Brennpunkt Gesundheitspolitik 2/2022
Pakete zur Kostendämpfung endlich umsetzen - Einzelleistungstarif treibt Kosten an - Rezepte gegen den drohenden Prämienschock - Interview mit Philippe Nantermod, Nationalrat (FDP)
Pakete zur Kostendämpfung endlich umsetzen - Einzelleistungstarif treibt Kosten an - Rezepte gegen den drohenden Prämienschock - Interview mit Philippe Nantermod, Nationalrat (FDP)
Elektronisches Patientendossier - Krankenkassenprämien
Ambulante Pauschalen auf der Zielgeraden - Griffige Massnahmen sind gefordert - Transparente und faire Vergütung dank Pauschalen
Gefährliches Spiel mit den Reserven - santésuisse begrüsst ein massvolles Gesetz - Massnahmen zur Kostendämpfung jetzt umsetzen
Aufgeschobener Kosten- und Prämienanstieg? - Keine Prämienexplosion wegen Coronavirus - Kompetenzen bündeln für den Tarif der Zukunft
Gefährliche Forderungen der Kantone - Keine Senkung der Reserven erzwingen - Keine Prämienschulden für junge Erwachsene
Ambulante Pauschalen tragen zum Tariffrieden bei – weil sie breit einsetzbar sind, allen Akteuren gewichtige Vorteile bieten und Raum für weitere Tarifelemente lassen. Mit den positiven Entscheiden zu Pauschalen hat ständerätliche Gesundheitskommission eine gute Basis für den Tarif der Zukunft gelegt.
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine grosse Chance für unser Gesundheitswesen. Für den Erfolg des EPD ist entscheidend, dass alle Ärztinnen und Ärzte eingebunden sind. Es ist richtig, dass die Patientinnen und Patienten selber entscheiden können, ob sie beim EPD mitmachen oder nicht. Für Ärztinnen und Ärzte kann das nicht gelten, sie sollen das EPD anbieten müssen.
Weil die Krankenversicherer über genügend Reserven verfügen, ist ein Prämienschock wegen der Pandemie bisher ausgeblieben. Ein politisch erzwungener Reservenabbau würde dagegen in Zukunft vermehrt unerwünschte Prämiensprünge provozieren.
Stabilität der sozialen Krankenversicherung in Gefahr! - Mit dem E-Patientendossier in die digitale Zukunft - Auf Kurs: Mehrheit ist für ambulante Pauschalen
Wer Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung selbstständig abrechnen will, soll verbindliche Effizienz- und Qualitätskriterien einhalten müssen. Ohne diese Sicherung drohen enorme Mehrkosten zulasten der Prämienzahler. Werden die Schleusen ohne Sicherheitsventil geöffnet, müsste santésuisse den Gegen-vorschlag zur Pflegeinitiative zur Ablehnung empfehlen.
Das schweizerische Gesundheitswesen braucht einen ambulanten Tarif, der die Prämienzahler schont und gleichzeitig eine möglichst hohe Qualität der medizinischen Versorgung garantiert. Mit ambulanten Pauschalen liesse sich der veraltete Einzelleistungstarif Tarmed ideal ersetzen. Dafür braucht es aber eine nationale Tarifstruktur. In der Wintersession stimmt der Nationalrat darüber ab.
Das Kostendämpfungspaket 1a des Bundesrates befindet sich in einer entscheidenden Phase. Herzstück der Vorlage ist die flächendeckende Einführung von ambulanten Pauschalen.
Kostendämpfungspaket 1a nicht weiter verwässern - Ambulante Pauschaltarife fördern - Kein Freipass zur Mengenausweitung
Teurer Sonderfall Schweiz - Prämienzahlende bezahlen die Zeche - Prioritäten in der Pflege richtig setzen
Das Gesundheitswesen braucht eine starke Pflege. Der Ständerat hat sich beim Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative zum Anliegen bekannt, behält aber auch die Kosten im Blick. Jetzt ist der Nationalrat gefordert.
Seit gut 10 Jahren führen santésuisse und Interpharma, der Branchenverband der forschenden Pharmaindustrie, einen Auslandpreisvergleich von Arzneimitteln durch 1. Es zeigt sich immer das gleiche Bild, insbesondere was die Generika betrifft: Deren Preise sind in der Schweiz vergleichsweise fast doppelt so hoch. Der Anteil der verschriebenen Generika hingegen bleibt sehr tief.
