Politische Stellungnahmen von santésuisse

Nachfolgend finden Sie Stellungnahmen von santésuisse zu offiziellen Vernehmlassungen, Anhörungen und Konsultationen von Bund und Kantonen zu Themen, welche die Krankenversicherer betreffen.



17.09.2024
Vernehmlassung

Kantonsratsbeschluss Kanton Zug betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen

Der Kanton Zug möchte seine Einwohner finanziell entlasten. Der Zuger Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat vorgezogene Budgetkredite. Dadurch kann der Kanton 2026 und 2027 fast die gesamten Kosten für stationäre Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten übernehmen. Die Krankenkassenprämien werden im Durchschnitt deutlich tiefer ausfallen. santésuisse begrüsst grundsätzlich Vorschläge, die darauf abzielen, die in den letzten Jahren stark gestiegene Prämienlast zu mindern. Dass der Kanton Zug die Prämienentlastung ernst nimmt und ebenfalls diese Massnahmen ergreift, können die Krankenversicherer unterstützen – auch wenn es sich hierbei nur um eine temporäre Massnahme handelt. Für eine nachhaltige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wären echte Reformen und Sparmassnahmen auf der Kostenseite notwendig. Grosse Prämienschwankungen sind für die Prämienzahlenden unangenehm und sollten unbedingt vermieden werden. Aus diesem Grund wäre eine längerfristige, möglicherweise dafür etwas geringere Erhöhung des Vergütungsteilers vorzuziehen. Die Prämienreduktion würde damit nachhaltiger und stärkere Schwankungen könnten besser gedämpft werden. Alternativ schlagen die Krankenversicherer eine Rückerstattung über die Prämienverbilligung vor, was Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entlastet. So könnte auch verhindert werden, dass es für die Zuger Bevölkerung zu grossen Prämienschwankungen kommen könnte.


29.08.2024
Vernehmlassung

2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe schiesst über das Ziel hinaus

Die Krankenversicherer anerkennen die Absicht des Bundesrats, die Pflegeinitiative in einer zweiten Etappe weiter umzusetzen. Mit zufriedenem und länger im Beruf verweilenden Pflegepersonal kann eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung im Sinne der obligatorischen Krankenpflegeversiche-rung (OKP) sichergestellt werden. Jedoch macht der Bund mit dem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) für eine bestimmte Berufsgruppe schweizweit sehr detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts. Dieser massive Eingriff in die bewährte Arbeitsorganisation ist in der Schweiz einzigartig. Es ist fraglich, ob die neue Verfassungsbestimmung effektiv einen derart weitgehenden Eingriff rechtfer-tigt. Zahlreiche der vorgesehenen Massnahmen gehen weit über die Vorgaben einer «angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen» sowie von «anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen» hinaus. Es ist weiter davon auszugehen, dass die mit dem BGAP vorgesehe-nen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu beträchtlichen Mehrkosten im Gesundheitssystem führen werden. Ziel der entsprechenden Finanzierung muss sein, dass die Leistungserbringer ihre Finanzierungssysteme anpassen, die Leistungserbringung effizienter ausgestalten und mehr Mittel aus den aktuell gültigen Tarifen sowie von der öffentlichen Hand für die Pflege einsetzen. Sollte dies nicht gelingen, ist ein weiterer Prämienanstieg wohl unvermeidlich.


19.07.2024
Vernehmlassung

Revision Transplantationsverordnung

Wenn bei einer Patientin oder einem Patienten eine Organ- oder Gewebespende infrage kommt, müssen die medizinischen Fachpersonen gestützt auf das revidierte Transplantationsgesetz vom 1. Oktober 2021 neu das Widerspruchsrecht überprüfen. Gemäss Vernehmlassungsvorlage stehen für die entsprechende Suche unter Umständen jeweils nur eingeschränkte Angaben zur Person zur Verfügung. Im Sinne einer einfachen und einheitlichen Handhabung möchte santésuisse vor diesem Hintergrund beliebt machen, für die Identifikation der Patientinnen und Patienten sowie die Abfrage von Informationen aus dem Organ- und Gewebespenderegister die gesetzlich vorgesehene Versichertenkarte einzusetzen.


31.05.2024
Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren des Kantons Luzerns zum Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024

Der Fachkräftemangel akzentuiert sich, die Spitaldefizite häufen sich und die Diskussion um den Erhalt der Behandlungsqualität in den Schweizer Spitälern wird dringlicher. Angesichts dieser Entwicklungen scheint uns ein kritisches und ergebnisoffenes Hinterfragen der Zahl der Spitäler sowie deren Ausrichtung unumgänglich. Um die Behandlungsqualität zu sichern und das Kostenwachstum zu dämpfen, sind die vorhandenen Ressourcen Im Kanton Luzern zu bündeln. Nur so werden die Prämien- und Steuerzahlenden nicht weiter belastet.


26.03.2024
Vernehmlassung

Änderungen des Heilmittelgesetztes (HMG)

Mit den Änderungen des Heilmittelgesetzes (HMG) werden Herstellung und Vertrieb neuartiger Therapien (ATMP) wie Gentherapien im HMG neu geregelt. Dazu werden bereits heute geltende Vorschriften für diese Produkte aus dem Transplantationsgesetz überführt. Gleichzeitig findet eine Angleichung an das europäische Recht statt. Dies schafft Rechtssicherheit, was santésuisse unterstützt. Im Gegenzug werden aufgrund dieser Anpassungen zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten erwartet. Dem ist mit gezielten kostendämpfenden Massnahmen entgegenzuwirken. Neu sollen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, Verschreibungen von Medikamenten und Medizinprodukten elektronisch abzuwickeln, was von santésuisse klar unterstützt wird. Änderungen betreffen auch die Medikationssicherheit mit der Einführung eines elektronischen Medikationsplanes sowie für bestimmte Leistungserbringer einer verpflichtenden Anwendung von elektronischen Dosierungsrechnern in der Pädiatrie. Die Förderung der Medikationssicherheit insbesondere in der Pädiatrie wird von santésuisse sehr begrüsst. Die längst überfällige Digitalisierung in diesen Bereichen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kosteneffizienz, mehr Transparenz und erhöhter Versorgungsqualität.


