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Prämienbildung

Die Prämien der obligatorischen Grundversicherung müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), jene der Zusatzversicherungen vom Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) genehmigt werden.
Der Preisüberwacher kann bei Missbräuchen einschreiten. Er hat auch beschränkte Einflussmöglichkeiten bei neuen Tarifen - zum Beispiel beim neuen Arzttarif Tarmed - und bei Medikamenten.

Letztlich ist es der Staat, welcher die Höhe der Prämien festlegt. Die Krankenversicherer können lediglich ihre Vorschläge einreichen.

Die sozialen Krankenversicherer sind keine gewinnorientierten Unternehmen. Laut Gesetz müssen ihre Ausgaben und Einnahmen für eine jeweils zweijährige Finanzierungsperiode im Gleichgewicht sein.

Die Einnahmen der Krankenversicherer stammen weitgehend aus den Prämien. Deren Höhe wird deshalb massgebend von den grössten Ausgabenarten bestimmt.

Die Krankenversicherer müssen ihre Prämienvorschläge bis zum 31. Juli dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen.

Das BAG prüft diese Vorschläge in den Monaten August und September und gibt traditionellerweise am ersten Freitag im Oktober im Rahmen einer Medienkonferenz die Prämienerhöhungen bekannt.