In den kommenden Jahren wird die Zahl älterer Menschen zunehmen und damit wird auch der Bedarf an Pflegeleistungen wachsen. Der Fokus der Pflegepolitik muss deshalb auf der langfristigen Sicherung der Versorgung liegen. Die einseitige Förderung der diplomierten Pflegefachleute löst das Problem nicht.
Das erste Kostendämpfungspaket des Bundesrates verdient – bis auf punktuelle Anpassungen bei wenigen Massnahmen – weitgehende Unterstützung. Allerdings braucht es rasch noch deutlich griffigere Massnahmen, um die Qualität und Wirksamkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Klare Zuständigkeiten Prämiengelder gehören den VersichertenWie hoch die soziale Krankenversicherung letztlich mit den Kosten der Coronakrise belastet sein wird, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Die Forderung, dass die Krankenversicherer Lockdown-be-dingte Spitaldefizite mitdecken sollen, ist unverantwortlich und widerspricht dem Epidemiengesetz.
Klare Zuständigkeiten - Ein Ja zur Kostendämpfung - Herausforderung Demografie
Mangel und Überfluss - Gesundheitsversorgung vor Strukturerhalt - Kein Prämienschock wegen Corona - Generika – überhöhte Preise ohne Mehrwert
Nach den mehrmaligen gescheiterten Anläufen für einen Neuanfang bei der Steuerung der Ärztedichte herrscht Uneinigkeit über die Umsetzung. Während die Entscheide des Nationalrats eine wirksame Umsetzung in Aussicht stellten, will der Ständerat die Kantone nicht zu griffigen und verbindlichen Massnahmen verpflichten.
Referenzpreise für Generika sind ein zentrales Element im Kostendämpfungspaket des Bundesrates. Mit dem Wechsel zur Vergütung des günstigsten Generikums statt überhöhter Medikamentenpreise könnte sich die Schweiz von einem teuren Sonderfall verabschieden, der Zusatzkosten ohne Mehrwert generiert.
Endlich liegen konkrete Vorschläge zugunsten der Prämienzahler auf dem Tisch, wie unnötige Kosten im Gesundheitswesen vermieden werden können. So würde alleine die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika jährlich 400 Millionen Franken an Einsparungen bringen.
Ja zum Kostendämpfungspaket - Den teuren Sonderfall Schweiz beenden - Kantönligeist grösster Kostentreiber
Die Einschränkung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte die zu Lasten OKP abrechnen, ist die mit Abstand wirkungsvollste Methode, um das übermässige Kostenwachstum im ambulanten Bereich zu bremsen. Das Einschreiten der Kantone bei Über- und Fehlversorgung darf deshalb nicht freiwillig sein. Die Krankenversicherer müssen das Beschwerderecht bei Nichteinhalten der Steuerungspflicht erhalten, da niemand anders die Kantone wegen ihrer Unterlassungen einklagen kann.
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen EFAS) will Krankenversicherer und Kantone gleichermassen in die Kostenverantwortung nehmen. Die Verknüpfung von EFAS mit der ärztlichen Zulassungssteuerung ist notwendig, um Kompetenzen und Verantwortung der Kantone in Übereinstimmung zu bringen. Nicht sachgerecht ist dafür die Forderung der Kantone nach Einbezug der Pflegekosten in EFAS.
Zahlreiche Anläufe für Mini-Reformen prägten die Legislatur. Das Rezept für echte Verbesserungen des Gesundheitssystems dürfte hingegen in besser aufeinander abgestimmten Massnahmen zu finden sein.
So kommt der Reformzug zum Laufen - Einseitige Belastung der Prämienzahler beenden - Schlüsselelemente
Der Auftrag des Parlaments, eine dauerhafte und wirksame Nachfolgeregelung zum Ärztestopp zu finden, droht zu versanden. Nachdem der Ständertat der Vorlage die Zähne gezogen hat (vgl. NZZ vom 4. Juni 2019), wird der Nationalrat korrigieren müssen.
