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Leistungserbringer
Gibt es eine Liste mit Diagnosecodes für Physiotherapeuten? Arbeitet santésuisse auch mit Fallstatistiken per Diagnosecode?
santésuisse führt keine diagnosebezogenen Statistiken. Die physiotherapeutischen Leistungen werden gemäss ärztlicher Verordnung erbracht. Diese müssen – gemäss Anhang 3 zum Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Physiotherapeuten-Verband (physioswiss) und tarifsuisse ag – die Diagnose enthalten.
Ich bin eine eidg. dipl. Apothekerin. Ich habe 8 Jahre 100% in der pharmazeutischen Industrie gearbeitet, dann 14 Monate 100 % in einer Spitalapotheke und 8 Monate 60% in einer Spitalapotheke. Wie lange muss ich nach neuerer Rechtsprechung als angestellte Apothekerin in einer öffentlichen Apotheke noch arbeiten, bis ich eine solche alleine und vollverantwortlich führen darf?
Will ein Apotheker alleine und auf eigene Verantwortung eine Apotheke führen und gemäss KVG gegenüber den Krankenkassen abrechnen, benötigt er den Nachweis einer zweijährigen praktischen Tätigkeit.
Diese ist in einer oder mehreren Apotheken unter der Leitung eines gemäss KVG zugelassenen Apothekers durchzuführen.
Die praktische Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie wird nicht als Weiterbildung nach KVG Art. 37 anerkannt.
Die zweijährige praktische Tätigkeit kann in Teilzeit (mind. 50%-Pensum) absolviert werden. Die Weiterbildung verlängert sich entsprechend.
Ich habe meine Familie HMO versichert. Kann ich meine 3 jährige Tochter weiterhin zum Kinderarzt schicken (die HMO Praxis verfügt nicht über einen Kinderarzt)? Weiter interessiert es mich, ob meine Frau weiterhin zu ihrem Gynäkologen für die routinemässigen Vorsorgekontrollen gehen kann? Die Berater der Krankenkasse meinten, dass dies mit dem HMO Modell nicht gehe, doch verschiedene Quellen im Internet behaupten das Gegenteil. Was stimmt nun?
Grundsätzlich können Versicherte in der Grundversicherung unter den zugelassenen Leistungserbringern, die für die Behandlung ihrer Krankheit geeignet sind, frei wählen (Art. 41 Abs. 1 KVG).
Die Versicherten können ihr Wahlrecht im Einvernehmen mit dem Versicherer auf Leistungserbringer beschränken, die der Versicherer im Hinblick auf eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Der Versicherer muss dann nur die Kosten für Leistungen übernehmen, die von diesen Leistungserbringern ausgeführt oder veranlasst werden. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert (Art. 41 Abs. 4 KVG).
Beim HMO-Versicherungsmodell sucht der Versicherte immer zuerst seinen HMO-Arzt (auch „Gatekeeper“ genannt) auf. Er ist der erste Ansprechpartner in allen medizinischen Belangen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt. Innerhalb der HMO besteht die Wahl unter qualifizierten Ärzten und Therapeuten aus verschiedenen Fachrichtungen. Falls die HMO keinen Gynäkologen od. Kinderarzt beschäftigt, werden Sie von dort aus an einen entsprechenden Spezialisten (ausserhalb der HMO) weiter verwiesen. Als „Gegenleistung" für die eingeschränkte Wahl des Leistungserbringers erhalten Sie einen Rabatt auf Ihre Krankenkassenprämie, ohne dabei auf Leistungen verzichten zu müssen.
Ist es tatsächlich so, dass von Chiropraktoren abgegebene Lumbalbandagen nicht über die OKP abgerechnet werden dürfen, hingegen ein Halskragen schon?
Gemäss Tarifvertrag mit der Schweizerischen Chiropraktoren-Gesellschaft (SCG) richtet sich die Verordnung und Vergütung von Mitteln und Gegenständen, die durch den Chiropraktor verordnet werden können, nach Art. 4 KLV:
Die Versicherung übernimmt die Kosten der folgenden von Chiropraktoren und Chiropraktorinnen verordneten, der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände:
1. Produkte der Gruppe 05 Bandagen
2. Produkte der Gruppe 09.02.01 Transkutane elektrische Nervenstimulationsgeräte (TENS)
3. Produkte der Gruppe 16 Kälte- und/oder Wärmetherapie-Mittel
4. Produkte der Gruppe 23 Orthesen
5. Produkte der Gruppe 34 Verbandsmaterial
Sowohl von Chiropraktoren abgegebene Halskragen, als auch Lumbalbandagen sind demnach kassenpflichtig.