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Zahlstellenregister

Nein; die ZSR-Nummern sind persönlich und nicht übertragbar.

Die Lösung wurde so gewählt, dass die Leistungserbringer, welche bei der Rechnungsstellung die verordnete Zahlstelle bekannt geben müssen, direkt im Internet von santésuisse die ZSR-Nummer des verordneten Arztes nachschlagen können. Aus diesem Grund wurde die Suchfunktion entsprechend eingeschränkt.

Für die Erteilung der ZSR-Nummer (ZSR = Zahlstellenregister) ist SASIS AG (eine Tochtergesellschaft von santésuisse), Ressort ZSR in Luzern zuständig.

SASIS AG
Ressort ZSR
Morgartenstrasse 17
Postfach 3841
6002 Luzern 2 Universität

Tel.: 032 625 42 43 (Zum Festnetztarif)
Fax 041 220 04 44
E-Mail: zsr@sasis.ch
 
Um ins ZSR aufgenommen zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie die dafür notwendigen gesetzlichen Kriterien erfüllen. Dies wird vom Ressort ZSR anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen überprüft.

Das Ressort ZSR vergibt lediglich die ZSR-Nummern. Die eigentliche Zulassung erteilen die zuständigen Behörden der Kantone.