22.03.2024
Vernehmlassung

Revision des Epidemiengesetzes

Die vorgeschlagenen Anpassungen des Epidemiengesetzes werden von santésuisse im Grundsatz begrüsst. Sie können einen wesentlichen Beitrag leisten, die Gesundheit der Menschen im Falle einer Epidemie besser zu schützen und die dafür notwendigen Vorsorgemassnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Betreffend die vorgesehene Neuregelung der Finanzierung von Tests, Impfungen und Arzneimitteln in spezifischen epidemiologischen Situationen fordert santésuisse aber, dass der Bund anstelle der Krankenversicherer stärker in die Pflicht genommen wird. Es handelt sich hier primär um präventive oder epidemiologisch begründete Leistungen, welche nicht in den Geltungsbereich des KVG gehören. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt sämtliche Leistungen rund um die Behandlung von Krankheiten, während Bund und Kantone präventive Leistungen abdecken. santésuisse kann zudem nachvollziehen, dass künftig umfassendere und genauere Daten zum Verbrauch und zum Einsatz antimikrobieller Substanzen sowohl für den stationären wie auch den ambulanten Bereich vorliegen sollen. Aufgrund dieser Daten soll besser beurteilt werden können, inwieweit sich der Einsatz von Antibiotika nach den bestehenden nationalen und internationalen Richtlinien und Empfehlungen zum sachgerechten Gebrauch richtet. santésuisse erachtet aber als sinnvoll, wenn die entsprechenden Daten direkt an der Quelle, bei den Ärztinnen und Ärzten anstatt der Krankenversicherer erhoben werden. Diese verfügen über die vollständigen Informationen und können den Datenschutz ideal gewährleisten.


04.03.2024
Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) - Versicherung für Inhaftierte Personen

Die KVG-Änderung sieht die Einführung einer Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz vor. santésuisse lehnt dies entschieden ab. Diese Personen haben – ausser der Tatsache ihrer Inhaftierung – überhaupt keinen Bezug zur Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass es namentlich durch die administrativen Kosten sowie durch die überdurchschnittlich hohen Leistungskosten dieser Personen zu einer zusätzlichen Belastung des bestehenden Versichertenkollektivs kommen würde. Das Eintreiben von Prämienausständen dürfte bei dieser Personengruppe zudem praktisch unmöglich sein, insbesondere auch nach der Verbüssung der Haftstrafe. Das einzige Ziel der Vorlage scheint es zu sein, dass die bei den Kantonen anfallenden Kosten für den Krankheitsfall inhaftierter Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz auf die OKP überwälzt werden können. Nicht praktikabel ist auch der Vorschlag, dass die Kantone die Möglichkeit haben sollen, sämtliche inhaftierte Personen unabhängig ihres Wohnsitzes in einer besonderen Versicherungsform mit geringerer Prämie zu versichern. Die mit der Wahl von besonderen Versicherungsformen einhergehenden Versicherungsbedingungen sind von allen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern gleichermassen einzuhalten. Es zeigt sich, dass gerade im Kontext einer Inhaftierung die Umsetzung der Vorgaben herausfordernd, wenn nicht unmöglich ist. Die Idee dient letztlich einzig der Vermeidung von Prämien, aber nicht der Vermeidung von Kosten.


02.02.2024
Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung vom 29. September 1995 des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV); Stellungnahme santésuisse

santésuisse unterstützt die Zulassung von Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie Organisationen der Zahnärzte und Zahnärztinnen. Damit werden alle Leistungserbringer, die zulasten der OKP tätig sein können, gleichgestellt. Dabei erhofft sich santésuisse, dass diese Organisationen die entsprechenden Leistungen zulasten OKP aufgrund von Grössenvorteilen wirtschaftlicher erbringen können, wovon auch die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler profitieren. Des Weiteren unterstützt santésuisse folgende Massnahmen: Laboranalysen, die Bestandteil eines Pauschaltarifs im ambulanten Bereich sind, sollen nicht mehr vom Laboratorium dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Damit kann das Einsparpotential von ambulanten Pauschalen weitergehend realisiert werden. Die Prämienzahler sollen die Möglichkeit bekommen, von ihrem Versicherungsmodell ohne eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer in eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wechseln zu können. Dadurch werden die besonderen Versicherungsmodelle gefördert und die Eigenverantwortung gestärkt.



Ansprechpartner

Aufgabe des Rechtsdiensts

Der Rechtsdienst von santésuisse koordiniert Stellungnahmen zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen und nimmt so Einfluss auf die Gesundheitspolitik des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Er unterstützt damit die Mitglieder insbesondere in Fragen der sozialen Kranken- und Unfallversicherung und des Gesundheitswesens im Allgemeinen.

Diese Stellungnahmen werden durch Fachexperten von santésuisse und je nach Themen in Zusammenarbeit mit tarifsuisse ag, SASIS AG und dem SVK erstellt sowie in den zuständigen Arbeitsgruppen vorbesprochen bevor sie an die Mitglieder zur Konsultation gehen. Vorlagen von politischer Bedeutung werden immer mit dem Ressort Politik sowie der Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik koordiniert.

Die Stellungnahmen sind hier öffentlich zugänglich. Vor Einreichung der Stellungnahme wird geprüft, ob eine mediale Begleitung sinnvoll bzw. notwendig ist.