Die Liste neuer und teurer Begehrlichkeiten im Gesundheitswesen wächst dauernd. Es droht ein zusätzlicher Kostenschub in Milliardenhöhe. Im Sinne der Prämienzahler fordert santésuisse, haushälterisch mit den Mitteln umzugehen. Werden die teuren Sonderwünsche erfüllt, ist die Krankenversicherung bald nicht mehr bezahlbar. Die Folge wären Rationierung und Zweiklassenmedizin. santésuisse steht jedoch ein für das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung.
Die Forderung der Kantone, die Pflegekosten in EFAS einzubeziehen und die Krankenversicherung dadurch nochmals stärker zu belasten, ist nicht sachgerecht.
Unhaltbare Forderung der Kantone - Teure Sonderwünsche - Rückfall verhindern
Die Nachfolgelösung für den Ärztestopp muss so ausgestaltet sein, dass sie nachhaltig wirksam ist. Dieser Anspruch kann nur eingelöst werden, wenn die Kantone für ihre Entscheide auch eine finanzielle Mitverantwortung tragen.
Die Leistungserbringer und deren Berufsverbände müssen gemäss Gesetz und Verordnung die Qualitätssicherung organisieren und durchführen – unter zwingender Mitwirkung der Krankenversicherer.
Die ambulante Zulassungssteuerung durch die Kantone muss die Kostendämpfung sicherstellen. Das Einschreiten der Kantone bei Über- oder Fehlversorgung darf deshalb nicht freiwillig bleiben.
Kantonales Handeln nach Gutdünken muss ein Ende haben - Kosten dämpfen, Qualität und Sicherheit erhöhen - Schnellschüsse sind keine Lösung
Die Nachfolgelösung für den Ärztestopp muss so ausgestaltet sein, dass sie nachhaltig wirksam ist. Dieser Anspruch kann nur eingelöst werden, wenn die Kantone für ihre Entscheide auch eine finanzielle Mitverantwortung tragen.
Die Leistungserbringer und deren Berufsverbände müssen gemäss Gesetz und Verordnung die Qualitätssicherung organisieren und durchführen – unter zwingender Mitwirkung der Krankenversicherer.
Ein neuer Vorschlag aus der sta?ndera?tlichen Gesundheitskommission verbaut den Weg zur konsequenten Durchsetzung von Qualita?tssicherungsmassnahmen.
Ein zahnloser Papiertiger droht! - Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen - Wer steuert, soll auch mitfinanzieren
Im ersten Paket zur Kostendämpfung schlägt der Bundesrat die Einführung eines Referenzpreises für wirkstoffgleicher Medikamente vor. Die Pharmaindustrie wird nicht müde zu behaupten, mit dieser Massnahme werde die Versorgungssicherheit gefährdet und die Patienten sähen sich Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Ein Blick zu unseren nördlichen Nachbarn widerlegt alle diese Argumente als unbegründete Angstmacherei. Deutschland hat bereits 1989 für Generika Höchstpreise eingeführt. Nach Inkrafttreten der ersten Festbeträge waren bei den preislich über den Festbeträgen liegenden Arzneimitteln durchschnittliche Preissenkungen von dreissig Prozent zu beobachten. Von der Pharmaindustrie geschürte Ängste zur Medikation und Versorgungssicherheit erwiesen sich als unbegründet
Die Kantone wollen sich als Rest finanzie-rer der Pflegekosten aus ihrer Verantwor-tung schleichen. Um die Kosten auf die Prämienzahler abzuwälzen, werden mithin auch unzutreffende Argumente bemüht.
Während in der Endlosschleife über die Richtigkeit der durchschnittlichen Ärzte-einkommen gestritten wird, steigen die ambulanten Arztkosten munter weiter. Vor allem die Kantone stehen nun in der Verantwortung.
Ablenken und vernebeln - Mehr Effizienz statt Kosten abschieben - Blosse Angstmacherei
Mindestfallzahlen für komplexe operative Eingriffe führen erwiesenermassen zu mehr Qualität und tieferen Sterberaten . Dennoch wird in der Schweiz vielerorts die Regionalpolitik höher gewertet als Ergebnisqualität und Patientensicherheit.
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ist kein Selbstzweck, sondern schafft die Voraussetzungen für echte Verbesserungen.
Die Finanzierung der Alterspflege gehört zu den grossen Herausforderungen unserer Zeit. Die Probleme mit einer stärkeren Beteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) lösen zu wollen ist ein Irrweg, der mit der absehbaren Mehrbelastung der Prämienzahler wiederum die OKP als Sozialversicherung gefährdet.
