13.05.2022
Vernehmlassung
santésuisse stimmt den provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 zu. Insgesamt erfolgte die Vergabe der Leistungsaufträge transparent und die Evaluationskriterien – so auch die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Institute – wurden geprüft. Im Bereich der Rehabilitation müssten ausserkantonale, bestehende Angebote eingehender geprüft werden. Wir begrüssen daher die Absicht des Kantons Zürich, den interkantonalen Austausch im Sinne einer überregionalen Spitalplanung zu intensivieren.
13.04.2022
Vernehmlassung
santésuisse erachtet die Einführung einer Meldepflicht von Betreiberinnen und Betreibern kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe als sinnvoll. Auch die Krankenversicherer sehen sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung zunehmend mit Cyber-Bedrohungen konfrontiert. Es erweist sich daher als sachgerecht, mittels einer Meldepflicht bezüglich Cyberattacken ein Frühwarnsystem zu etablieren und dadurch eine bessere Übersicht zur Bedrohungslage zu schaffen. Damit wird die Cybersicherheit gestärkt. In der vernehmlassten Vorlage finden sich aber gewisse Begrifflichkeiten und Bestimmungen, die aktuell noch einen grossen Interpretationsspielraum zulassen. Diese sind noch präziser zu formulieren. Schliesslich ist darauf zu achten, dass die administrative Belastung im Zusammenhang mit der Meldepflicht klein bleibt. Auch soll der Aufwand für die Erfüllung der jeweiligen Obliegenheit im Verhältnis zu anderen Meldepflichten möglichst geringgehalten werden.
04.03.2022
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die Vorschläge zu einem verbesserten Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern. Es ist wichtig, dass sowohl die Versicherer als auch die Kantone über aktuelle Daten verfügen. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, sollen einerseits bereits bestehende Datenaustauschkanäle verwendet werden (bspw. bei den Prämienverbilligungen) und andererseits für neu zu implementierende Datenaustauschkanäle einheitliche elektronische Standards für die Meldeprozesse und die Anbindung der Teilnehmer an den Datenaustausch festgelegt werden.
santésuisse unterstützt zudem die Umsetzung der Motion Brand 17.3311 «Phantome aus dem Risikoausgleich entfernen». Gestützt darauf sollen Versicherte, die nach unbekannt weggezogen sind, inskünftig nicht mehr in den Risikoausgleich einfliessen.
09.02.2022
Vernehmlassung
Für die Behandlung von Covid-Patienten existieren neue ambulante Therapieformen. Betreffend die Wirksamkeit derselben bestehen aktuell diverse Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund ist santésuisse damit einverstanden, dass die Kosten dieser neuen Therapien, welche noch nicht auf der SL geführt sind, vorerst durch den Bund übernommen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Erkennung der entsprechenden Medikamente für den einzelnen Krankenversicherer das zentrale Element im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der ergangenen Therapiekosten darstellt. Folglich müssen für die Verrechnung zwingend verbindliche Tarif-Vorgaben bestehen. Nur so ist es den Krankenversicherern möglich, diese Medikamente zu identifizieren und die entsprechenden Kosten beim Bund zurückzufordern und den administrativen Aufwand in engen Grenzen zu halten.
Zudem muss sich der Bund bewusst sein, dass die Krankenversicherer in diesem Zusammenhang die materielle Richtigkeit der Medikamentenabgabe sowie von Änderungen bei der Kostenübernahme von Analysen auf Sars-CoV-2 insbesondere aufgrund der fehlenden Indikation nicht prüfen können.
24.11.2021
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Grundsatz die Anpassungen der Verordnungen, um den Zugang sowie insbesondere die Forschung mit Cannabis zu vereinfachen und zu fördern. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass die Finanzierung von Cannabisarzneimittel in grösserem Umfang und uneingeschränkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ausgeschlossen bleibt, solange keine Evidenz zur Wirksamkeit vorliegt.
Der mit der Verordnung geplante Aufbau eines Melde- und Informationssystems über den effektiven Einsatz von Medizinalcannabis durch Ärztinnen und Ärzte ist zu unterstützen und hilft, Hinweise über die effektiven Indikationsgebiete und Nebenwirkungen zu erhalten und dem nicht zu unterschätzenden Missbrauchspotential Rechnung zu tragen. Das Erhalten von Hinweisen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass kontrollierte Studien zum Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit einzelner Zubereitung nach wie vor notwendig sind.
22.10.2021
Vernehmlassung
Der Vorschlag, dass zu Unrecht bezogene Prämienverbilligung vom Krankenversicherer an die SVA Aargau zurückzuerstatten ist, wird von den Krankenversicherern unterstützt. Die Durchführungsstelle muss die versicherte Person zur Vermeidung von Unsicherheiten rechtzeitig informieren, dass eine Rückforderung über den Krankenversicherer erfolgt.
Es ist ebenfalls zu begrüssen, wenn der Kanton Aargau sein System Prämienverbilligung vollautomatisiert hat und somit das Antragsverfahren eine weniger lange Zeitspanne beansprucht. Da dann aktuellere Informationen über die finanzielle Situation der Antragssteller vorliegen, kann auch der Anspruch und die Höhe der Prämienverbilligung genauer bestimmt werden.
21.10.2021
Vernehmlassung
Die Notwendigkeit der geplanten Anpassung der maximalen Rabatte in den erwähnten Prämienregionen mit dem Ziel, dass die Rabatte die tatsächlichen Kostenunterschiede widerspiegeln, ist nicht gegeben. Wenn die Kostenunterschiede dies erfordern, liegen die durch die Versicherer gewährten Rabatte bereits heute unter den neuen Maximalrabatten. Die Neuregelung verkompliziert die bereits heute komplexen Rabattregeln zusätzlich, da künftig in jedem Kanton unterschiedliche Maximalrabatte zwischen den Prämien gelten würden. Für die Prämienzahler hat diese neue, zusätzliche Regulierung keinen Mehrnutzen.
08.10.2021
Vernehmlassung
santésuisse beurteilt die Anpassung des Bundesgesetzes über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge unter technischer Sicht als sinnvoll. Der maximale Versicherungsabzug ist heute deutlich geringer als die tiefsten Prämien. Sachgerechte Abzüge entsprechen der Realität. Auch bei den neuen Abzugssätzen werden die meisten Versicherten den vollen Steuerabzug machen können, sofern ihre Prämie nicht staatlich verbilligt wird. santésuisse fordert aber, dass der Abzug für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung (Zusatzversicherung) weiterhin möglich ist. Insbesondere für Personen mit einem kurzfristigen Einkommensrückgang kann der steuerliche Abzug finanziell hilfreich sein. Es ist santésuisse ein Anliegen, zu unterstreichen, dass die grundlegenden Probleme der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen durch die Erhöhung der steuerlichen Abzüge nicht gelöst werden.
06.10.2021
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Grundsatz die integrierte Planung bei den Pflegeheimen und Spitex. Jedoch sind wir skeptisch gegenüber der Methodik der künftigen demografischen Entwicklung, d.h. der zukünftige Bedarf an Altersheimen und Spitex im Kanton Tessin. Insbesondere im letztgenannten Bereich empfiehlt santésuisse auch ein entschlosseneres Vorgehen gegenüber den Leistungserbringern durch eine Stärkung der kantonalen Kontrollstrukturen. Diese sollen eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Qualität von erbrachten Leistungen umsetzen.
17.09.2021
Vernehmlassung
santésuisse bevorzugt eine schweizweit einheitliche Regelung und lehnt deshalb die Einführung der Pflegebedarfs-Erfassungssysteme gemäss Vernehmlassungsvorlage per 1. Januar 2022 ab. Auf nationaler Ebene laufen zurzeit die Arbeiten zur Bedarfsermittlung in Pflegeheimen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Mit den beabsichtigten Systemanpassungen im Kanton St. Gallen werden die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung in der KLV in Frage gestellt. Eine Anpassung der Systeme sollte deshalb erst nach Abschluss dieser Arbeiten vorgenommen werden.
03.09.2021
Vernehmlassung
Im revidierten Transplantationsgesetz sollen insbesondere die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken und für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten geschaffen werden. santésuisse zeigt sich mit der Schaffung dieser Grundlagen einverstanden. Zudem macht santésuisse auf das Regelwerk betreffend Spesenvergütung und Erwerbsausfallentschädigung bei der Lebendspende aufmerksam, welches gemeinschaftlich vom SVK zusammen mit den im Zusammenhang mit dem Erwerbsausfall involvierten Akteuren erarbeitet wurde. Es wird von allen massgebenden Institutionen gestützt und garantiert eine schweizweit einheitliche Abwicklung der Spesenvergütung und des Erwerbsausfalls betreffend die Lebendspende. In der dazugehörenden Verordnung soll auf dieses Regelwerk verwiesen werden.
