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Kassenwechsel

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Grund- und die Zusatzversicherung bei verschiedenen Krankenversicherern abzuschliessen. Der Wechsel von Zusatzversicherungen kann Probleme mit sich bringen, muss aber nicht. Im Grundversicherungsbereich muss jeder Versicherer Sie und Ihre Familie ohne Einschränkung bzw. ohne Vorbehalt aufnehmen. Dies gilt auch bei bestehenden Leiden. Ein Ausschluss oder das Anbringen eines Vorbehaltes (für ein bestehendes Leiden) ist in der Grundversicherung nicht erlaubt. Im Zusatzversicherungsbereich hingegen dürfen die Krankenversicherer Fragen zum Gesundheitszustand stellen, Anträge auf Zusatzversicherung ohne Begründung ablehnen oder zeitlich befristete oder unbefristete Vorbehalte anbringen, wenn die Gesundheit des Antragstellers ein "ungünstiges Risiko" darstellt. Zudem sehen die meisten Versicherer im Zusatzversicherungsbereich ein statutarisches Höchsteintrittsalter vor.

Der Wechsel der Zusatzversicherung muss, aus vorgenannten Gründen, gut überlegt sein.

Nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestehen dieser gegenüber keine Ansprüche mehr für spätere Behandlungen von Rückfällen und Spätfolgen von Gesundheitsstörungen, die während der Zugehörigkeit zur OKP eingetreten sind. Dies gilt in gleicher Weise für Behandlungen, die im Zeitpunkt, da die Versicherungspflicht erlischt, noch nicht abgeschlossen sind.

Keine Leistungspflicht besteht für den Einkauf von Medikamenten, die über einen normalen Vorrat hinausgehen, wenn das Ende der Versicherungspflicht zufolge Wegzugs ins Ausland bevorsteht (Quelle: Schweiz. Bundesverwaltungsrecht, Band XIV "Soziale Sicherheit", Kap. E "Krankenversicherung", G. Eugster).

Die Leistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich richten sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des damaligen Krankenversicherers.