Politische Stellungnahmen von santésuisse

Nachfolgend finden Sie Stellungnahmen von santésuisse zu offiziellen Vernehmlassungen, Anhörungen und Konsultationen von Bund und Kantonen zu Themen, welche die Krankenversicherer betreffen.



24.01.2023
Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) – Ausführungsbestimmungen zur Änderung des KVG (Vollzug der Prämienzahlungspflicht) und Delegationsnormen an das EDI (Maximalrabatte)

Eine vom Parlament 2022 verabschiedete Standesinitiative fordert eine Ergänzung von Artikel 64a Absatz 4 KVG, wonach sich die Kantone Verlustscheine für nicht bezahlte Krankenkassenprämien übertragen lassen können. Diese Änderung sowie neue Regelungen zu Maximalrabatten sollen mit der vorliegenden Verordnungsänderung umgesetzt werden. santésuisse begrüsst grundsätzlich einige Punkte der KVV-Änderung. Diverse Anpassungen lassen aber für den Vollzug von Art. 64a KVG viele Fragen offen. Es finden sich teils widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Regelungen, welche zu Missverständnissen führen können. santésuisse unterstützt die vorgeschlagene Regelung, wonach der jeweilige Kanton alle durch die Krankenversicherer gemeldeten Forderungen übernehmen muss. Eine Übernahme einzelner ausgewählter Verlustscheine durch den Kanton wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers. Es bestünde die Gefahr, dass gewisse Kantone nur jene Verlustscheine übernehmen, wenn sie Aussicht darauf haben, diese verwerten zu können. Die Versicherer unterstützen im Sinne der Rechtssicherheit weiter, dass die Vorgaben für den Datenaustausch nach Art. 64a KVG und das Datenformat in der bereits bestehenden Verordnung des EDI über den Datenaustausch für die Prämienverbilligung (VDPV-EDI) aufgenommen werden sollen. Hingegen spricht sich santésuisse gegen die zusätzliche Regelung der Maximalrabatte aus. Der maximal zulässige Prämienrabatt für Wahlfranchisen ist in Art. 95 Abs. 1bis KVV limitiert und in der Regel für alle Modelle identisch. Eine Änderung dieser Regelung würde mit einer Kürzung des Rabatts bei Wahlfranchisen in vielen Prämienregionen einhergehen, was rechtlich kaum haltbar wäre und für einige Versicherte zu ungerechtfertigten Prämienaufschlägen führen würde.



Ansprechpartner

Aufgabe des Rechtsdiensts

Der Rechtsdienst von santésuisse koordiniert Stellungnahmen zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen und nimmt so Einfluss auf die Gesundheitspolitik des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Er unterstützt damit die Mitglieder insbesondere in Fragen der sozialen Kranken- und Unfallversicherung und des Gesundheitswesens im Allgemeinen.

Diese Stellungnahmen werden durch Fachexperten von santésuisse und je nach Themen in Zusammenarbeit mit tarifsuisse ag, SASIS AG und dem SVK erstellt sowie in den zuständigen Arbeitsgruppen vorbesprochen bevor sie an die Mitglieder zur Konsultation gehen. Vorlagen von politischer Bedeutung werden immer mit dem Ressort Politik sowie der Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik koordiniert.

Die Stellungnahmen sind hier öffentlich zugänglich. Vor Einreichung der Stellungnahme wird geprüft, ob eine mediale Begleitung sinnvoll bzw. notwendig ist.