14.07.2021
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Grundsatz die neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV) sowie die Anpassungen der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep) und damit einhergehend die Angleichung des Schweizer Medizinprodukterechts an die neuen EU-Gesetzgebungen. Diese hat zum Ziel, in der Schweiz die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte zu verbessern. Ebenso begrüsst santésuisse die vorgesehene Verpflichtung der Hersteller zur einheitlichen Produkteidentifikation (UDI-Nummer). Die Zuteilung der UDI-Nummer je Produkt ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Es ist davon auszugehen, dass dadurch den Krankenversicherern der Abrechnungsprozess erleichtert wird. Zudem werden die vorgeschlagenen Massnahmen zwecks Vermeidung von technischen Handelshemmnissen unterstützt. santésuisse legt Wert darauf, dass die Anpassungen verhältnismässig und kosteneffizient erfolgen.
03.05.2021
Vernehmlassung
santésuisse stimmt dem vorliegenden Versorgungsbericht zu. Insbesondere ist die beabsichtigte Intensivierung des interkantonalen Austausches im Sinne einer überregionalen Spitalplanung mit anderen Kantonen hervorzuheben. Eine gemeinsame Spitalplanung sowie Mindestzahlen bei Operationen in Spitälern können dazu beitragen, die Behandlungsqualität zu erhöhen und das Kostenwachstum einzudämmen.
14.04.2021
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die Ausführungen im neuen Sozialhilfegesetz, welche einen direkten Bezug zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein Grundbedürfnis der Bevölkerung. In diesem Sinn begrüsst santésuisse, dass nicht nur die Krankenkassenprämien, sondern auch die Kostenbeteiligung als eigenständig anerkannte Ausgabe für die Bemessung der materiellen Grundsicherung berücksichtigt wird.
19.03.2021
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die Weiterentwicklung der IV mit dem Ziel, das Eingliederungspotenzial der betroffenen Personen besser auszuschöpfen und ihre Vermittlerfähigkeit zu optimieren. Insbesondere begrüssen wir die verbesserte Koordination der Spezialitätenliste mit der Geburtsgebrechenspezialitätenliste. Letztere soll entgegen der Vorlage weiterhin der Bundesrat festlegen. Die Vernehmlassung als bewährtes Instrument für das Einbringen von Fachwissen soll bestehen bleiben. Zudem ist die Änderung der aktuellen Praxis bei den medizinischen Eingliederungsmassnahmen sachlich ungerechtfertigt. Sie führen zu einer Verschiebung von Kosten der IV zur Krankenversicherung, ohne diese steuern zu können.
01.03.2021
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst grundsätzlich die Einführung des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Jedoch fehlt es in den Beschwerdeverfahren betreffend die Sozialversicherungen an einer nationalen Gesetzesgrundlage, welche die Gerichte gesamthaft, also auch auf kantonaler Ebene, dazu verpflichtet, eine elektronische Kommunikation zu gewährleisten. santésuisse unterbreitet einen Vorschlag, auch in diesem Bereich die Digitalisierung umzusetzen.
19.02.2021
Vernehmlassung
santésuisse ist mit der Umsetzung des KVG betreffend die Zulassung von Leistungserbringern grösstenteils einverstanden. Die Vorgaben zu den Zulassungsvoraussetzungen sind aus Sicht von santésuisse praktikabel. Allerdings ist die jeweilige Forderung des Nachweises der Erfüllung der Qualitätsanforderungen oftmals erst im Rahmen der Berufsausübung erfüllbar. Hier stellt sich die Frage, wie diese Bringschuld der Leistungserbringer nach erteilter OKP-Zulassung durch die Kantone eingefordert wird. Um ein formelles Zulassungsverfahren und den Informationsaustausch zwischen den Kantonen sicherzustellen, sieht die Vorlage ein Register für Leistungserbringer im ambulanten Bereich der OKP vor. santésuisse spricht sich für die Variante Registerführung durch einen Dritten aus. Die SASIS AG wäre für diese Aufgabe prädestiniert.
santésuisse unterstützt zudem das Modell zur Bestimmung der Höchstzahlen von Leistungserbringern. Über die Berechnung eines regionalen Versorgungsgrades wird die Angebotskapazität der Leistungserbringer mit dem Bedarf an ärztlichen Leistungen verglichen.
12.02.2021
Vernehmlassung
santésuisse stimmt der neuen ÜLV grundsätzlich zu. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen wird den ÜL-beziehenden Personen die gesamte Leistung ausgerichtet, das heisst inklusive Pauschalbeitrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Prämienverbilligung). Eine Koordination mit den Krankenversicherern bezüglich Ausrichtung der Prämienverbilligung wäre wünschenswert, ist aber nicht vorgesehen. Eine entsprechende Ergänzung wäre aber bereits auf Gesetzesstufe vorzunehmen. Somit ist nicht geregelt, wenn die versicherte Person im Rahmen der ÜL Prämienverbilligungen erhält, die Krankenkassenprämie aber nicht bezahlt und der Krankenversicherer sie im Falle eines Verlustscheins beim Kanton geltend machen muss. In diesem Fall müssten der Staat bzw. der Steuerzahler zweimal bezahlen.
09.02.2021
Vernehmlassung
santésuisse beurteilt die Änderung der Verordnung über die Leistungen in der OKP (KLV) als kritisch. Pflegeheime, Spitex-Organisationen oder Pflegefachpersonen erhalten neu die Möglichkeit, Material der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) in Fremdanwendung zulasten der OKP abzurechnen. Zu befürchten ist eine substantielle Mengenausweitung, was zu Mehrkosten zulasten der OKP von mindestens 65 Mio. Franken pro Jahr führen wird. Ein entsprechender Sanktionsmechanismus bei einer starken Mengenausweitung fehlt in der Verordnung gänzlich. santésuisse fordert, ein Kosten- und Mengenmonitoring vorzunehmen, um bei einem namhaften Kostenanstieg Korrekturen bei den Höchstvergütungsbeiträgen der MiGeL vornehmen zu können. santésuisse erachtet es auch als gefährlich, eine entsprechende Leistungsausweitung ohne fundierte Beurteilung der Kostenfolgen vorzunehmen. Es ist zu befürchten, dass weitere Leistungserbringer eine Gleichbehandlung einfordern werden. Zudem fordert santésuisse den Einsitz von zwei zusätzlichen Krankenversicherer-Vertretern in der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände. Damit wird die Position der Prämienzahlenden gestärkt.
04.02.2021
Vernehmlassung
santésuisse lehnt die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. santésuisse teilt die Auffassung der Initianten und des Bundesrates, dass die Prämienlast laufend steigt und für viele Haushalte zu einer immer grösseren Belastung führt. santésuisse teilt auch die Einschätzung, wonach viele Kantone ihre Verantwortung bei der Prämienverbilligung in den vergangenen Jahren zu wenig wahrgenommen haben. Um diese Fehlentwicklung zu korrigieren, eignet sich der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates besser, zumal die finanziellen Auswirkungen zulasten der Kantone bzw. Steuerzahler im Vergleich zur Initiative deutlich moderater ausfallen. Allerdings lösen zusätzliche finanzielle Mittel das Grundsatzproblem der steigenden Gesundheitskosten nicht. Hierfür eignen sich die Kostendämpfungspakete des Bundesrates und weitere Reformen.
16.12.2020
Vernehmlassung
Die hohe Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens beruht auf Verlässlichkeit und Stabilität. Dank ihrer Reserven sind die Krankenversicherer auch in der Corona-Krise jederzeit handlungsfähig – ohne dass Prämienerhöhungen aufgrund der Pandemie befürchtet werden müssen. Mitten in dieser schwierigen Zeit will der Bundesrat per Verordnungsänderung die Reserven absenken. Angesichts der aktuellen Gesundheitskrise, deren Ende noch nicht absehbar ist, hält santésuisse diesen Vorschlag für fahrlässig und lehnt ihn klar ab.