Jetzt Startkonfiguration erstellen! - Keine «Gelegenheitschirurgie» mehr - Gewollte Deckelung
Das erste Paket des Bundesrates mit Kostensenkungsmassnahmen fällt aus Prämienzahlersicht ernüchternd aus. Der Bundesrat ignoriert die von den Experten vorgeschlagenen Kostendämpfungsmassnahmen im Bereich der patentgeschützten Medikamente.
Die Qualitätssicherung in der medizinischen Leistungserbringung soll endlich flächendeckend durchgesetzt werden. Aus Sicht der Krankenversicherer sollte sich der Bund aber darauf beschränken, die Rahmenbedingungen und Anreize für einen echten Qualitätswettbewerb zu setzen.
Der Bundesrat verzichtet auf klare Rahmenbedingungen, um den Wildwuchs in der ärztlichen Versorgung zu Lasten des KVG zu unterbinden.
Ärztezulassung in der Sackgasse - Die Verantwortung liegt bei den Leistungserbringern - Befremdliche Prioritäten des Bundesrates
An die Ergänzungsleistungen soll die effektiv bezahlte Krankenkassenprämie angerechnet werden können, falls sie tiefer liegt, als der kantonale Durchschnitt. Und ein Krankenversicherer soll nicht benachteiligt werden, wenn er Bezüger von Ergänzungsleistungen versichern muss. Der Vorschlag des Bundesrats erfüllt beide Anforderungen.
Die vom BAG und einzelnen Kantonen vorgeschlagenen Operationslisten für zwingend ambulant durchzuführende Eingriffen ermöglichen substanzielle Kosteneinsparungen. Damit die Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler gleichermassen davon profitieren, braucht es Anpassungen bei der Finanzierung, aber auch bei der teuren Spitalinfrastruktur und den Prozessen.
Die Bundesversammlung wird zum reinen Berufsparlament. Dies wäre die Konsequenz bei einer Annahme der Volksinitiative «Für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament».
Mandatsverbot von Krankenversicherern - Ambulante Operationslisten - Prämien und Ergänzungsleistungen
Eine Ausgabenbegrenzung mit Globalbudgets darf nicht zu schlechterer Qualität und inakzeptablen Wartezeiten führen. Die Beispiele aus dem Ausland weisen aber in diese Richtung. Und Inlandbeispiele sind ungeeignet, da sie nur den stationären Bereich betreffen, und somit umgangen werden können.
Der Zukunftstrend der Ambulantisierung und eine national zu harmonisierende ambulante Operationsliste sind zusätzliche Gründe, weshalb die gleiche Finanzierung aller Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) möglichst rasch eingeführt werden muss.
Der öffentlichen Angstmacherei zum Trotz: Eine datenbasierte Projektion von santésuisse der ambulanten Versorgungssituation bis ins Jahr 2030 sagt für die meisten Bereiche eine schweizweite Überversorgung statt einen Ärztemangel voraus. Die Lockerung des Vertragszwangs und eine über die Kantonsgrenzen hinausgehende Versorgungsplanung sind griffige Rezepte um den Kostenanstieg zu bremsen.
Rationierung mit Globalbudgets - Drohendes ambulantes Überangebot statt Ärztemangel - Ambulant vor stationär
Fragwürdiger Franchisenentscheid - Verpasste Chance Zulassungssteuerung - Versorgungsregionen
Die Fehlanreize infolge unterschiedlicher Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen würden mit den Vorschlägen des Bundesrates zur Zulassungssteuerung noch verschärft. Ohne wesentliche Änderungen rückt eine zukunftsweisende Lösung in weite Ferne.
Eine kantonale Steuerung der ambulanten Versorgung ist nur in der Grundversorgung sinnvoll. In den weniger häufig konsultierten Facharztgruppen kann die Ärztedichte nur mit kantonsübergreifender Angebotskoordination optimiert werden. Dies ist die Grundlage für eine bezahlbare und qualitativ bessere Versorgung.
Die vom EDI forcierte Umverteilung unter den Versicherten ist kein Beitrag zur Eindämmung der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Das Parlament sollte die Zügel selbst in die Hände nehmen, um die Entscheide des Bundesrates zu korrigieren.
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