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Paramedizinische Leistungen

Es kann schon vorkommen, dass ein Patient zweimal pro Tag Ergotherapie hat, sei es in Einzeltherapie oder in einer Gruppe oder Einzeltherapie / Gruppentherapie.

Hier ein Beispiel:

Ein Patient kommt morgens in die Einzeltherapie - hier werden z.B. Hilfsmitteln ausgewählt und deren Gebrauch geübt. Dann nimmt derselbe Patient an einer Kochgruppe teil, wo er die vorgängig eingeübten Fähigkeiten unter der Kontrolle der Ergotherapeutin einsetzen kann.

Die Leistungen können verrechnet werden, sofern sie ärztlich verordnet sind. Selbstverständlich muss sich der Ergotherapeut in seinen Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse des Patienten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist. Dem zuständigen Krankenversicherer steht es jederzeit frei, die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu überprüfen.

 

Der Physiotherapietarif beruht grundsätzlich auf vereinbarten Sitzungspauschalen (kein Zeittarif). Pro Therapiesitzung kann nur eine Sitzungspauschale (Ziffern 7301 bis 7340) verrechnet werden.

Bei der Ziffer 7311 handelt es sich um eine "eigenständige" Position, die nur unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Indikationen im Tarif) abgerechnet werden kann.