20.11.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit kostendämpfenden Massnahmen dem stetigen Kostenwachstum im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. santésuisse unterstützt daher Steuerungselemente wie ein Kostenziel und eine Erstberatungsstelle in der Stossrichtung grundsätzlich, schlägt aber Alternativvarianten vor. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen sind in ihrer Ausgestaltung zu bürokratisch und lassen einen echten kostendämpfenden Effekt vermissen, von dem die Prämienzahler profitieren könnten.
02.11.2020
Vernehmlassung
Die FINMA will im Zusatzversicherungswesen neue Regeln einführen und insbesondere die Rabatte von bestehenden Produkten einschränken oder gar unterbinden. santésuisse lehnt diese übermässigen Eingriffe in die Tarifgestaltung in der Zusatzversicherung dezidiert ab. Angesichts der steigenden Regulierung im KVG-Bereich ist es santésuisse ein grosses Anliegen, dass sich der freie Wettbewerb im Bereich der Zusatzversicherung voll entfalten kann. Viele Rabatte sind historisch gewachsen. Sie basieren auf einem abgegebenen Kundenversprechen. Müssen Rabatte gesenkt oder gar entzogen werden, kann es zu dramatischen Prämienerhöhungen kommen, die besonders langjährige und treue Kunden hart treffen dürften.
Generell dienen Rundschreiben der Rechtsanwendung und dürfen keine rechtssetzenden Bestimmungen enthalten. Mit der Aufnahme einer Gewinnobergrenze bei neuen und bestehenden Versicherungsprodukten erfolgt eine Kompetenzüberschreitung durch die FINMA. Entsprechend fordert santésuisse, die Regelung des bisherigen Rundschreibens beizubehalten.
16.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse ist mit den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) einverstanden. Die Versorgung von Diabetikern durch die Podologen wird verbessert. Die vorgeschlagenen Änderungen in der KLV werden dem medizinischen Mehrbedarf gerecht und grenzen gleichzeitig die Leistungen ein. Entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht geht santésuisse von einer deutlichen Mehrbelastung für die Prämienzahlenden aus. Diese ist aber aufgrund der besseren Versorgung und des höheren Patientennutzens grösstenteils gerechtfertigt.
Die vorgeschlagene Änderung der Krankenpflegeleistungs-Verordnung (KLV) bezüglich Spitalkostenbeitrag ist hingegen nicht sinnvoll und entsprechend anzupassen. Sie bringt neue Unklarheiten bei den Urlaubstagen. Zudem muss in vielen Fällen manuell nachgerechnet werden, was aufwändig und mit Fehlern behaftet ist.
12.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse ist mit der Stossrichtung der Teilrevision des MWSTG und der MWSTV einverstanden. Gemäss der Vorlage soll klargestellt werden, dass Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen von der Steuer ausgenommen werden. Dabei handelt es sich um die Klarstellung des bisherigen Rechts, die dazu dient, die Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu korrigieren. Dies schafft Rechtssicherheit. Die Änderung geht auf die Motion Humbel 19.3892 zurück. santésuisse fordert gleichzeitig, dass die von der ESTV 2017 erfolgte Praxisänderung umgehend aufgehoben wird und die vorherige Praxis bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmung wieder gilt.
09.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse stimmt der Pflegeheimplanung 2021 – 2025 des Kantons Zug zu. Für die kommenden fünf Jahre verzichtet der Regierungsrat richtigerweise auf eine Erhöhung der Anzahl Pflegebetten und damit auf unnötige Überkapazitäten. Er stützt sich dabei auf die Bedarfsprognose des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan. Hingegen verpasst der Regierungsrat die Gelegenheit, in seiner Vorlage auf die interkantonalen Patientenströme oder auf ein mögliches Koordinationspotential mit anderen Kantonen im Sinne einer überregionalen Planung einzugehen, welche zu mehr Effizienz in der Pflegeversorgung führen würde.
08.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die zusätzlichen Präzisierungen in Bezug auf die neu geschaffene Regelungskategorien gemäss der GUMV. Auch wird die Einführung einer Akkreditierungspflicht für die ausführenden Labors im medizinischen Bereich zwecks Qualitätsoptimierung unterstützt. Kritisch beurteilt santésuisse die Möglichkeit, die Veranlassung von gewissen genetischen Untersuchungen im medizinischen Bereich auf nicht ärztliche Fachpersonen auszuweiten.
06.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Änderungen zu Art. 64a KVG, insbesondere die Abschaffung der schwarzen Listen. Der administrative Aufwand für die Listen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ebenfalls unterstützt santésuisse das Anliegen, dass künftig die Eltern Schuldner der Prämien ihrer Kinder sind. Dadurch wird vermieden, dass junge Erwachsene für Schulden geradestehen müssen, die aus ihrer Kindheit stammen. Dieser Vorschlag geht zurück auf die Motion Brand (18.4176 KVG. Unterhaltspflichtige Eltern schulden nichtbezahlte Kinderprämien).
Diverse Vorschläge sind aber kritisch zu beurteilen. Namentlich lehnt santésuisse die gesetzlichen Vorgaben für den Betreibungsrhythmus ab. Die Vorschrift würde einen Eingriff in die Organisationsautonomie der Krankenversicherer bedeuten. Kantone, die 90 Prozent der ausgewiesenen Forderungen der Krankenversicherer übernehmen, sollen die Verlustscheine übernehmen und selber bewirtschaften. santésuisse fordert aber einen Prozentsatz von mindestens 92 Prozent, da damit sämtliche Kosten gedeckt würden.
08.09.2020
Vernehmlassung
Unseriöse Vermittler sind für die Bevölkerung ein Ärgernis. Deshalb setzt sich santésuisse dafür ein, eine allgemein verbindliche Branchenregelung einzuführen. santésuisse begrüsst denn auch den Entwurf zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Mit den Änderungen im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz kommt der Bundesrat weitgehend den Forderungen von santésuisse nach, die auch in der neuen Branchenvereinbarung verankert sind. Diese regelt die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung. Die Bestimmungen sollen zudem für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Vereinbarung tritt anfangs 2021 in Kraft. Wichtig ist, dass die vorgesehene Regulierung nicht zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Rechtsunsicherheit führt. Namentlich ist die Möglichkeit einer doppelten Sanktionierung der Versicherer zu vermeiden.
08.09.2020
Vernehmlassung
In der Schweiz ist die Spitaldichte im Vergleich zum Ausland sehr hoch. Diese hohe Zahl ist weder effizient noch qualitätsfördernd. Um die Qualität der Behandlungen zu steigern, sind einheitliche Planungskriterien und ein echter Qualitätswettbewerb unabdingbar, was derzeit nicht der Fall ist. Der Bundesrat hat das Problem erkannt und schlägt entsprechende Änderungen der KVV vor, die von santésuisse integral unterstützt werden.
Mit den Änderungen der Planungskriterien werden die Unterschiede zwischen den Planungskonzepten der Kantone verringert und der effiziente Mitteleinsatz gefördert. Mit der Vereinheitlichung der Planungskonzepte soll die Koordination zwischen den Kantonen verbessert werden. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, für bestimmte Gesundheitsleistungen der Spitäler Mindestfallzahlen festzulegen. Diese Massnahme verbessert die Qualität. Einheitliche Regeln, wie die Tarifpartner und die Kantone die Tarife für stationäre Spitalleistungen ermitteln, stärken zudem die Rechtsicherheit und den Wettbewerb, sorgen für gleichlange Spiesse zwischen den Spitälern und sollten letztlich die Kosten senken. Diese Vorkehrungen sind allesamt im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ausserdem helfen die Massnahmen, die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler vor weiteren unnötigen finanziellen Belastungen zu schützen.
25.08.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die Stossrichtung des Vernehmlassungsentwurfs bezüglich Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und stimmt den Verordnungsbestimmungen grundsätzlich zu. Die vorgelagerte Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes ist bereits ausführlich ausgefallen. Einzelne Verordnungsänderungen tendieren dennoch zu einer Überregulierung, bspw. die Bestimmungen zu den Grundsätzen der Qualitätsentwicklung Daher empfiehlt santésuisse zu prüfen, ob alle vorgesehenen Verordnungsänderungen notwendig sind. Bei den Qualitätsverträgen sind hingegen einzelne Bestimmungen zu konkretisieren, da in diesem Bereich Neuland betreten wird. Eine mögliche Rechtsunsicherheit ist dabei zu verhindern.
