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Sparen bei Prämien
Kann die Krankenversicherung bei Militärdienst unterbrochen werden?
Ab dem 1. Januar 2001 wird die Krankenversicherung für jene Personen sistiert, die an mindestens 60 aufeinander folgenden Tagen Militärdienst leisten. Sie müssen für diese Zeit keine Prämie bezahlen. Nähere Bestimmungen erlässt der Bundesrat (Art. 3 Abs. 4 KVG).
Kann ich beim Versicherungsabschluss wählen, welche Leistungen der obligatorischen Grundversicherung ich beanspruchen möchte?
Nein, aber wer die Wahlmöglichkeit unter den Leistungserbringern freiwillig einschränkt, kann Prämien sparen (z.B. im Hausarztmodell).
Krankenversicherer empfehlen Sparmodelle und Wahlfranchisen: Was bringen diese?
Immer mehr Versicherte erkennen, dass sie mit derartigen neuen Versicherungsformen selber sparen und einen eigenen Beitrag an tiefere Prämien leisten können. Verschiedene Studien zeigen, dass auch höhere Franchisen einen Beitrag an die Kostendämpfung leisten, weil damit eine Verhaltensveränderung bei den Versicherten wie auch bei den Leistungserbringern ausgelöst wird. Die Eigenverantwortung und das bewusste Kostendenken werden gefördert.
Was kann der einzelne Versicherte tun, um seine Prämien in der Grundversicherung tief zu halten?
Die wichtigsten Prämiensparmöglichkeiten in der Grundversicherung sind:
- Bonus-Modelle
- höhere Jahresfranchisen
- HMO-Gesundheitsversicherung
- Hausarztversicherung
- Ausschluss des Unfallrisikos
- Sistierung der Krankenversicherung bei länger dauerndem Militärdienst
Diese und weitere Möglichkeiten zum Prämiensparen sind in einer Broschüre von santésuisse, 1x1 der Krankenversicherung, erklärt. Zu finden auf den Webseiten von santésuisse und tarifsuisse unter der Rubrik „Fakten“.
Was kann ich tun, wenn ich die Prämien nicht bezahlen kann?
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämien-verbilligung. Diese wird von den Kantonen ausgerichtet. Das Verfahren ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Die Kantone müssen die Versicherten regelmässig über die Prämienverbilligung informieren.
Zahlen alle Personen die gleichen Prämien?
Im Krankenversicherungsgesetz ist verankert, dass alle Personen grundsätzlich die gleichen Prämien bezahlen, ungeachtet ihres Alters, Geschlechts oder Gesundheitszustands. Es gibt indessen einige Ausnahmen von diesem Grundsatz:
Die Prämien unterscheiden sich von Krankenversicherer zu Krankenversicherer.
Die Prämien unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, teilweise von Region zu Region. Die Krankenversicherer können pro Kanton in bis zu drei Prämienregionen arbeiten. Kinder (0-18 Jahre) profitieren von Prämienrabatten. Junge Erwachsene (19-25 Jahre) profitieren ebenfalls von Prämienrabatten, unabhängig davon, ob sie in Ausbildung sind oder nicht.
Eine Krankenversicherung, die beispielsweise im Verzug oder Ähnliches ist, beschliesst zum Beispiel, die Leistungen rasch zu bezahlen, ohne diese zu kontrollieren. Ist sie berechtigt, dies zu tun? Würde dies nicht zu einem Kostenanstieg beitragen?
Eine Versicherung, die Leistungen ohne Kontrolle zurückerstatten würde, würde zu einem Anstieg der Kosten und somit der Prämien beitragen. Die Kontrolle der Rechnungen von Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, Apotheken usw. durch die Krankenversicherungen ist von grosser Bedeutung, um zu verhindern, dass die Prämienzahler nicht geschuldete Leistungen finanzieren. So kontrollieren die Krankenversicherer jedes Jahr mehr als hundert Millionen Rechnungen und generieren damit Einsparungen in der Höhe von drei Milliarden Franken (oder von 10 % der Prämien), indem sie verhindern, dass zu Unrecht verrechnete Leistungen übernommen werden.