte ihm, dass der Krankheitsbeginn bei "Cluster Kopfschmerzen" bestimmbar sei und dieser in seinem Fall eintrat, als er noch in der Schweiz KVG versichert war.
Frage: besteht die Möglichkeit - wenn das versicherte Ereignis wie vorliegend offenbar zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, als mein Bruder noch KVG versichert war und die Kosten für die Medikamente (total ca. 4000 Franken) nicht durch die südafrikanische bzw. internationale Versicherung übernommen werden - dass der bei Eintritt des versicherten Ereignisses zuständige schweizerische Krankenversicherer für die Kosten leistungspflichtig ist?
Nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestehen dieser gegenüber keine Ansprüche mehr für spätere Behandlungen von Rückfällen und Spätfolgen von Gesundheitsstörungen, die während der Zugehörigkeit zur OKP eingetreten sind. Dies gilt in gleicher Weise für Behandlungen, die im Zeitpunkt, da die Versicherungspflicht erlischt, noch nicht abgeschlossen sind.
Keine Leistungspflicht besteht für den Einkauf von Medikamenten, die über einen normalen Vorrat hinausgehen, wenn das Ende der Versicherungspflicht zufolge Wegzugs ins Ausland bevorsteht (Quelle: Schweiz. Bundesverwaltungsrecht, Band XIV "Soziale Sicherheit", Kap. E "Krankenversicherung", G. Eugster).
Die Leistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich richten sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des damaligen Krankenversicherers.