15.07.2020
Vernehmlassung
Mit einer Notverordnung hat der Bundesrat im März die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen. Das neue Covid-19-Gesetz erlaubt es nun, die getroffenen Massnahmen für die Versorgung mit Heilmitteln und Schutzausrüstungen bis mindestens 2022 weiterzuführen.
santésuisse stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Wir erachten es als richtig, dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz seine Kompetenzen erweitert, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden.
26.05.2020
Vernehmlassung
Mit der Revision der Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) sind diverse Anpassungen geplant, die insbesondere den elektronischen Datenaustausch von Sozialversicherungsdaten mit den europäischen Staaten (EESSI) betreffen. Des Weiteren sollen infolge der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Organisationspraxis wenige weitere Bestimmungen angepasst werden.
santésuisse stimmt den meisten vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit EESSI zu. Insbesondere ist santésuisse damit einverstanden, dass die notwendige Infrastruktur (u.a. Software) für den elektronischen Datenaustausch verursachergerecht und unter Berücksichtigung des Nutzungsvolumens durch Gebühren der Sozialversicherungsträger finanziert werden soll.
Verbesserungspotential sieht santésuisse hingegen bei der Berechnung der Grundkosten. Das vorgeschlagene Modell zur Kostenaufteilung ist auf die Krankenversicherer nicht anwendbar, da die Zahl der Benutzerkonten nur bedingt als Mengenindikator verwendet werden kann. Das Modell berücksichtigt die Grössenstruktur der Versicherer nicht. Ein kleiner Versicherer muss ein bis zwei Benutzerkonten führen, auch wenn er wenige bis gar keine Meldungen verschickt. Ein grosser Versicherer wiederum erhält und versendet sehr viele Meldungen mit einer vergleichsweise tiefen Anzahl an Benutzerkonten.
15.05.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst weitgehend die Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum KVG. Die Einführung von Referenztaxen für die Finanzierung der Restkosten kann zu Mehrkosten für die ausserkantonal versorgte Person führen. Diese Anpassung behindert tendenziell den interkantonalen Wettbewerb unter den Pflegeheimen. santésuisse empfiehlt deshalb, die bestehende Finanzierung gemäss Art. 28e Abs. 1-4 kKVG beizubehalten.
30.04.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst, dass der Kanton Waadt das Problem des Überangebots an medizinisch-technischer Ausrüstung weiterhin aktiv angehen will. Vor allem bei den ambulanten Operationszentren ist zu erwarten, dass dieser Bereich weiter wachsen wird. santésuisse lehnt deshalb den Vorschlag ab, dass der Kanton Waadt ambulante Operationszentren von der Zulassungssteuerung der medizinisch-technischen Grossgeräten ausnehmen will.
(Existiert nur auf Französisch)
20.04.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die geplante Anpassung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA). Die durch die frühere Lieferung der Daten an die Gemeinsame Einrichtung KVG gewonnene Zeit ermöglicht den Versicherern, die Informationen aus dem Risikoausgleich bei der Berechnung der Prämien, die sie der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen, zu berücksichtigen. Weiter ist zu begrüssen, wenn die Daten, die im Rahmen des Risikoausgleichs an die GE KVG geliefert werden, zur Lösung des Problems von Mehrfachversicherungen verwendet werden können. Noch nicht geregelt wird mit der vorliegenden Verordnungsänderung der Umgang mit sogenannten Phantomen. Unter Phantomen sind versicherte Personen zu verstehen, die nicht mehr kontaktiert werden können, zum Beispiel wegen Wegzug nach Unbekannt. Es müsste eine Lösung gefunden werden, die verhindert, dass diese Personen in die Berechnung des Risikoausgleichs einfliessen.
16.04.2020
Vernehmlassung
santésuisse ist mit den geplanten Änderungen der Teilrevision einverstanden. Neben den neuen gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene werden die Inhalte des elektronischen Datenaustausches Prämienverbilligung (DA-PV) auf kantonaler gesetzlicher Ebene berücksichtigt.
03.04.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst, dass der Kanton Thurgau die bundesrechtlichen Vorgaben zur Prämienverbilligung umsetzt. Kritisch steht santésuisse der beabsichtigten Weiterführung der Liste säumiger Prämienzahler gegenüber. Wir erachten es als stossend, auch Kinder auf der Liste der säumigen Prämienzahler zu erfassen und daher nur in Notfällen medizinisch zu versorgen. Auch beurteilt santésuisse die Absicht als problematisch, abschliessend zu definieren, wann es sich um einen Notfall handelt.
26.03.2020
Vernehmlassung
Aus einer Gesamtkostensicht begrüsst santésuisse die angestrebte Verlagerung von leichten Pflegefällen vom Pflegeheim in den ambulanten Bereich. Im Bericht fehlt die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der auf den 1. Januar 2020 erfolgten Anpassung der Beiträge im Pflegeheim und bei Spitex-Organisationen/Pflegefachpersonen. Weiter sollten die Bedarfsprognose und die entsprechende Bettenplanung dem Umstand Rechnung tragen, dass ältere Menschen immer länger selbständig bleiben und später hilfs- und pflegebedürftig werden. Ausserdem sollte ein mögliches Koordinationspotenzial beim Bettenangebot mit anderen Kantonen, namentlich dem Kanton Bern, dargestellt werden.
03.03.2020
Vernehmlassung
Der Schutz der Patientinnen und Patienten vor gefälschten Medikamenten ist wichtig. santésuisse begrüsst deshalb, dass bei Bedarf ein Obligatorium für individuelle Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf Medikamentenverpackungen eingeführt werden kann.
07.02.2020
Vernehmlassung
Weil wir als Gesellschaft immer älter werden, ergeben sich in der Pflege ohnehin enorme Mehrkosten. Deshalb ist wichtig, dass wir die Pflege weiterhin auf hohem Niveau sicherstellen, aber darüber hinaus nicht unnötige Kosten in Kauf nehmen. Im vorliegenden Fall ergeben sich Mehrkosten von 65 Millionen Franken jährlich. santésuisse lehnt die vorgeschlagenen KVG-Änderungen zur Vergütung von Pflegematerialien deshalb ab. Mit den aktuellen Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts ist die Leistungsvergütung geklärt. Die Kantone müssen die ungedeckten Restkosten für die Pflegematerialien übernehmen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des KVG findet dagegen eine weitere Kostenverlagerung von den Steuerzahlern zu den Prämienzahlern statt. Dieses Ergebnis ist deshalb auch aus sozialpolitischer Optik kritisch zu hinterfragen. Mit der Gesetzesänderung werden die Pflegeheime, die Pflegefachleute und die Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause gegenüber anderen Leistungserbringern, vor allem den Spitälern und Ärzten, welche auch Pflegeleistungen erbringen, bevorteilt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Leistungserbringer dafür einsetzen werden, Pflegematerialien analog der vorgeschlagenen Regelung separat in Rechnung stellen zu können. Die Folge wäre eine Mengenausweitung mit grossen Kostenfolgen zu Lasten der Prämienzahler, so dass die Mehrkosten noch deutlich höher ausfallen dürften als die vom BAG geschätzten 65 Millionen Franken.
29.01.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung des Kantons Nidwalden vorgesehenen Regelungen zur Durchführung der Prämienverbilligung. Sie sind geeignet, das System der Prämienverbilligung gerechter zu machen und das Giesskannenprinzip zumindest einzudämmen.
29.01.2020
Vernehmlassung
Die neue Verordnung zum Einführungsgesetz KVG des Kantons Zürich regelt die Durchführung der Prämienverbilligung. Bei den direkt die Krankenversicherer betreffenden Bestimmungen der neuen Verordnung fehlt aus Sicht von santésuisse der Bezug zum bewährten elektronischen Datenaustausch „Prämienverbilligung“ zwischen den Kantonen und Versicherern.
13.01.2020
Vernehmlassung
Mehr Wettbewerb kommt Patienten und Prämienzahler gleichermassen zugute. Deshalb begrüsst santésuisse die Bestrebungen im Bereich der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), den Markt vermehrt spielen zu lassen. Damit die Vorlage ohne massiven Mehraufwand der Beteiligten umsetzbar ist, und die Versicherten nicht doch Nachteile erleiden, muss sie jedoch angepasst werden. Zwingend ist es, dass Verträge auf Verbandsebene (zwischen Verbänden der Abgabestellen einerseits und den Einkaufsgesellschaften der Versicherer andererseits) zulässig sind. Die optimale Lösung sieht santésuisse darin, dass es keine Einschränkungen durch das Kartellgesetz und die Kantone gibt. Die Krankenversicherer können frei Verträge abschliessen. Dabei müssen lediglich alle MiGeL-Positionen vertraglich abgedeckt werden. Es ist zu erwarten, dass so eine kosteneffiziente Lösung entsteht, die den Prämienzahler entlastet. santésuisse schlägt vor, dass die Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der Versorgung mit Produkten aller in der MiGeL aufgeführten Gruppen dem Bund übertragen wird. Mit dieser Zentralisation könnten die Kosten der Administration bei den Kantonen reduziert werden.
23.12.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die von der St. Galler Regierung vorgesehene Reduktion der stationären Spitalstrukturen. Mit den geplanten Massnahmen wird die betriebliche Finanzlage stabilisiert, die Behandlungsqualität erhöht und verschwenderische Überversorgung vermieden. Vom gedämpften Kostenanstieg in den neuen und effizienteren Strukturen werden auch die Prämienzahlerinnen und -zahler profitieren.
10.12.2019
Vernehmlassung
Das Adressdienstgesetz (ADG) ermöglicht den Aufbau eines nationalen Adressdienstes, der vor allem den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden dient. santésuisse erachtet es daher hauptsächlich als Aufgabe der Behörden, den Dienst zu entwickeln und zu finanzieren. Der Adressdienst kann in bestimmten Fällen auch für die Sozialversicherungen administrative Erleichterungen bringen. Daher begrüsst santésuisse, dass auch die Krankenversicherer einen klar definierten Zugang haben sollen. Dies ausschliesslich mit dem Ziel, die gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Mit dem Dienst können die heutigen, administrativ aufwendigen Anfragen bei Gemeinden ersetzt werden. Er muss aber weiterhin kostenlos sein.
25.11.2019
Vernehmlassung
santésuisse verzichtet im Rahmen der Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen des Transplantationsgesetzes (erweiterte Widerspruchslösung) auf die Abgabe einer Stellungnahme.
23.10.2019
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt im Grundsatz den Systemwechsel zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Diese sollen ihre Leistungen neu selbstständig über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen können. Eine Anordnungskompetenz für alle Ärztinnen und Ärzte der erweiterten Grundversorgung lehnt santésuisse demgegenüber entschieden ab. Gegen allfällige ungerechtfertigte Mengenausweitungen verlangt santésuisse zudem vorgängig festgelegte Massnahmen, damit unnötige Leistungen zulasten der Prämienzahler vermieden werden.
23.10.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Grundsatz die Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen, um den Zugang sowie die Forschung mit Cannabis zu vereinfachen und zu fördern. So kann der Stellenwert von Cannabis in der Medizin geklärt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht auf Grund eines Auftrages des Bundesrats vor, ein Health Technology Assessment (HTA) zur Klärung der Einschätzung der wissenschaftlichen Evidenz von Cannabis in den verschiedenen Indikationen, z.B. Behandlung von chronischen Schmerzen oder Spasmen bei Multipler Sklerose, in Auftrag zu geben. Dass insbesondere die Wirtschaftlichkeit und damit verbunden die Form der Finanzierung von Cannabisarzneimitteln damit geklärt werden soll, wird von santésuisse sehr begrüsst. Auf Grund der Erfahrungen und den aktuellen Diskussionen zu einem übermässigen Konsum von Opioiden regt santésuisse an, im speziellen auch den Aspekt „Public Health“ im Rahmen des HTAs aufzunehmen.
23.09.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Grundsatz die Totalrevision der Medizinprodukteverordnung und die Angleichung an die neuen EU-Gesetzgebungen. Damit wird die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte verbessert. Gleichzeitig wird damit die Transparenz für die verschiedenen Akteure und die Patienten erhöht. santésuisse unterstützt die neue Verordnung zur besseren Abgrenzung und klareren Formulierung von notwendigen Auflagen im Bereich der klinischen Versuche mit Medizinprodukten.
23.09.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst, dass für die Berechnung der Ergänzungsleistungen die tatsächliche Prämie herangezogen werden soll. Im Konzept zum elektronischen Datenaustausch Prämienverbilligung (DA-PV) gemäss Art. 65 KVG wird die Tarifprämie definiert und verwendet. Es würde den etablierten elektronischen Datenaustausch gemäss Art. 65 KVG aber unverhältnismässig verkomplizieren, wenn dort ein weiterer Prämien-Begriff eingeführt werden müsste. Wir schlagen vor, als tatsächliche Prämie die Tarifprämie zu verwenden.
Weiter unterstützt santésuisse, dass die jährliche Meldung der tatsächlichen Prämien vom Krankenversicherer an die Durchführungsstelle der Prämienverbilligung elektronisch erfolgt.
04.09.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG).
03.09.2019
Vernehmlassung
santésuisse ist im Grundsatz mit den vorgeschlagenen Anpassungen in der Verordnung über die Prämienverbilligung für Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im EU-Ausland einverstanden.
27.08.2019
Vernehmlassung
santésuisse befürwortet die Zuordnung der Cochlea-Implantate zur hochspezialisierten Medizin (HSM) gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM).
16.08.2019
Vernehmlassung
santésuisse befürwortet Zuordnung der „Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen“ zur hochspezialisierten Medizin (HSM) gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM).
13.08.2019
Vernehmlassung
19.401 - Parlamentarische Initiative "Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität"
09.07.2019
Vernehmlassung
santésuisse lehnt die Vorlage zur Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) des Kantons Zürich in der vorgelegten Form ab. Es darf nicht sein, dass kantonale Vorgaben dazu benützt werden, gewisse Spitäler, insbesondere Privatkliniken, zum Vornherein auszugrenzen.
Hingegen begrüsst santésuisse die Stossrichtung und Zielsetzung der geplanten Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG), soweit qualitätsfördernde und die Mengenausweitung dämpfende Massnahmen betroffen sind.
26.03.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst es, dass in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) die FINMA die Verantwortung für die ungebundenen Vermittler übernimmt. Allerdings sollte die Abgrenzung von ungebundenen und gebundenen Vermittlern klarer geregelt sein. Auch vertritt santésuisse die Haltung, dass sich die gebundenen Vermittler insbesondere aus öffentlichen Qualitätsaspekten weiterhin freiwillig in das Register der FINMA eintragen können. Neu werden im VAG die Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Versicherungsvermittler festgelegt; santésuisse begrüsst diese qualitative Massnahme ausdrücklich und fordert zusätzlich eine im VAG verankerte Verpflichtung der Vermittler zur permanenten Weiterbildung.
25.03.2019
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die vorgeschlagenen Ergänzungen zum kantonalen Einführungsgesetz bzw. der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz. Mit der Verwendung der mittleren Prämie wird eine der Realität angemessenere Grundlage zur Berechnung des Anspruchs für eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) verwendet. santésuisse befürwortet die Anpassung, dass die IPV–Beiträge die effektiv geschuldeten jährlichen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übersteigen dürfen. Aus Sicht der Versicherer ist es wichtig, dass die frei werdenden Prämienverbilligungsgelder im System verbleiben, um damit weiteren Personen eine Prämienverbilligung zu ermöglichen.
22.02.2019
Vernehmlassung
Die Krankenversicherer sind von der Änderung des AHV-Gesetzes nicht betroffen. Für sie ist die Verwendung der AHV-Nummer weiterhin im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und im Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) spezialgesetzlich geregelt. Die Vorlage sieht für „Behörden“ neu eine generelle Ermächtigung zur systematischen Verwendung der AHVN vor. Damit werden spezialgesetzliche Grundlagen für Behörden überflüssig. Die Krankenversicherer fallen nicht unter den Begriff „Behörden“.
12.02.2019
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt im Grundsatz die Bestrebungen des Kantons Nidwalden, die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern bzw. mit dem Kantonsspitals Luzern zu festigen, um Synergien zu nutzen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Es fehlt aber ein klares Bekenntnis der beiden Kantone zu einer verstärkten Koordination bei der Spitalplanung. Die Veräusserung der Spital Nidwalden AG ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eigner bleibt aber mit dem Kanton Luzern weiterhin die öffentliche Hand und damit bleiben viele Rollenkonflikte bestehen. Vor diesem Hintergrund kann santésuisse der Totalrevision des Gesetzes über das Kantonsspital lediglich mit diesen Vorbehalten zustimmen.
12.02.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Vorschlag des BAG zum Ausführungsrecht des Gesundheitsberufegesetzes insbesondere die Einführung des Gesundheitsberuferegisters (GesReg) mit zentraler Speicherung und kontinuierlicher Bewirtschaftung der Daten zu den Personenkreisen mit Bildungsabschlüssen. Die Nutzung der Standardschnittstelle zwecks automatisiertem Datenabgleich liegt im öffentlichen Interesse und sollte deshalb gebührenfrei möglich sein.
08.02.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die Überlegungen des Kanton Aargau zur Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen und unterstützt die Spitalgesetzesrevision in vielen Punkten. Allerdings werden die bereits vorhandenen Mittel zur Eindämmung des Kostenwachstums zu wenig ausgeschöpft (interkantonale Koordination der Spitalplanung, kantonale Kompetenzen als Festsetzungsinstanz). Ein kantonaler Alleingang ist möglichst zu vermeiden. Der Vorschlag zur Verbesserung der Indikationsqualität, die Absicht eine Pilotnorm einzuführen und die gesetzliche Verankerung eine Liste mit ambulant durchzuführenden Eingriffen definieren zu können, muss auf interkantonaler oder auf nationaler Ebene koordiniert werden.
14.01.2019
Vernehmlassung
santésuisse nimmt mit Vorbehalten Stellung zu den vom Bundesrat vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten (Observation). Die Einführung einer schweizweit gültigen Bewilligung für Spezialistinnen und Spezialisten, die mit Observationen beauftragt werden, erachtet santésuisse grundsätzlich als sinnvoll. Allerdings müsste eine Bewilligungspflicht auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden. Ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Bewilligungsinhaber verstösst nach Auffassung von santésuisse gegen den Grundsatz der Observation sowie gegen das Datenschutzgesetz und ist entsprechend einzuschränken. Ebenso fehlen für die vorgesehene Aktenführung und Aktenvernichtung die notwendigen gesetzlichen Grundlagen.
21.12.2018
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt zu grossen Teilen das vom Bundesrat geschnürte erste Massnahmenpaket zur Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen. Allerdings sind Anpassungen notwendig, damit das Ziel der Kostendämpfung tatsächlich erreicht werden kann.
18.12.2018
Vernehmlassung
Die Vertreiber von Medikamenten (Grosshandel, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Spitalapotheken) werden bereits heute übermässig für ihren Aufwand entschädigt. Diese Gelder gehen voll zulasten der Prämienzahler und sind deshalb so tief wie möglich anzusetzen. Speziell die kalkulatorische Grossistenmarge ist massiv zu hoch angesetzt und soll noch weiter von heute 4.5 Prozent auf 7 Prozent erhöht werden. Zudem wird mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung ein Anreiz geschaffen möglichst teure Medikamente zu verkaufen. Dies weil der Vertriebsanteil prozentual berechnet wird. Diesen Fehlanreiz gilt es zu korrigieren. santésuisse lehnt den Vorschlag des Bundesrates zur Anpassung des Vertriebsanteil von rezeptpflichtigen Medikamenten dementsprechend ab und schlägt eine preisabhängige Margenkomponente von fünf Prozent und einen Zuschlag pro Packung von 10 Franken vor. Damit werden die Fehlanreize beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln massiv reduziert und gleichzeitig Einsparungen von rund 330 Millionen Franken erzielt. Das entspricht rund einem Prämienprozent.
02.11.2018
Vernehmlassung
santésuisse lehnt den Vorschlag des EDI zur Anpassung der Pflegebeiträge und der Pflegebedarfsermittlung ab. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet einen fixen Beitrag an die Pflegekosten, die Patientenbeteiligung ist klar definiert und maximal begrenzt, die Restfinanzierung übernehmen die Kantone. santésuisse sieht daher keinen Nutzen, die Beitragssätze für ambulante Pflege zu senken und diese gleichzeitig für die stationäre Pflege zu erhöhen. Die Anpassung der Beitragssätze in Art. 7a KLV widerspricht zudem dem Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen den Grundsatz der Kostenneutralität gemäss KVG. Die vom EDI vorgeschlagene Anpassung würde die Prämienzahlerinnen und –zahler um nahezu 100 Millionen Franken zusätzlich belasten. Dabei trägt die Krankenversicherung bereits heute den Hauptanteil der Kosten der Langzeitpflege.
Den Vorschlag des EDI für erweiterte Kompetenzen des Pflegepersonals lehnt santésuisse ebenfalls ab, weil eine Mengenausweitung zu befürchten ist. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 9. März 2018 für die Ablehnung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ausgesprochen. santésuisse lehnt es deshalb ab, zentrale Elemente der Initiative auf dem Verordnungsweg einzuführen, bevor das Parlament und das Stimmvolk Gelegenheit hatten, sich dazu zu äussern.
04.10.2018
Vernehmlassung
santésuisse spricht sich für die Einführung des Verordnungsvetos als ergänzende Handlungsoption zu Gunsten des Parlaments aus. Gerade im Bereich der Gesundheitspolitik waren in den letzten Jahren etliche Verordnungen bzw. Verordnungsänderungen des Bundesrates oder des federführenden Departementes (EDI) zu verzeichnen, welche der Mehrheitsmeinung im Parlament zuwiderliefen. Mitunter wurden solche Verordnungen beschlossen, ohne dass bei den direkt betroffenen Krankenversicherern eine Vernehmlassung durchgeführt wurde. santésuisse erhofft sich deshalb vom Verordnungsveto eine präventive Wirkung gegen vom Gesetzgeber nicht abgestützte Verordnungsänderungen.
20.09.2018
Vernehmlassung
Die Mehrheit der Mitglieder von santésuisse unterstützt im Grundsatz die vorgeschlagene Gesetzesänderung EFAS. Die heutige ungleiche Finanzierung führt zu Fehlanreizen bei den Akteuren. Bei der Wahl der medizinischen Behandlung sollen nicht monetäre Interessen der Leistungserbringer oder Kostenträger, sondern die medizinische Situation des Patienten im Vordergrund stehen - wobei die WZW-Kriterien des KVG massgebend sind. Die Kantone nehmen auch im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung eine zentrale Stellung ein. Die Vorlage zur Zulassungssteuerung, deren Botschaft der Bundesrat am 9. Mai 2018 verabschiedet hat, sieht vor, den Kantonen noch bedeutend mehr Kompetenzen zuzuweisen. Die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidungen haben sie heute aber bloss im stationären Bereich direkt zu tragen. Bei einer einheitlichen Finanzierung würden sie auch im ambulanten Bereich in die (Finanzierungs-)Pflicht genommen. santésuisse unterstützt insbesondere den Revisionsvorschlag der SGK-NR, wonach EFAS kostenneutral umzusetzen sei und die Pflegeleistungen von der einheitlichen Finanzierung ausgenommen werden sollen, weil die per 1. Januar 2011 in Kraft getretene Neuordnung der Pflegefinanzierung auf besonderen Regeln beruht. Eine Vermischung dieser beiden Geschäfte lehnt santésuisse entschieden ab.
11.09.2018
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt grundsätzlich in ihrer Stellungnahme zur Anhörung für die Anbindung von Mobile-Health-Applikationen an das elektronische Patientendossier (EPD) die Orientierung an international etablierten oder sich in Etablierung befindenden Standards und Normen. Es stellt sich allerdings die Frage, welche Priorität der Anbindung von Patientendaten an das EPD über mHealth-Anwendungen und Sensoren bzw. Wearables zum aktuellen Zeitpunkt zukommen soll. Bei den meisten mHealth-Anwendungen ist der medizinische Nutzen für nachbehandelnde Ärzte (Behandlungsrelevanz) noch unklar. Aus Sicht von santésuisse sind insbesondere auch die aus den hohen Anforderungen von mHealth-Anwendungen (z.B. Qualität, Zuverlässigkeit, Datensicherheit, Datenschutz etc.) hervorgehenden potentiellen Kostenfolgen im Verhältnis zum tatsächlichen, nachweisbaren medizinischen Nutzen zu beachten.
06.09.2018
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt im Grundsatz die erneute Anpassung der KLV betreffend „ambulant vor stationär“ ebenso wie die Ergänzungen zum Medizinischen Datensatz mit der Begründung für stationäre Behandlung. Wir unterstützen die Zuständigkeit der Tarifpartner für die Festlegung der Modalitäten des Prüfverfahrens der Kriterien (gemäss Anhang 1a Ziffer II KLV). Gleichzeitig bedauern wir, dass die wiederholt von santésuisse angeregte vorgängige Abwicklung der Prüfverfahren (ex-ante) sowie die von uns geforderte Verpflichtung auf eine standardisierte elektronische Abwicklung der Prüfverfahren nicht in die Verordnung aufgenommen wurde. santésuisse hat sich stets explizit für eine vorgängige ex-ante-Abwicklung der Prüfverfahren ausgesprochen. Weiter lehnt santésuisse eine Erweiterung des CHOP-Prozedurenkatalogs ab. Der Einbezug sachfremder Elemente widerspricht dem Konzept des CHOP-Prozedurenkatalogs.
04.07.2018
Vernehmlassung
Im Hinblick auf eine hohe Versorgungsqualität begrüsst santésuisse grundsätzlich die im Gesundheitsgesetz des Kantons Wallis vorgesehenen Anpassungen. Präzisiert werden sollten die Anforderungen an die Planung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung. Es ist zu berücksichtigen, dass das KVG für die Versicherten explizit die freie Arzt- und Spitalwahl innerhalb der ganzen Schweiz, also auch ausserkantonal, vorsieht. Eine Regulierung von Grossgeräten durch den Kanton ist nach Auffassung von santésuisse nicht der richtige Weg um die Kosten der Wohnbevölkerung einzudämmen. Die Inanspruchnahme
solcher Leistungen findet kantonsübergreifend statt. Mit einer sachgerechten Tarifstruktur im Bereich der bildgebenden Verfahren können die heutigen Fehlanreize beseitigt und damit auch die Problematik der Überversorgung verringert werden. Damit liessen sich die Kosten marktwirtschaftlich kontrollieren ohne von staatlicher Seite korrigierend eingreifen zu müssen.
08.06.2018
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Grundsatz eine Angleichung des Schweizer Medizinprodukterechts an die beiden neuen EU-Verordnungen, mit dem Ziel in der Schweiz die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte zu verbessern. Ebenso begrüsst santésuisse die Anpassungen betreffend das Humanforschungsrecht. Zudem werden die vorgeschlagenen Massnahmen zwecks Vermeidung von technischen Handelshemmnissen unterstützt. Die Anpassungen müssen jedoch verhältnismässig und kosteneffizient erfolgen, um einen Prämienschub zu vermeiden.
29.05.2018
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die vollständige Überarbeitungen der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV). Diverse Auflagen und Verantwortlichkeiten werden im Bereich der Arzneimittel-Herstellung und dem Grosshandel detaillierter beschrieben. Zudem werden auch die Makler- und Agenturtätigkeiten im Rahmen der Arzneimittel neu in der Verordnung berücksichtigt.
03.05.2018
Vernehmlassung
Aus Sicht von santésuisse sollte nicht ein Gremium darüber entscheiden, wer als Lobbyist oder als Privatperson eine Parlamentarierin oder einen Parlamentarier im Bundeshaus aufsuchen darf. Einen generellen Ausschluss bestimmter Interessen erachtet santésuisse als kurzsichtig, weil es viele andere Möglichkeiten gibt, die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu kontaktieren. Entscheidend ist die Gleichbehandlung aller Interessen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter, welche durch ein Geschäft tangiert sind.
09.03.2018
Vernehmlassung
Der Entwurf zur Revision des solothurnischen Gesundheitsgesetzes sieht die Möglichkeit zur Schaffung einer kantonalen Liste mit zwingend ambulant statt stationär durchzuführenden Eingriffen vor. santésuisse setzt sich für eine schweizweit einheitliche Liste von Eingriffen ein, die in der Regel ambulant durchzuführen sind. Kantonal unterschiedliche Listen sind gegenüber den Patienten aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit kaum vertretbar. Weiter verlangt santésuisse, dass im GesG zwingend ein Verweis auf die Pflicht zur Koordination der Spitalplanung mit anderen Kantonen gemäss Art. 39 Abs. 2 KVG aufgenommen wird.
15.02.2018
Vernehmlassung
santésuisse zeigt sich einverstanden mit der vom Fachorgan Hochspezialisierte Medizin (HSM) im Rahmen der Reevaluation vorgeschlagenen Zuteilung der Leistungsaufträge in der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie an die Leistungserbringer.
Vorbehalte meldet santésuisse an bei der Gleichgewichtung des Kriteriums der „Lehre, Weiterbildung und Forschung“ mit den anderen Kriterien zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen Versorgung. Nach Ansicht von santésuisse könnte sich die Konzentration der spezialisierten „Lehre, Weiterbildung und Forschung“ in wenigen (universitären) Zentren positiv auf die Effektivität und Effizienz auswirken.
Umgekehrt müsste das Kriterium der Wirtschaftlichkeit künftig stärker gewichtet werden. Die Erfüllung des Kriteriums sollte als zwingende Voraussetzung für die erneute Zuteilung bei der nächsten Reevaluation gefordert werden.
18.12.2017
Vernehmlassung
Die Einführung einer Mindestdauer von drei Jahren für Wahlfranchisen stärkt die Selbstverantwortung der Versicherten. Die längere Mindestdauer beugt jährlichen Wechseln der Franchisenhöhe je nach Gesundheitszustand oder vor geplanten medizinischen Eingriffen vor.
15.12.2017
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der „Strategie eHealth 2.0“. Die Digitalisierung soll zur Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Effizienz des Gesundheitswesens beitragen sowie die koordinierte Versorgung und die Interprofessionalität fördern. Allerdings reicht das Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen über die in der Strategie verwendete enge Definition von eHealth hinaus. Eine Analyse der Anwenderbedürfnisse sowie aktueller Entwicklungen und Trends fehlt. Den propagierten Kosteneinsparungen aus dem Einsatz des elektronischen Patientendossiers (EPD) müssen die Aufwände bei Bund, Kantonen, Leistungserbringern und weiteren Akteuren gegenübergestellt und die Auswirkungen auf die Prämien der Versicherten aufgezeigt werden.
08.12.2017
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die ambulante Durchführung von dafür geeigneten und heute stationär durchgeführten Eingriffen. Darüber hinaus fordert santésuisse eine schweizweit einheitliche Regelung zur Förderung der Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich. Unterschiedliche Kantonslisten, die zudem eine Ungleichbehandlung der Patienten bedeuten würden, lehnt santésuisse ab. Eine zusätzliche Prämienbelastung in der Grundversicherung als Folge der Verlagerung muss vermieden werden, weshalb die gleiche Finanzierung aller Leistungen möglichst rasch eingeführt werden soll. Mit dem Abbau der tarifarischen Fehlanreize wird sichergestellt, dass die Entscheidung zur ambulanten Durchführung von Eingriffen in jedem Fall medizinisch indiziert ist.
30.10.2017
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die Verordnungsanpassungen zum Ausführungsrecht des Heilmittelgesetztes (HMG) in vielen Punkten. Mit den verschiedenen Verordnungsanpassungen besteht jedoch die Gefahr, dass mit Überregulierungen falsche Anreize geschaffen und unnötige Aufwendungen ohne Mehrwert notwendig werden. Diese sind möglichst zu vermeiden.
24.10.2017
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die Einführung elektronischer Austauschformate im Elektronischen Patientendossier (EPD). Die Austauschformate fördern die rasche, effiziente und weitgehend automatisierte Weiterverarbeitung von Daten und Informationen in den Bereichen Impfungen, Medikamente und Labor und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Impfprävention sowie zur Erhöhung von Sicherheit, Qualität und Effizienz in der Diagnostik und der Behandlung. Für santésuisse ist hingegen nicht nachvollziehbar, warum die eigens im Kontext EPD neu geschaffene, sektorielle Patientenidentifikationsnummer nach Artikel 4 EPDG nicht verwendet werden darf. Die fehlende eindeutige Festlegung einer zu verwendenden Patientenidentifikationsnummer steht den Grundsätzen der Standardisierung der Austauschformate entgegen. Dabei besteht die Gefahr von Verwechslungen oder Daten-Konflikten bei unterschiedlichen Identifikationsnummer.
11.10.2017
Vernehmlassung
Die Verordnungsanpassungen sind technischer Natur und bilden die gesetzlichen Vorgaben in der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) ab. santésuisse ist mit den Anpassungen grösstenteils einverstanden. Betreffend die PCG-Liste sollte jedoch nicht das EDI die alleinige Kompetenz zur Erstellung derselben haben, sondern diese sollte einem neutralen Gremium übertragen werden, welches den Entwurf der Liste unter Berücksichtigung der Anträge vorbereitet, aber auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einbeziehen kann.
09.10.2017
Vernehmlassung
santésuisse beurteilt die Bestandesaufnahme und die Bedarfsplanung als nachvollziehbar und realistisch. Im Bericht fehlt die Information, inwiefern die Planung mit den Nachbarskantonen Bern und Waadt koordiniert wurde sowie Angaben zum Bettenbelegungsgrad in inner- und ausserkantonalen Institutionen der Langzeitpflege. Gemäss den Kennzahlen des BFS liegt im Nachbarkanton Bern der Bettenbelegungsgrad in den Pflegeheimen deutlich tiefer als im Kanton Freiburg. Eine interkantonale Zusammenarbeit könnte durchaus sinnvoll sein.
09.10.2017
Vernehmlassung
santésuisse lehnt die Ausweitung der Erhebung anonymisierter Individualdaten (BAGSAN) mit den neuen Formularen EFIND 3-6 ab. Aus Sicht von santésuisse ist eine Anhäufung von EFIND-Daten auf Vorrat nicht geeignet, um die vom BAG beschriebenen Erkenntnisgewinne zu gewährleisten. Auch ohne AHV-Nummer bestünde für die Versicherten ein erhebliches Risiko, dass aus den mehrjährigen Daten eigentliche Profile erstellt und die Persönlichkeit eruiert werden könnten. Die zentralisierte Datensammelstelle auf Bundesebene würde zudem ein eigentliches Klumpenrisiko bedeuten, was für Hacker besonders attraktiv sein könnte. Auch wäre für kleine Krankenversicherer der notwendige Zusatzaufwand übermässig bzw. unwirtschaftlich. Besteht hingegen die Notwendigkeit für konkrete, zweckgebundene und dann auch plausible Datenerhebungen, ist santésuisse gerne bereit, zu Handen seiner Mitglieder positive Empfehlungen zu prüfen. Das Monitoring zum jüngsten TARMED-Eingriff des Bundesrates könnte ein solches Beispiel sein.
18.09.2017
Vernehmlassung
santésuisse empfiehlt in ihrer Stellungnahme die Überarbeitung und Ergänzung des Konzepts „Projektförderfonds Gesundheitsprävention Schweiz“ (PGV) von BAG und Gesundheitsförderung Schweiz. Nach Ansicht von santésuisse muss der Fokus des PGV und den über den Förderfonds unterstützten Projekten auf den medizinisch und ökonomisch wichtigen Krankheitsformen gemäss Handlungsfeld 2 der Nationalen Strategie zur Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten (Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Diabetes, muskuloskelettale Erkrankungen) liegen. Positiv zu erwähnen sind der Bezug zur gesamten Versorgungskette (zu Hause, Fachpersonen, Institutionen), zu den Multiplikatoren (z.B. Ärzte, Apotheker, Berater, Therapeuten etc.) sowie zu den vulnerablen Gruppen. Wesentliche Teile des Konzepts sind oberflächlich, wenig vertieft und unvollständig. Wichtige Aspekte der Kosten sowie des Nutzens der PGV aber auch die nachhaltige Finanzierung werden nicht thematisiert.
01.09.2017
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die Änderung des Sozialgesetzes zur Regelung der Restkostenfinanzierung bei ambulanter Pflege mit Ausnahme der vorgesehenen Verrechnung der Weg- und Wegzeitkosten. Gemäss Botschaft sollen die Weg- und Wegzeitkosten nur zu einem Drittel in die Normkosten einfliessen, für die übrigen zwei Drittel gelte weiterhin die Regel, dass diese den Patientinnen und Patienten in Rechnung zu stellen seien. Diese Regelung stellt einen Verstoss gegen den Tarifschutz gemäss Art. 44 KVG dar. Weg- und Wegzeitkosten sind Bestandteil der Finanzierungsbeiträge der Krankenversicherer. Dem Patienten dürfen daher keine zusätzlichen Kosten für Weg und Wegzeiten verrechnet werden.
01.09.2017
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die Verordnungsanpassung zum automatischen Datenaustausch gemäss Art. 64a KVG bei säumigen Prämienzahlern. Das von santésuisse und GDK erarbeitete Datenaustauschkonzept ist in die kantonalen Vorgaben aufgenommen worden.
22.08.2017
Vernehmlassung
Eine Regulierung von Grossgeräten durch den Kanton ist nach Auffassung von santésuisse nicht der richtige Weg um die Kosten einzudämmen. Trotz der kantonalen Steuerung und einer allfälligen Einschränkung des Angebots kann die Wohnbevölkerung des Kantons Wallis bildgebende Verfahren ausserkantonal in Anspruch nehmen. Angesetzt werden muss bei den Tarifen. Mit einer sachgerechten Tarifstruktur im Bereich der bildgebenden Verfahren könnten die heutigen Fehlanreize beseitigt und damit auch die Problematik der Überversorgung verringert werden.
07.07.2017
Vernehmlassung
santésuisse verlangt in ihrer Stellungnahme Anpassungen und Präzisierungen zu den vorgeschlagenen Änderungen. So beispielsweise in Art. 36b Abs. 4 für den Fall, in dem sich Personen mit Wohnort ausserhalb der EU, Island oder Norwegen, die jedoch der schweizerischen Versicherung unterstehen, einer spitalstationären Behandlung in der Schweiz unterziehen. Hier verlangen die Krankenversicherer, dass der Kanton ebenfalls den Kantonsanteil zu bezahlen hat und dieser nicht auf die Versicherer überwälzt wird.
27.06.2017
Vernehmlassung
santésuisse kann dem Planungsbericht nicht zustimmen. Unter anderem wird die Notwendigkeit eines neuen Leistungsauftrags im Bereich Rehabilitation an das Bürgenstock Resort Lake Lucerne zu wenig aufgezeigt. Zudem sind die Vergabeentscheide der Leistungsaufträge zu wenig nachvollziehbar.
26.06.2017
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die Krebsregistrierungspflicht und verspricht sich davon eine deutliche Qualitätsverbesserung bei der Krebstherapie. Ebenso begrüsst santésuisse die Koordination der unterschiedlichen kantonalen Krebsregister und die Zusammenführung der Daten auf Bundeseben.
23.06.2017
Vernehmlassung
santésuisse steht dem bundesrätlichen Eingriff in den ambulanten Arzttarif TARMED im Grundsatz wohlwollend gegenüber. Positiv sind einzelne vorgeschlagene Massnahmen für eine transparente Rechnung gegenüber den Patienten sowie die Umwandlung von Handlungsleistungen in Zeitleistungen und die Präzisierung der Position „Arztleistung in Abwesenheit des Patienten“.
Allerdings soll gemäss Bundesrat der TARMED ein Einzelleistungstarif bleiben, mit den einem Einzelleistungstarif inhärenten Schwächen. Die heute offen gestaltete Einzelleistungstarifstruktur ist mitverantwortlich für das seit Jahren überdurchschnittliche Kostenwachstum im ambulanten Bereich, da diese falsche Anreize bezüglich Effizienz, Qualität und Abrechnungsverhalten setzen kann. Für häufige Eingriffe sind Pauschalen nach wie vor die richtige Lösung, anstelle die Addition von zahlreichen Einzelleistungspositionen für denselben Eingriff.
Tarifstruktur Physiotherapie: Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sind aus Sicht von santésuisse richtig und notwendig. Die Massnahmen dienen der Verbesserung der Verständlichkeit und der Transparenz der Tarifstruktur. Insbesondere ist die Erwähnung der für die Abrechnung einer Leistung notwendigen Behandlungszeit auch für die Patienten von Vorteil, da sie anhand der Rechnung die erbrachte Leistung besser kontrollieren können.
31.05.2017
Vernehmlassung
Heute wird der Bereitschaftsdienst der Hebammen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht abgegolten. santésuisse weist darauf hin, dass derzeit ein neuer Hebammentarifvertrag zwischen tarifsuisse ag und dem Schweizerischen Hebammenverband verhandelt wird. Im Vertragsentwurf ist eine sachgerechte Vergütung der Wegzeitentschädigung der Hebammen vorgesehen.
31.05.2017
Vernehmlassung
santésuisse und seine angeschlossen Krankenversicherer begrüssen die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Insbesondere die neuen Bestimmungen zur Observation von Personen, bei denen Verdacht auf Erschleichung von Versicherungsleistungen besteht, wird durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Sozialversicherungsrecht nun endlich verankert.